Die EnBW würde würde gerne ihre Kraftwerke in Marbach und Walheim im Kreis Ludwigsburg abschalten, darf aber nicht. Jetzt will der Energieversorger vor Gericht ziehen.

Die EnBW würde würde gerne ihre Kraftwerke in Marbach und Walheim im Kreis Ludwigsburg abschalten, darf aber nicht. Jetzt will der Energieversorger vor Gericht ziehen.

 

Karlsruhe - Der Energieversorger EnBW wehrt sich gerichtlich gegen das Abschaltverbot für unrentable Kraftwerke. Der drittgrößte deutsche Stromkonzern hat gegen einen Bescheid der Bundesnetzagentur Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt - aus „Notwehr“, wie EnBW-Chef Frank Mastiaux der „Welt“ (Montag) sagte. EnBW wollte fünf Kraftwerke in Marbach und Walheim vom Netz nehmen, die Bundesnetzagentur hat das untersagt - weil sie diese nach dem Aus für zwei Atomkraftwerke im Südwesten als „systemrelevant“ für die Stromversorgung ansieht. Die Kohle- und Gaskraftwerke müssen bis mindestens Juli 2016 weiter betrieben werden. Die Gesellschaft befürchtet dadurch einen wirtschaftlichen Schaden.

EnBW ist der erste deutsche Betreiber, dem die Abschaltung von Kraftwerken staatlicherseits verboten wurde. Insgesamt liegen der Bundesnetzagentur in Bonn 41 Anträge auf Kraftwerksstilllegungen vor. Der Streit zwischen dem Karlsruher Konzern und der Regulierungsbehörde dürfte deshalb Grundsatzcharakter mit Auswirkungen auf die gesamte Energiebranche haben.

EnBW stellt zwar die Notwendigkeit der Kraftwerke für die Versorgungssicherheit nicht infrage. „Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird diese wichtige Funktion der Kraftwerke allerdings im derzeit gegebenen Rechtsrahmen nicht ausreichend berücksichtigt“, so der Stromversorger in einer Mitteilung vom Montag. Außerdem kritisiert das Unternehmen, dass im ersten Jahr nach der Antragstellung keine Entschädigung gezahlt werde.

EnBW fürchtet Ungleichbehandlung gegenüber ausländischen Kraftwerken

Die Regelung führe auch zu Wettbewerbsverzerrungen. So dürften nördlich des Mains Kraftwerke vorerst „eingemottet“ werden, weil sie wohl nicht systemrelevant seien. „Diese Möglichkeit haben Kraftwerksbetreiber südlich der Main-Linie nicht, was sie in ihrer unternehmerischen Handlungsfähigkeit einschränkt.“ EnBW fürchtet zudem eine Ungleichbehandlung gegenüber ausländischen Kraftwerken. Das Unternehmen fordert „eine wirtschaftlich angemessene, faire, wettbewerbskonforme und diskriminierungsfreie Regelung“.

Mastiaux sagte der „Welt“ weiter: „Als Wirtschaftsunternehmen in einem immer noch freien Markt brauchen wir eine Erstattung unserer gesamten Kosten und eine angemessene Rendite, so wie das im regulierten Netzbereich auch selbstverständlich ist.“ Nach der Reservekraftwerksverordnung bekomme das Unternehmen aber lediglich 70 bis 75 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten erstattet.

„In einer ohnehin sehr schwierigen Situation kann ich als Unternehmer mit Verantwortung für Mitarbeiter und Arbeitsplätze und auch aus aktienrechtlichen Gründen nicht zulassen, dass man mich zwingt, Verluste zu machen“, sagte Mastiaux dem Blatt. „Wir wollen die Energiewende und werden die EnBW entsprechend umbauen, aber wir brauchen Luft zum Atmen.“ Für die Bereitstellung der Leistung will Mastiaux einen Preis bezahlt bekommen, „der das Weiterführen der Anlagen wirtschaftlich erlaubt und nicht auf Dauer das Unternehmen schädigt“.