Kassenärztliche Vereinigung reagiert auf eine Anfrage von Karin Maag zum Ärztemangel im Bezirk. Das Problem scheint zu sein, dass sich die jungen niederlassungswilligen Medizinerinnen und Mediziner aufgrund des Ärztemangels mehr oder weniger aussuchen können, wo sie tätig sind.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Stammheim - Bundestagsabgeordnete Karin Maag (CDU) hat sich in einem Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg gewandt, um auf den herrschenden Ärztemangel in Stammheim aufmerksam zu machen. In einem Brief hat die Geschäftsführerin Susanne Lilie Stellung genommen. „Wir teilen die Sorge, die Ihnen von den Seiten der Bürgerinnen und Bürger entgegengebracht wird“, schreibt die KV-Geschäftsführerin. Auch wenn der Stadtbezirk zum „Mittelbereich Stuttgart“ gehöre, der nach den Kriterien der Bedarfsplanung als insgesamt „gut versorgt“ gelte, seien drei Hausärzte für die Versorgung der Bürger in Stammheim zu wenig. Aus diesem Grund seien die Niederlassungsberater der KV darauf aufmerksam gemacht und gebeten worden, die Situation in Stammheim in die Beratungsgespräche einfließen zu lassen. „Wir stehen nur vor dem Problem, dass sich die jungen niederlassungswilligen Medizinerinnen und Mediziner aufgrund des Ärztemangels mehr oder weniger aussuchen können, wo sie tätig sein wollen“, schreibt Susanne Lilie. Auch auf die Kritik von Bürgern an der Bedarfsplanung ging sie ein: „Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld des Versorgungsstrukturgesetzes intensive Gedanken über die Bedarfsplanung gemacht und dann auch Änderungen vorgenommen.“ Auch die KV habe sich umfangreich an diesen Diskussionen beteiligt. „In Teilen der Öffentlichkeit, vor allem auch auf kommunaler Ebene, ist jedoch der Eindruck entstanden, dass damit die Schwierigkeiten bei der Besetzung von Arztsitzen behoben sind.“ Die Bedarfsplanung sei jedoch lediglich ein Planungsinstrument, das immer noch auf einer Freiwilligkeit des Arztes beruhe, wo er sich niederlassen möchte. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben kein ,Weisungsrecht‘ an einen jungen Mediziner, wo er sich niederlassen ,muss‘“, macht die Geschäftsführerin der KV deutlich. „Ganz abgesehen davon, dass ein solches Recht sich nicht durchsetzen lassen würde und die jungen Mediziner sich nicht ,weisen‘ lassen“, hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen damit nur einen begrenzten Handlungsspielraum bei der Suche nach einem Nachfolger für eine Arztpraxis. „Diesen nutzen wir natürlich, versuchen durch verschiedene Maßnahmen, so viele junge Medizinerinnen und Mediziner in die ambulante (haus-)ärztliche Versorgung zu bekommen und sie auf attraktive Niederlassungsmöglichkeiten hinzuweisen.“ In diesem Rahmen werde weiterhin versucht, die Situation in Stammheim zu verbessern.