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Stuttgart - Die Vorwürfe haben schwer gewogen, die Strafe war am Ende mild. Zu jeweils 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte der Böblinger Amtsrichter Horst Vieweg zwei Gymnasiasten, die am 11. Juli 2010 bei einer Abifeier in der Sindelfinger Stadthalle mit der Polizei aneinandergeraten waren. Angeklagt waren die jungen Männer wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Dafür wurden die zur Tatzeit 19 und 20 Jahre alten Männer nach Jugendstrafrecht verurteilt.
"Das ist die absolute Ausnahme. Eigentlich verurteilen wir Heranwachsende, die das Abitur gemacht haben, grundsätzlich als Erwachsene", sagte der Richter. Und die 60 Arbeitsstunden seien eher eine "symbolische Strafe". Den Grund für dieses milde Urteil ließ er auch durchblicken: Das erhebliche öffentliche Aufsehen, das die Vorfälle bei der Abifeier der Goldberg-Gymnasiasten im Juli 2010 erregt hatten.
Polizei setzte Pfefferspray und Schlagstöcke ein
Die Beamten waren eingeschritten, nachdem Anwohner sich wegen Ruhestörung beschwert hatten. Als die Polizei eintraf, skandierten einige jungen Leute das Lied "Bullenschweine brauchen wir nicht". Das empfanden die Beamten als Beleidigung. Sie wollten den 20-jährigen Gitarristen festnehmen, um dessen Personalien aufzunehmen. Dieser weigerte sich. Die Situation eskalierte, es kam zu einem Handgemenge. Der stark betrunkene 19-Jährige wollte den Gitarristen schützen und schlug einem Beamten auf die Nase. Der Gitarrist verletzte einen weiteren Beamten leicht.
Die Polizei setzte Pfefferspray und Schlagstöcke ein. Einige der Festteilnehmer wurden verletzt, darunter der verurteilte 19-Jährige, der deshalb Strafanzeige gegen die Beamten gestellt hatte. Diese ist jedoch eingestellt worden. "Die Polizei hat sich absolut richtig verhalten", sagte Vieweg. "Man diskutiert in der Schule, aber nicht mit der Polizei."

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Es fehlen einfach die Anschuldigungen der Schüler gegen die Polizei, deren Verfahren "eingestellt" wurde
Der Schuldspruch für die zwei Schüler ist so nicht richtig im Sinne einer gerechten Strafe. Ein Schüler hat sich zu den Vorwürfen bekannt, das waren Beleidigung (das Lied "Bullenschweine") und Widerstand gegen die Polizei bezüglich der Feststellung seiner Personalien. Der andere Schüler hat niemals einen gezielten Faustschlag gegen einen Polizisten abgegeben, hat sich aber auf Anraten des Anwalts zu einem Teilgeständnis überreden lassen - damit nicht weitere zeitintensive Beweisaufnahmen erfolgen müssen - dass es evt. auf Grund von Rangeleien zu einer "Berührung" gekommen sein "könnte". Diese "Berührung" wurde auf Seiten des Polizisten als Nasenprellung mit Nasenbluten angegeben. Erinnern konnte er sich aber nicht an seine Krankschreibung am nächsten Tag, das stellte der verteidigende Anwalt noch süffisant dar. Er (der Polizist) beschrieb den Faustschlag als gezielt gerichtet, der Angreifer stand hinter dem Gitarristen, den er festnehmen wollte, hat dann über dessen Schulter mit der rechten Faust geschlagen und nur durch Ausweichen blieb es bei einer Nasenprellung (an den Arztbesuch und eine Krankschreibung konnte er sich aber überhaupt nicht erinnern). Wer im Gerichtssaal saß, der sah, dass dieser angeklagte Schüler von sehr viel kleinerer Statur als der Gitarrist ist, der wusste, dass er Linkshänder ist und sicher nicht rechts über eine größere Schulter schlagen würde und, und das blieb total ungeklärt, sprach der aussagende Zeuge von einer zweiten Person mit roter oder grüner Irokesenfrisur, dessen Identität Niemanden im Gerichtssaal interessierte. Alle Abiturienten können sich an keinen Mitfeiernden erinnern, der urplötzlich mit roter oder grüner Irokesenfrisur sich als Bodyguard hinter dem angeklagten Gitarristen aufgebaut hätte. Videoaufnahmen wurden erwähnt, der Richter berichtete nach Urteilsverkündung davon, dass er auf keinem Film eine unangemessene Reaktion der Polizei hat sehen können, aber warum hat man diese - an dem Tat-Tag - beschlagnahmten Aufnahmen nicht noch einmal als Beweismaterial öffentlich sehen dürfen? Fakt ist, dass auch nach dem Urteil, nicht von einem gezielten Faustschlag - mit rechts und hinter einer größeren Person stehend - hätte ausgehen sollen, es wäre leicht mit einer Nachstellung der Szene im Gerichtssaal zu belegen gewesen. Die Verletzungen beider Angeklagten, Pfefferspray, Hämatome an den Handgelenken durch Schleifen des am Boden Liegenden, Quetschungen am Unterschenkel durch Schlagstock, Verletzungen im Gesicht durch das Knie des Polizeibeamten, usw., die wurden zwar erwähnt, aber dieses Verfahren wurde ja eingestellt, Hinweis des Richters wenigstens, eingestellt ist nicht schuldfrei. Die Staatsanwältin beantragte für den Gitarristen eine mildere Strafe, nämlich nur 40 Arbeitsstunden, weilwohl er sich am folgenden Tag des Geschehens direkt beim Polizisten entschuldigte, auch wenn der Beamte das Schreiben nie zu Gesicht bekam - warum fragte im Schlusswort der Angeklagte zu Recht. Der Richter beschied für Beide die gleiche Strafe und erhöhte damit das Strafmaß für den Gitarristen auf ebenso 60 Arbeitsstunden, gerichtet nach Jugendstrafrecht. Der Vorfall schlug Wellen in den örtlichen Medien, aber so ganz ohne eine gewisse Feinfühligkeit für die Tatsache, dass beide Angeklagte nach ihren Verfehlungen (?), absolut Opfer überreaktiver Polizeigewalt wurden, dies auch amtsärztlich im verlesenen Protokoll festgestellt wurde, das liest man jetzt nicht mehr. Schade. Objektiv Bericht erstatten ist schwer, aber man hätte auch mal die Angeklagten nach dem Gerichtstermin befragen können, da stürmten die Presseleute nur schnell nach Hause. Noch mehr schade.
Recht hat Richter Vieweg,
und schützt die Polizisten, die mittlerweile meistenteils mit Diskussionen völlig überfordert sind, zumal mit Gymnasiasten.
Amtsrichter Vieweg
Ein kluges Urteil des Amtsrichters. Seine Aussage "man diskutiert in der Schule, aber nicht mit der Polizei" sollte er für sich selbst aber nochmals überdenken, insbesondere die Konsequenzen die sich aus solch einem unmündigen Verhalten für unsere Demokratie ergeben.