Darf ein Malermeister künftig nicht mehr Farbenreste von der Baustelle abtransportieren? Bei der Reform der Abfallrichtlinie in Brüssel steht eine bewährte Ausnahmeregelung für kleine Unternehmen auf dem Spiel.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Darf ein Friseur künftig nicht mehr eine Leuchtstoffröhre, die in seinem Laden kaputt gegangen ist, zum nächsten Recyclinghof fahren? Dies ist zu befürchten, wenn demnächst in Brüssel die Abfallrichtlinie geändert wird. Der Branchenverband ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) und die deutsche Bundesregierung kämpfen derzeit in Brüssel dafür, dass eine seit Jahren bestehende und bewährte deutsche Ausnahmeregelung für Handwerker bei der anstehenden Reform in EU-Recht nicht abgeschafft, sondern übernommen wird.

 

Mehr als eine Million Handwerksbetriebe wären betroffen

Derzeit dürfen Handwerker in Deutschland nämlich bis zu 2000 Kilogramm gefährlichen Mülls im Jahr in firmeneigenen Fahrzeugen direkt zur Entsorgung fahren. Diese Sonderregelung macht Handwerksbetrieben das Leben leichter. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform der Abfallrichtlinie sieht diese Sonderregelung aber nicht mehr vor. Vor allem Betriebe der Baubranchen wären betroffen, wenn die Klausel fiele. Sie müssten sich eigens eine Genehmigung der Behörden einholen, um gefährliche Abfälle etwa von der Baustelle wegzufahren. Selbst kleine Mengen an Farben und Lacken, die etwa Lösungsmittel enthalten, oder asbesthaltige Abbruchmaterialien oder eben die Leuchtstoffröhre aus dem Friseurgeschäft dürften dann nicht mehr ohne weiteres abtransportiert und zum fachgerechten Entsorgungsbetrieb gefahren werden.

Mehr als eine Million Handwerksbetriebe wären betroffen. Die Branche argumentiert: Handwerksbetriebe wären die Leidtragende einer Regelung, die gar nicht auf sie zielt. Die Abfallrichtlinie hat dagegen Unternehmen der Entsorgungswirtschaft im Blick.