Die AfD in Sachsen übt sich in parlamentarischer Arbeit und das Netz lacht sich halbtot. Ein sinnloser Fragenkatalog der rechtspopulistischen Partei macht die Runde – mit #afdfragen reagieren die Nutzer.

Nachrichtenzentrale : Lukas Jenkner (loj)

Stuttgart/Dresden - Wie viel Zeit das wohl gekostet hat? Beim sächsischen Landtag ist dieser Tage eine „Große Anfrage“ der Fraktion der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) eingegangen – mit mehreren Hundert Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

 

Über den Sinn lässt sich trefflich streiten, schließlich beginnt der Fragenkatalog an die Staatsregierung bereits mit: „1. Welche Aufgabe hat der Rundfunk gemäß Art. 5 Abs. 1 GG?“. Weiter geht es unter „Vergleich öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk“: „ Warum bieten die öffentlich-rechtlichen Sender Programme mit gleichen Inhalten wie die Privatsender an?“

Hübsch ist auch: „Wie viele Radio- und Fernsehprogramme werden derzeit von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern in Deutschland angeboten?“ Dann möchte die AfD-Fraktion auch noch wissen, welche Recherchemittel die Journalisten bei ARD, ZDF und MDR nutzen.

Netzgemeinde sammelt sinnlose Fragen

Vor allem die letzte Frage sollte die Staatsregierung als erste bearbeiten. Denn dann wird die Dresdner AfD-Fraktion wohl einen Großteil der mehr als 600 Fragen selbst beantworten können – zum Beispiel durch Nutzung des Internets.

Dortselbst macht man sich über den einmal mehr unfreiwillig komischen Auftritt der Rechtspopulisten seit Tagen lustig. Unter #afdfragen sammelt die Netzgemeinde weitere sinnfreie Fragen, die entweder leicht oder gar nicht zu beantworten sind. Wir haben eine Auswahl davon zusammengetragen. Der erste Tweet kommt übrigens vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst.