Der geplante Abriss von Teilen des Stuttgarter Hauptbahnhofs für die Realisierung des "Bahnprojektes Stuttgart 21" ist rechtens.

Stuttgart - Der geplante Abriss von Teilen des Stuttgarter Hauptbahnhofs für die Realisierung des "Bahnprojektes Stuttgart 21" ist rechtens. Das Landgericht wies am Donnerstag eine Urheberrechtsklage des Erben des Bahnhoferbauers zurück. Der Erbe des Bahnhoferbauers, der Stuttgarter Architekt Peter Dübbers, hatte sich mit einer Klage gegen das Vorhaben der Bahn gewehrt, beim Umbau des jetzigen Kopfbahnhofs zu einem Durchgangsbahnhof die beiden Seitenflügel sowie die Freitreppe in der Schalterhalle des Gebäudes abreißen zu lassen. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass der Erbe durch die Abrisspläne nicht hinreichend in seinem Urheberrecht verletzt wird. Der Kläger erwägt nun, in Revision zu gehen.

Das Urteil des Stuttgarter Landgerichts im Originaltext »

Dübbers ist einer der Enkel des Architekten Paul Bonatz (1877-1956), der den Hauptbahnhof Stuttgart geplant und die Bauausführung geleitet hatte. Der Erbe ist noch 70 Jahre nach dem Tod des Architekten berechtigt, dessen Urheberschutzrechte wahrzunehmen.

Das Gericht führte aus, das Erhaltungsinteresse des Urhebers müsse "hinter den Modernisierungsinteressen des Eigentümers zurücktreten". Das Interesse der Bahn an der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes überwiege. "Der Gesamteindruck des Bauwerks" werde zwar "erheblich verändert". Der Ablauf von drei Vierteln der urheberrechtlichen Schutzdauer von 70 Jahren für das Bauwerk sowie die Beschränkung der Abrissmaßnahmen auf die Flügelbauten relativierten jedoch das urheberrechtspersönliche Erhaltungsinteresse.

Prägende Bestandteile des Bauwerks blieben erhalten und die geplante Umwandlung des bisherigen Kopfbahnhofs in einen Durchgangsbahnhof würde zu einem Funktions- und Bezugverlust der Flügelbauten führen. "Ihr Abriss ist als Konsequenz dieser Funktionsänderung hinzunehmen", hieß es.

Mit ihrer Klage wollten die Enkel des Architekten nicht das Projekt "Stuttgart 21" verhindern, sondern das Bauwerk in seiner "Geschlossenheit erhalten", hatte ihr Anwalt, der Kölner Urheberrechtsspezialist Rainer Jacobs, betont. Es gehe darum, dass der Entwurf des Architekten Christoph Ingenhoven dahingehend geändert werde, dass die Flügelbauten erhalten blieben, sagte Jacobs.