35-Jähriger klagt
Kündigung wegen 80 Cent
dpa/lsw,
11.05.2010 07:56 Uhr
Reutlingen - Er verfügte über einen Millionen-Etat - aber betrogen hat er seinen Arbeitgeber mit einem Essens-Bon für 80 Cent. Ein 35-Jähriger klagt an diesem Dienstag (11. Mai.) vor dem Arbeitsgericht Reutlingen gegen seine fristlose Entlassung. Alle Einigungsversuche waren bislang gescheitert.
Zu dem folgenschweren Vergehen kam es beim Mittagessen in der unternehmenseigenen Kantine. 15 Essensmärkchen zu je 80 Cent bekommt jeder Mitarbeiter des Sportartikelherstellers im Kreis Reutlingen - verbunden mit der Auflage, sie nur für sich selbst einzusetzen. Der 35-Jährige, der als Einkäufer im Unternehmen tätig war, nahm zu einem Mittagessen seine Lebensgefährtin mit. Ihr Essen zahlte er mit einem der Märkchen.
Für den Arbeitgeber war das ein "erheblicher Vertrags- und Vertrauensverstoß", durch den eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich sei - der 35-Jährige flog sofort raus. Der seitdem arbeitslose Mann argumentiert, eine Abmahnung wäre als Konsequenz für sein unüberlegtes Verhalten ausreichend gewesen.
Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Reutlingen war im Februar bereits gescheitert. Der Rechtsanwalt der Sportartikelherstellers hatte dabei nach Zeitungsberichten Medienschelte betrieben: "Die Presse wird sicher wieder etwas anderes berichten, so nach dem Motto: Ein bisschen Diebstahl darf ja sein."
Zu dem folgenschweren Vergehen kam es beim Mittagessen in der unternehmenseigenen Kantine. 15 Essensmärkchen zu je 80 Cent bekommt jeder Mitarbeiter des Sportartikelherstellers im Kreis Reutlingen - verbunden mit der Auflage, sie nur für sich selbst einzusetzen. Der 35-Jährige, der als Einkäufer im Unternehmen tätig war, nahm zu einem Mittagessen seine Lebensgefährtin mit. Ihr Essen zahlte er mit einem der Märkchen.
Für den Arbeitgeber war das ein "erheblicher Vertrags- und Vertrauensverstoß", durch den eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich sei - der 35-Jährige flog sofort raus. Der seitdem arbeitslose Mann argumentiert, eine Abmahnung wäre als Konsequenz für sein unüberlegtes Verhalten ausreichend gewesen.
Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Reutlingen war im Februar bereits gescheitert. Der Rechtsanwalt der Sportartikelherstellers hatte dabei nach Zeitungsberichten Medienschelte betrieben: "Die Presse wird sicher wieder etwas anderes berichten, so nach dem Motto: Ein bisschen Diebstahl darf ja sein."
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Kündigung wegen 80 Cent
In der Anwendung der Arbeitsgesetzgebung ist das ansonsten harmonische Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eher wie Hund und Katz. Als Arbeitgeber hat man immer die A.... Karte gezogen. Alle Rechte sind beim Arbeitnehmer. Bravo. Als Arbeitgeber bekommst Du die ganze Härte der Gesetzgebung zu spüren. Da darf sich doch niemand Wundern wenn der an Ketten gelegte Hund mal um sich beisst wenn das Kätzchen so dreist ist und sich am Napf des Hundes zu schaffen macht. So nach dem Motto: "der kann mir doch sowieso nix." Das kann eben auch mal in die Hose gehen...
Ein bisschen Betrug
Schade, dass hier so viele wichtige Aspekte mit polemischen und pauschalen "Argumente" vermischt werden. Schade auch, dass sich so mancher öffentlich über Sachverhalte äußert, die er nur oberflächlich oder gar nicht gelesen hat. Der gekündigte Mitarbeiter hat nicht gestohlen. Er hat - in Kenntnis der Nichtübertragkeit der Essensmarke - einen Kollege gebeten, ihm einen von seinen Essensbons zu geben und zu unterschreiben. Dabei hat er den Kollegen in Unkenntnis darüber gelassen, dass er den Bon nicht für sich selbst, sondern für eine betriebsfremde Person, nämlich seine Lebensgefährtin, verwenden wollte. Zunächst also hat der gekündigte Einkäufer (!) seinen Kollegen hintergangen. Der weitere Vorwurf lag dann darin begründet, dass er absichtlich den Bon des Kollegen dazu verwendet hat, sich zu Gunsten seiner Lebensgefährtin Leistungen zu erschleichen, auf die weder er, noch seine Lebensgefährtin einen Anspruch hat. Diese Verhalten ist nicht nur dumm, sondern auf Grund der aufgewendeten kriminellen Energie, die nicht erst beim Einlösen, sondern schon bei der Täuschung des Mitarbeiters anfängt, inakzeptabel. Insoweit unterscheidet sich der Fall gewaltig vom Maultaschenfall. Der gekündigte Mitarbeiter ist Einkäufer. Er hat es in der Hand, welcher Lieferant welche Aufträge zu welchen Konditionen erhält. Es ist bei solchen Etats an der Tagesordnung, dass Lieferanten Einladungen zu Firmenevents an coolen Locations mit Hotelübernachtung - selbstverständlich in Begleitung des Partners - aussprechen. Und das sind nur die harmlosen Bestechungsversuche. Man darf ihm jetzt nicht unterstellen, dass er bei einer "Bestechung" schwach wird oder schon geworden ist. Aber würden Sie einem Menschen, der so geplant und gezielt Arbeitgeber und Kollegen hintergeht noch einen Millionen-Etat anvertrauen? Kann es richtig sein, dass man dieses Verhalten noch als törichte Dummheit abtut? Ist es nicht heuchlerisch, wenn wir auf der einen Seite voller Stolz darauf verweisen, dass wir mündige Bürger sind, und gleichzeitig dem, der uns in Lohn und Brot hält, wissentlich in die Tasche greifen und ihn und Kollegen hintergehen? Muss ein Arbeitgeber mit 1.000 Mitarbeitern es erdulden, dass er jeden Tag, von jedem Mitarbeiter um 80 Cent (=800 €/Tag=176.000,00 €/Jahr) betrogen wird?
Endlich ein Arbeitsgericht...
... das die menschenverachtende Kündigungspraxis nach Gutsherrenart nicht mitmacht. Die, die hier nach dem Motto "ein bisschen Diebstahl gibt es nicht" herumproleten, haben wohl vergessen, dass die Essenmarke des Kollegen auch von ihm selbst hätte eingelöst werden können. Dem Unternehmen ist also kein nachweisbarer Schaden entstanden. Jeder Arbeitgeber oder Vorgesetzte, der seine Mitarbeiter als Menschen betrachtet, hätte das in einem persönlichen Gespräch geklärt und die 80 Cent sicher wieder bekommen. Der Prozess dient also offensichtlich nur dazu, die Belegschaft einzuschüchtern. Es ist doch auffällig, dass Kündigungen aus Bagatellanlässen erst in den letzten Jahren zugenommen haben -- parallel zum Bekanntwerden der unverschämten Raffgier des obersten "Führungs"-Personals, das sich selbst bei milliardenteurer Misswirtschaft auf Kosten der Allgemeinheit, d.h. der Pflichtzahler von Lohnsteuer und Beiträgen zur Sozialversicherung (Hypo Real Estate, Schrempps Fokker-Pleite für Daimler etc.) gegenseitig Boni in Millionenhöhe zuschanzt. Laut Presseerklärung auf der Homepage des Arbeitsgerichts Reutlingen sitzt der Sportartikelhersteller in Pfullingen. Von den auf meinestadt.de in Pfullingen ansässigen Sportatikelherstellern gibt esnur einen, der laut Jahresabschluss auf ebundesanzeiger.de ein Einkaufsvolumen in Millionenhöhe haben kann: erima GmbH Alleiniger Eigentümer und Firmenchef ist Wolfram Mannherz Jeder kann nun selbst entscheiden, was er mit dieser Information anfangen will.