Grün-Schwarz wird einen Gesetzentwurf zur Grundschulempfehlung in den Landtag einbringen. Demnach müssen die Eltern wieder die Empfehlung der Grundschule ihres Kindes bei der weiterführenden Schule vorlegen.

Stuttgart - Beim Wechsel auf eine weiterführende Schule muss die Grundschulempfehlung künftig vorgelegt werden. Das grün-schwarze Kabinett beschloss am Dienstag, eine entsprechende Gesetzesänderung in den Landtag einzubringen. Das bestätigte eine Sprecherin des Kultusministeriums in Stuttgart. Die Entscheidung, welche Schulart ihr Kind besuchen soll, treffen aber weiter die Eltern. Die Änderung soll zum 1. August in Kraft treten und erstmals für den Übergang auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/2019 gelten.

 

Die grün-rote Vorgängerregierung hatte die ursprünglich geltende „verbindliche Grundschulempfehlung“, bei der Eltern keine Wahlfreiheit über die weiterführende Schulart hatten, abgeschafft. Die nun amtierende grün-schwarze Regierung will die Regelung reformieren, weil nach Ansicht von Kritikern zu viele Kinder auf Schulen landen, die nicht ihren Leistungen entsprechen. Wenn die Eltern eine andere Schule für ihr Kind wollen als die Empfehlung vorsieht, kann die weiterführende Schule ihnen künftig ein Beratungsgespräch anbieten.