CDU, Grüne und SPD wollen die Altersversorgung für Abgeordnete neu regeln – und sich deutlich mehr Geld genehmigen. Um diese Summen geht es.

Stuttgart - Als der Landtag 2008 beschloss, die Altersversorgung der Abgeordneten grundsätzlich neu auszurichten, war das auch ein politisches Statement. Die Parlamentarier wollten künftig privat vorsorgen, ganz so, wie sie es zuvor in Sonntagsreden immer wieder den Bürgern im Land geraten hatten. Nach dem Motto: Leute, die Rente reicht nicht mehr, ihr müsst zusätzlich etwas zurücklegen.

 

Die staatlichen Luxuspensionen für Mandatsträger wurden gestrichen, dafür stiegen die Diäten kräftig um fast ein Drittel. Und zusätzlich gab es einen Fixbetrag, der in privaten Rentenverträgen fürs Alter anzulegen war. Aktuell sind das monatlich 1679 Euro.

2011 trat die Neuregelung in Kraft, die Finanzkrise war schon voll im Gange. Als in der Folge die Zinsen gegen null fielen und private Geldanlagen immer magerere Renditen abwarfen, kamen vor allem jüngere Parlamentarier ins Grübeln, die von der Neuregelung betroffen waren. Ergebnis ist der Vorstoß der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD, den Abgeordneten auf Wunsch wieder eine staatlich finanzierte Altersversorgung zu gewähren. Zugleich soll die bestehende private Vorsorge als Wahlmöglichkeit erhalten bleiben.

Geplante Regelung orientiert sich am Bundestag

Die schwarz-grün-rote Rentenkoalition orientiert sich bei ihrem Modell an der Regelung, die der Bundestag 2014 für die Alterssicherung seiner Abgeordneten beschlossen hat. Entsprechend soll es für jedes Jahr der Zugehörigkeit zum Parlament in Stuttgart eine staatliche Altersversorgung von 2,5 Prozent der monatlichen Grunddiät geben. Das macht 190 Euro.

Mit dieser Zahl lässt sich rechnen: Wer dem Landtag zwei Wahlperioden oder zehn Jahre angehört, käme auf eine Monatsrente von 1900 Euro. Der durchschnittliche Landtagsabgeordnete, der nach 13 Jahren ausscheidet, hätte 2470 Euro, jeweils mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Zum Vergleich diese Zahlen der Landtagsverwaltung: Würde der Durchschnittsparlamentarier 13 Jahre lang den Höchstbetrag von 1187 Euro in die gesetzliche Rente einzahlen, ergäbe das einen Rentenanspruch von 62 Euro für jedes im Landtag zugebrachte Jahr – und unterm Strich eine Monatsrente von gut 800 Euro.

2470 Euro sind demnach gemessen an dem, was die gesetzliche Altersvorsorge nach 13 Jahren ausschüttet, üppig. Aber ist es auch zu viel? Der Stuttgarter Politikwissenschaftler Oscar W. Gabriel verneint. „Der Staat hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Volksvertreter eine vernünftige finanzielle Absicherung erhalten, damit ihre Tätigkeit attraktiv bleibt“, argumentiert er. Es gehe um die Qualität des Parlaments. Mit anderen Worten: Wer gute Abgeordnete haben will, muss ordentlich zahlen.

Nordrhein-Westfalen geht einen anderen Weg

Letztlich handle es sich natürlich stets um eine politische Abwägung, sagt Gabriel. „Das Fairness-Argument würde sicher dafür sprechen, es bei der derzeitigen Regelung zu belassen und Abgeordnete so zu behandeln, wie man normale Rentenzahler behandelt.“ Insgesamt sei er aber einverstanden mit den Plänen von CDU, Grünen und SPD, zumal diese dem Vorbild des Bundestags folgen, so der Politologe. Lediglich das Timing für die angestrebte Neuregelung stimme nicht: Derzeit stünden die etablierten Parteien unter enormen Druck durch Populisten. Dieser dürfte nun noch zunehmen.

Gäbe es Alternativen zu den Stuttgarter Plänen? Immer wieder fällt das Stichwort Nordrhein-Westfalen. Seit 2005 zahlen die Landtagsabgeordneten in Düsseldorf monatlich Pflichtbeiträge in Höhe von 2115 Euro in ein eigenes Versorgungswerk ein. Auch dazu eine Beispielrechnung: Ein Abgeordneter des Jahrgangs 1980 würde nach zwei Wahlperioden mit Vollendung des 67. Lebensjahres eine Monatsrente von 2620 Euro erhalten, also deutlich mehr als nach den Plänen der Stuttgarter Reformer vorgesehen. Eine Billiglösung ist das NRW-Modell demnach sicher nicht.