„Bedrohung durch Islamismus, Scharia-Recht, organisierte Kriminalität und Einfluss fremder Staaten - Baden-Württemberg als freiheitliches, demokratisches und rechtsstaatliches Land bewahren“ – das ist der Titel der von der AfD geforderten Kommission.

Stuttgart - Die AfD-Fraktion und die von ihr abgespaltene Alternative für Baden-Württemberg (ABW) im Stuttgarter Landtag beantragen die Einsetzung einer Enquetekommission zur „Untersuchung der akuten Gefährdung durch Islamismus“ im Südwesten. Das teilten die Fraktionen am Montag mit. Der vollständige Titel der Kommission solle lauten: „Bedrohung durch Islamismus, Scharia-Recht, organisierte Kriminalität und Einfluss fremder Staaten – Baden-Württemberg als freiheitliches, demokratisches und rechtsstaatliches Land bewahren“, hieß es weiter.

 

Nach seiner Geschäftsordnung kann das baden-württembergische Parlament solche Kommissionen „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte“ einrichten. Es muss dies tun, wenn dies von einem Viertel der Mitglieder des Landtags oder von zwei Fraktionen beantragt wird. Die Grünen im Landtag sehen in dem Antrag ein „unwürdiges Hütchenspiel mit demokratischen Spielregeln“ der „AfD-Zwillinge“. Die AfD und die ABW hatten kürzlich verkündet, kurz vor der Verschmelzung zu stehen, aber kein konkretes Datum für die Wiedervereinigung genannt. Die etablierten Parteien werfen ihnen Verzögerungstaktik vor.

Eine Enquete besteht auch aus externen Sachverständigen

Enquetekommissionen setzen sich im Gegensatz zu den Landtags-U-Ausschüssen nicht nur aus Abgeordneten, sondern auch aus externen Sachverständigen zusammen, zumeist Wissenschaftlern. Die letzte Enquete des Landtags widmete sich dem Thema Pflege. Sie gab zahlreiche Empfehlungen für die Landespolitik.

Der Antrag auf Einsetzen einer Enquete ist im Unterschied zum Antrag auf U-Auschuss allerdings „nicht dringlich“. Das heißt, dass der Antrag nicht in der nächsten Plenarsitzung behandelt werden muss, wie die Landtagsverwaltung mitteilte. Für die nächsten vier Plenarsitzungen ist die Tagesordnung vom Präsidium bereits festgelegt worden. Auf einer dieser vier Sitzungen könnte der Antrag daher nur beraten werden, wenn sich die Fraktionen vor der Sitzung über die Aufnahme auf die Tagesordnung einig sind oder der Landtag dies zu Beginn einer Sitzung auf Antrag einer Fraktion mit Mehrheit beschließt. Ist dies nicht der Fall, besteht nach der vierten Sitzung die Chance, dass der Antrag vom Landtagpräsidium auf die Tagesordnung einer der nächsten Plenarsitzungen gesetzt wird. Ob das Präsidium dies macht, liegt in seinem eigenen Ermessen.

Skrupellose Doppelkonstellation

Nach Ansicht des parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Uli Sckerl, verstößt der Antrag gegen die klaren Regeln der Geschäftsordnung des Landtages. Die Fragen der AfD müssten zunächst in parlamentarischen Anfragen gestellt werden. „Sofern die Fragen mehr enthalten als bloße Verschwörungstheorien und wilde Anschuldigungen werden sie von der Landesregierung ohnehin schon intensiv bearbeitet“, betonte Sckerl. Der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sprach davon, dass die AfD auf skrupellose Weise ihre Doppelkonstellation instrumentalisiere. „Dieser beispiellose Missbrauch muss bald ein Ende finden.“