Abwassergebührenbescheide
Das Strafrecht rüttelt auf
Thomas Breining,
18.01.2011 17:31 Uhr
Die Abwassergebührenbescheide betreffen Millionen Baden-Württemberger und stellen sie die Glaubwürdigkeit des Systems auf eine Probe. Foto: dpa
Stuttgart - Wer sollte ein Interesse daran haben, dass Recht und Ordnung aufrechterhalten werden, wenn nicht der Staat? Das sollte man meinen, zumal Vertreter von Politik und Behörden regelmäßig betonen, dass man staatliche Spielregeln nicht einfach außer Kraft setzen kann, wenn sie einem nicht passen. So wird immer wieder - und nicht zu Unrecht - auf den Instanzenweg verwiesen, den zum Beispiel das Investitionsprojekt Stuttgart 21 bis zur Legitimation zurückzulegen hatte. Und irgendwann gilt es eben.
Gilt es dann wirklich? Nicht immer. Sicher sind die Abwassergebührenbescheide, die in diesen Tagen in die Haushalte von Abertausenden von Haushalten im Land flattern, politisch von einem anderen Kaliber als das Stuttgarter Bahnhofsprojekt. Doch sie betreffen Millionen Baden-Württemberger und stellen sie die Glaubwürdigkeit des Systems auf eine Probe. Denn die Bescheide sind rechtsungültig, sie gehen aber dennoch raus. Wie kann das sein?
Eigentlich hätte man viele Jahre Zeit gehabt, die Sache in Ordnung zu bringen. Schon vor Jahren kam aus Brüssel der Impuls, die Abwassergebühren auf eine andere Kalkulationsbasis zu stellen, als das über Jahre und Jahrzehnte gemacht wurde. In allen Bundesländern hat das Eindruck gemacht - nur nicht im Südwesten. Nur ein paar Orte haben umgestellt, kaum 100 von 1102. Sie haben die Abwassergebühr gesplittet. Vorher galt die Frischwassermenge als Einheitsmaßstab: Das von einem Haushalt ins Kanalnetz abgegebene Abwasser orientierte sich allein an der aus dem Netz bezogenen Wassermenge.
Das sei nicht gerecht, so der Impuls aus Brüssel. Was ist mit dem Regenwasser, das vom großen Parkplatz eines Supermarkts direkt in den Gulli strömt und sehr wohl die Kläranlage auslastet, sich in der Gebührenrechnung des Marktes aber nicht niederschlägt? Zahlt die Familie mit vier kleinen Kindern, die täglich die Waschmaschine laufen lassen muss und entsprechend viel Frischwasser bezieht, nicht unverhältnismäßig viel Abwassergebühr?
Genau. So hat das im vergangenen März auch der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim gesehen, die Einheitsgebühr verboten und eine gesplittete Gebühr vorgeschrieben: Neben dem Frischwasserbezug muss in die Kalkulation auch die ans Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche eingehen. Nach dem Mannheimer Urteilsspruch setzte ein Wettlauf auf die Ingenieurbüros ein, die solche Berechnungen anstellen. Die können sich über die Auftragsflut freuen, aber auch nur Gemeinde um Gemeinde abarbeiten. Das Ergebnis war früh klar: Die wenigsten Kommunen werden ihre Abwassergebührenrechnung ordnungsgemäß hinbekommen.
Lange sah es so aus, als würden die betroffenen Gemeinden einfach so tun, als wäre nichts gewesen und - rechtsunwirksame - Bescheide auf alter Berechnungsgrundlage verschicken. Zu warten bis eine neue Satzung verabschiedet ist, würde zu lange Geldausfall bedeuten. Nur vorläufige Bescheide zuzustellen, würde viel Aufwand bedeuten, man müsste zweimal rechnen. Freilich: wer gegen seinen Bescheid Widerspruch einlegt, bekommt automatisch Recht und muss erst mal nicht zahlen.
Nun kommt es doch etwas anders. Aber nicht weil die Kommunalverwalter die Gerechtigkeit nicht warten lassen wollen, sondern weil ihnen die Sache womöglich selbst gefährlich werden könnte. Der Bundesgerichtshof hat nämlich entschieden (17. Juli 2009, Aktenzeichen 5 StR 394/08), dass die rechtswidrig überhöhte Abrechnung von Entgelten aufgrund einer bekanntermaßen rechtswidrigen Kalkulation strafrechtlich als Betrug zu werten sein kann. Ob diese Deutung auch auf die Einheitsgebühren angewandt werden könnte, schließen Juristen nicht mit Bestimmtheit aus.
Gilt es dann wirklich? Nicht immer. Sicher sind die Abwassergebührenbescheide, die in diesen Tagen in die Haushalte von Abertausenden von Haushalten im Land flattern, politisch von einem anderen Kaliber als das Stuttgarter Bahnhofsprojekt. Doch sie betreffen Millionen Baden-Württemberger und stellen sie die Glaubwürdigkeit des Systems auf eine Probe. Denn die Bescheide sind rechtsungültig, sie gehen aber dennoch raus. Wie kann das sein?
Nur ein paar Orte haben umgestellt
Eigentlich hätte man viele Jahre Zeit gehabt, die Sache in Ordnung zu bringen. Schon vor Jahren kam aus Brüssel der Impuls, die Abwassergebühren auf eine andere Kalkulationsbasis zu stellen, als das über Jahre und Jahrzehnte gemacht wurde. In allen Bundesländern hat das Eindruck gemacht - nur nicht im Südwesten. Nur ein paar Orte haben umgestellt, kaum 100 von 1102. Sie haben die Abwassergebühr gesplittet. Vorher galt die Frischwassermenge als Einheitsmaßstab: Das von einem Haushalt ins Kanalnetz abgegebene Abwasser orientierte sich allein an der aus dem Netz bezogenen Wassermenge.
Das sei nicht gerecht, so der Impuls aus Brüssel. Was ist mit dem Regenwasser, das vom großen Parkplatz eines Supermarkts direkt in den Gulli strömt und sehr wohl die Kläranlage auslastet, sich in der Gebührenrechnung des Marktes aber nicht niederschlägt? Zahlt die Familie mit vier kleinen Kindern, die täglich die Waschmaschine laufen lassen muss und entsprechend viel Frischwasser bezieht, nicht unverhältnismäßig viel Abwassergebühr?
Genau. So hat das im vergangenen März auch der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim gesehen, die Einheitsgebühr verboten und eine gesplittete Gebühr vorgeschrieben: Neben dem Frischwasserbezug muss in die Kalkulation auch die ans Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche eingehen. Nach dem Mannheimer Urteilsspruch setzte ein Wettlauf auf die Ingenieurbüros ein, die solche Berechnungen anstellen. Die können sich über die Auftragsflut freuen, aber auch nur Gemeinde um Gemeinde abarbeiten. Das Ergebnis war früh klar: Die wenigsten Kommunen werden ihre Abwassergebührenrechnung ordnungsgemäß hinbekommen.
Lange sah es so aus, als würden die betroffenen Gemeinden einfach so tun, als wäre nichts gewesen und - rechtsunwirksame - Bescheide auf alter Berechnungsgrundlage verschicken. Zu warten bis eine neue Satzung verabschiedet ist, würde zu lange Geldausfall bedeuten. Nur vorläufige Bescheide zuzustellen, würde viel Aufwand bedeuten, man müsste zweimal rechnen. Freilich: wer gegen seinen Bescheid Widerspruch einlegt, bekommt automatisch Recht und muss erst mal nicht zahlen.
Nun kommt es doch etwas anders. Aber nicht weil die Kommunalverwalter die Gerechtigkeit nicht warten lassen wollen, sondern weil ihnen die Sache womöglich selbst gefährlich werden könnte. Der Bundesgerichtshof hat nämlich entschieden (17. Juli 2009, Aktenzeichen 5 StR 394/08), dass die rechtswidrig überhöhte Abrechnung von Entgelten aufgrund einer bekanntermaßen rechtswidrigen Kalkulation strafrechtlich als Betrug zu werten sein kann. Ob diese Deutung auch auf die Einheitsgebühren angewandt werden könnte, schließen Juristen nicht mit Bestimmtheit aus.
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was ist die Konsequenz?
Vielleicht, dass wir nur noch Menschen wählen welche in keiner Partei Mitglied sind. Auch nicht bei den sogenannten Freien Wählern, welche in Stuttgart stummer Steigbügelhalter der CDU sind. (s. S21, CBL ö.ä.) Wie wir das mit hinbekommen bei unseren verschiedenen Wahlverfahren bei Stadt und Land muss man mal sehen. Wie wäre es mit einen Liste: Ehrliche Bürgervertreter Volle Transparenz nach aussen wie z.B. über abgeordnetenwatch.de Bei Lügen oder Vergehen wie geheime Nebenjobs gibt es eine Abmahnung mit Geldstrafe a la Fussball. Bei nächsten mal Rauswurf.
Das sagt doch alles:
" Vor ihren Aufsichtsbehörden brauchen sich die Kommunen übrigens nicht zu fürchten. Landratsämter, Regierungspräsidien und auch das Innenministerium des Landes schauen geflissentlich weg." Es wird höchste Zeit, dass wir bei den Wahlen dafür sorgen, dass solche schwarzen Verfilzungen wenigstens ansatzweise wieder durch Rechtsstaatlichkeit ersetzt werden.