Dem Land ist durch den Kursverlust bei den Aktien des Autobauers Volkswagen ein Schaden in Höhe von 400 000 Euro entstanden. Jetzt hat auch Baden-Württemberg angekündigt, gegen den Autobauer zu klagen.

Chefredaktion: Anne Guhlich (agu)

Stuttgart - Auch Baden-Württemberg wird den Autobauer Volkswagen auf Schadenersatz verklagen. Das bestätigte ein Sprecher des baden-württembergischen Finanzministeriums unserer Zeitung. Dem Land ist wohl ein Schaden in Höhe von rund 400 000 Euro entstanden. Dabei geht es um das Sondervermögen, welches das Land eingerichtet hat, um die Versorgungsaufwendungen seiner Beamten und Richter zu finanzieren. „Es spricht derzeit einiges dafür, dass VW Insiderinformationen zu manipulierten Abgaswerten nicht unverzüglich veröffentlich hat“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums unserer Zeitung.

 

Auch Hessen und Bayern wollen Volkswagen verklagen. Hessen habe durch den Wertverlust der Volkswagen-Aktie rund 3,9 Millionen Euro verloren, erklärte Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Freitag in Wiesbaden. Die Klage solle in den kommenden Tagen beim Landgericht Braunschweig eingereicht werden. „Wer sein Geld in Aktien anlegt, muss auch Verluste hinnehmen. Nicht hinnehmen müssen wir jedoch, wenn Verluste dadurch entstehen, dass eine Aktiengesellschaft gegen Mitteilungspflichten verstoßen hat. VW hat dies getan“, sagte Schäfer. Zuvor hatte das Portal „hessenschau.de“ darüber berichtet.

Hessen hat den Angaben zufolge bis zum Bekanntwerden der Abgasaffäre VW-Aktien gehalten. Sie waren Teil eines Anlagepakets für die Versorgungsrücklage des Landes. Rund 2,2 Prozent des Aktienanteils seien betroffen gewesen.

VW will keinen Verjährungsverzicht einräumen

Das Land sei zu einer sicheren und renditeorientierten Anlage dieses Vermögens verpflichtet, erklärte Schäfer. „Wir müssen daher aussichtsreiche Ansprüche, die durch schlechtes Krisenmanagement und fehlende Anlegerinformation der VW-Unternehmensführung entstanden sind, auch geltend machen.“

Anfang August hatte Bayern angekündigt, Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz zu verklagen. Wie andere klagende VW-Anleger geht Bayern davon aus, dass VW zu spät über die Risiken des Abgas-Betrugs informiert hat. Die VW-Aktie war nach Bekanntwerden des Skandals vor einem Jahr auf Talfahrt gegangen. Volkswagen hatte bislang alle Anlegerklagen als unbegründet zurückgewiesen und betont, man habe alle Mitteilungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.

Hessen hatte laut Mitteilung des Ministeriums zunächst VW die Möglichkeit eingeräumt, von sich aus auf die Geltendmachung der Verjährung zu verzichten, um den Ausgang der Anleger-Musterklage abzuwarten. Darauf sei der Konzern nicht eingegangen.

Bayern hielt bei Bekanntwerden des Skandals im September 2015 rund 58 000 Vorzugsaktien und rechnet mit einem Schaden von 700 000 Euro. Baden-Württemberg war im gleichen Zeitraum im Besitz von 64 600 VW-Vorzugsaktien. Diese hatten zwischenzeitlich mehr als 40 Prozent ihres Wertes verloren.

Die Höhe des Schadens hängt davon ab, wann die Aktien gekauft wurden

Welchen Schaden ein Land überhaupt machen kann, hängt jedoch auch davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Aktien gekauft worden sind. Anlegeranwälte gehen davon aus, dass Volkswagen seit dem 6. Juni 2008 seine Publizitätspflichten verletzt habe. Am besten gelagert sind im Hinblick auf etwaige Schadenersatzforderungen jedoch jene Aktionäre, die nach dem 18. September 2013 VW-Aktien gekauft haben.

Das Sondervermögen des Landes Baden-Württemberg lag am 30. Juni insgesamt bei 5,2 Milliarden Euro. Das Vermögen ist aufgeteilt in die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds. Jeder Beamte verzichtet bei Besoldungserhöhungen auf 0,2 Prozent der Erhöhung. Dieser Teil fließt in die Versorgungsrücklage. Die Rücklage wird von zwei Investmentgesellschaften verwaltet.

Der Versorgungsfonds dagegen ist bei der Bundesbank angelegt. Seit 2009 zahlt das Land für jeden neu eingestellten Beamten pro Jahr 6000 Euro in den Fonds ein. Nach Angaben von Beamtenchef Stich wirft das Sondervermögen insgesamt eine jährliche Rendite von rund vier Prozent ab.