Stefan Mappus akzeptiert die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts, dass die Beschlagnahme von Akten und Daten durch die Staatsanwaltschaft rechtmäßig gewesen sei. Das teilten seine Anwälte mit.

Stuttgart  - Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des umstrittenen EnBW-Deals hat weitere Unterlagen des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus erhalten. Die von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Akten des CDU-Politikers seien am Mittwochvormittag angekommen, sagte eine Sprecherin des Landtags. Die Abgeordneten erhoffen sich neue Erkenntnisse zur Aufklärung der noch dunklen Flecken bei dem Geschäft - etwa zur Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Idee kam, die Aktien zurückzukaufen. Nach Einschätzung mehrerer Ausschussmitglieder kann es Wochen dauern, bis die Dokumente, die vier Kartons füllen, durchforstet sind.

 

Das Gremium hatte seine Arbeit Ende 2012 ruhen lassen und auf die Entscheidung des Gerichts gewartet. Der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller (CDU) erklärte am Mittwoch, er plane für kommende Woche eine nicht-öffentliche Sitzung, bei der über das weitere Vorgehen beraten werden soll. Die Staatsanwaltschaft habe die Unterlagen in fünffacher Ausfertigung - für die vier Fraktionen und ihn - bereitgestellt. Stellen, die als geheimhaltungsbedürftig angesehen werden, seien entsprechend markiert. „Da halten wir uns dran“, sagte Müller.

Landgericht weist Mappus' Beschwerde zurück

Das Landgericht Stuttgart hatte am Dienstag eine Beschwerde des CDU-Politikers zurückgewiesen. Die Beschlagnahme von Akten und Daten in dem Haus des Pforzheimers sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Gericht. Mappus und seine Anwälte akzeptieren die Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mappus wegen Verdachts der Untreue. Ihm wird vorgeworfen, der Preis für den Rückkauf der Aktien des Karlsruher Energieversorgers EnBW im Jahr 2010 vom französischen Staatskonzern EdF sei mit 4,7 Milliarden Euro viel zu hoch gewesen. Zudem vermuten Politiker von SPD und Grünen, dass Mappus sich die Konditionen für das Geschäft von seinem Freund, dem Investmentbanker Dirk Notheis, diktieren ließ.

Die Ermittler hatten die Übergabe der Akten an den Landtag im Herbst in die Wege geleitet, als Mappus Beschwerde einreichte und das Verfahren stoppte. Er argumentierte, bei den Dokumenten handele es sich teilweise um persönliche Unterlagen. Seine Anwälte erklärten am Mittwoch, die jüngste Entscheidung des Gerichts werde respektiert. Die Begründung sei aus ihrer Sicht aber nicht zutreffend.

Aktensichtung dauert drei bis vier Wochen

Sie betonten: „Wir fordern den Untersuchungsausschuss ausdrücklich auf, die von den Gerichten geforderte Vertraulichkeit, vor allem mit Blick auf private Unterlagen, die mit der Aufgabenstellung des Untersuchungsausschusses nichts zu tun haben und private wie auch berufliche Planungen unseres Mandanten betreffen, entgegen der bisherigen Praxis zu wahren.“ Müller betonte, nur Ausschussmitglieder und deren Mitarbeiter dürften die Unterlagen sichten.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Uli Sckerl, erklärte: „Der Versuch von Stefan Mappus, die öffentliche Aufklärung zu verhindern, ist gescheitert“. Jetzt müsse sorgfältig geprüft werden, welche Informationen in den Akten enthalten sind. Der SPD-Obmann in dem Ausschuss, Sascha Binder, geht davon aus, dass es etwa drei bis vier Wochen dauert, die neuen Akten zu sichten. Dann werde entschieden, ob neue Zeugen geladen werden müssen.

CDU-Landeschef Thomas Strobl hatte nach eigenen Angaben mit der Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts gerechnet. „Stefan Mappus hat wohl etwas Pech mit seinen Beratern“, sagte Strobl beim Politischen Aschermittwoch der CDU in Fellbach (Rems-Murr-Kreis). Er vermöge nicht zu beurteilen, ob die Entscheidung des Gerichts die Arbeit des Ausschusses erleichtern kann.

Weiterer Rechtsstreit um Sicherungskopien anhängig

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke geht nicht davon aus, dass sich in den Akten noch große Neuigkeiten zum EnBW-Geschäft finden. Aber es werde hier und da sicherlich noch ein paar pikante Details geben über den Umgang von Mappus mit seinen Gesprächspartner. „Ich bin außerdem sicher, dass Grün-Rot dafür sorgen wird, dass die Akten in vollem Umfang veröffentlich werden. Da gehe ich jede Wette ein“, sagte Rülke am Mittwoch in Karlsruhe. Er erinnerte daran, dass aus dem Ausschuss immer wieder als vertraulich eingestufte Unterlagen der Öffentlichkeit zugespielt wurden.

Ein weiterer Rechtsstreit ist noch beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Dort will Mappus erreichen, dass Sicherungskopien gelöscht werden, die im Herbst 2010 im Staatsministerium zur Fehlerbehebung an seinem Computer gezogen worden waren. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts sagte am Mittwoch, in dem Verfahren sei noch kein Termin absehbar.