Die 250. Montagsdemo ist durch die Grundrechte klarer geschützt als die Ungestörtheit der Autofahrer. Doch der Protest auf Schillerstraße und Arnulf-Klett-Platz sollte die Ausnahme bleiben, kommentiert StZ-Redakteurin Christine Bilger.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Es ist ein Triumph für die Stuttgart-21-Gegner, die bisher im Streit um die Demos auf der Straße vor dem Bahnhof noch in jedem Rechtsstreit mit der Stadt unterlegen waren. Im vergangenen Winter hatte die Verwaltung das Verbot der Kundgebungen dort erfolgreich durchgesetzt. Für die Stadt wiederum ist es eine Niederlage mit Ansage: Eine deutschlandweit einzigartige Protestbewegung zieht zum 250. Mal gegen den Bahnhofsumbau auf. Dass dieser Anlass durch die Grundrechte stärker geschützt ist als die Ungestörtheit der Autofahrer, hätte spätestens nach der ersten Gerichtsentscheidung klar sein müssen. Die Niederlage in Mannheim war vermeidbar und ist peinlich.

 

Im Umkehrschluss ergibt sich für die Projektgegner kein natürliches Recht, die Schillerstraße und den Arnulf-Klett-Platz für sich zu beanspruchen – was in diesem Jahr trotz des Umzugs auf den Marktplatz laut der Stadt an 26 Montagen geschah. So oft habe die Straße wegen spontaner Abweichungen von der Demoroute gesperrt werden müssen. Das ist auf Dauer für die Verkehrsteilnehmer eine Belastung – auch das hat der VGH abschließend geklärt.