Dass ausgerechnet der AfD-Mann Räpple gegen die Abgeordneten-Pauschalen im Landtag vor Gericht zieht, ist ein Witz. Dumm nur: Er bohrt in die richtige Wunde – meint der StZ-Autor Reiner Ruf.

Stuttgart - Jetzt haben sie den Salat. Im Februar hatte der Landtag in einem Blitzverfahren eine exorbitante Steigerung der steuerfreien Kostenpauschale sowie der Mitarbeiterbudgets der Abgeordneten beschlossen. Die Zunahme belief sich auf 40 Prozent respektive 100 Prozent. Anders als bei der dann schnell, aber nur vorläufig gescheiterten Rückkehr zur Staatspension machte auch die FDP mit. Nur die AfD blieb außen vor, man hatte sie gar nicht gefragt.

 

Nun zieht der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple in einem Alleingang vor den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof. Ausgerechnet Räpple, der sich bisher im Parlament als ausgesprochen unangenehmer Geselle am rechten Rand des demokratischen Spektrums präsentiert hat – womöglich auch jenseits davon. Es lässt sich leicht ausrechnen, dass sein Vorgehen weniger verfassungsrechtlichen Erwägungen entspringt, sondern dem Ansinnen, die parteipolitische Konkurrenz als das hinzustellen, was die AfD immer über sie behauptet: als Kartell der Abzocker. Dass ihm dafür Grüne, CDU, SPD und FDP die Steilvorlage geliefert haben, ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ein Ausweis politischer Dummheit. Denn die Steigerungen sind in dieser Höhe tatsächlich nicht nachvollziehbar. Man darf gespannt sein, wie sich das Gericht aus der Affäre zieht. In der Vergangenheit agierte es eher obrigkeitsnah.