Ein Bericht dieser Zeitung hatte es öffentlich gemacht: Nun hat die AfD die Akkreditierungsregeln für Journalisten vor ihrem Parteitag geändert. „Testversion gelöscht“, twittert ihr Sprecher als Reaktion auf massive Kritik von Rechtsexperten.

Berlin - Ausgelöst von einem Bericht dieser Zeitung hat die AfD nach massiver Kritik das Akkreditierungsverfahren für Journalisten zu ihrem Bundesparteitag im Dezember geändert. Zuvor hatten Rechtsexperten dieser Partei verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen, weil sie weitreichende Befugnisse zur Datenerhebung von Medienvertretern verlangt hatte.

 

Am Wochenende wurde das beanstandete Online-Formular daraufhin gelöscht und durch ein anderes ersetzt. AfD-Sprecher Christian Lüth erklärte zu der Korrektur im Internetdienst Twitter: „Testversion gelöscht. Ab sofort können Journalisten die offizielle Anmelde-Maske auf unserer Website nutzen.“ In dem neuen Formular müssen Journalisten wie üblich nur noch Angaben zu ihrem Namen, ihrer Mail-Adresse, ihrem Presseausweis und zu dem Medium machen, für das sie arbeiten, sowie zur Funktion, die sie dort ausüben.

Daten zur Religion und zum Sexualleben

Zuvor war von den Journalisten eine Einverständniserklärung gefordert worden, in der es unter Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz hieß: „Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten einverstanden.“ Zu den „besonderen Daten“ zählen dem Gesetz zufolge unter anderem Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische und religiöse Überzeugungen oder auch das Sexualleben.

Konkret abgefragt wurden solche Daten offensichtlich auch bisher von der AfD nicht. Laut einem Bericht von Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten sollte die Einverständniserklärung aber generell und nicht nur für den konkreten Anlass gelten. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hatte das Vorgehen als „eine unzulässige Einmischung in die Privatangelegenheiten von Journalisten“ kritisiert.

Verfassungswidrigkeit festgestellt

„Das Vorgehen der AfD ist verfassungswidrig“, sagte auch der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, der Staatsrechtler Joachim Wieland, dem „Handelsblatt“. Wieland argumentierte, die Partei verstoße gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, „wenn sie den Zugang zur Berichterstattung über ihren Bundesparteitag von der Bereitschaft von Journalisten abhängig macht, Daten über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugen, ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, ihre Gesundheit oder ihr Sexualleben speichern zu lassen“. Dies bedeute zugleich eine Einschränkung der Medienfreiheit.