Seit acht Jahren versucht Aldi vor Gericht größere Verkaufsflächen in Geislingen zu erstreiten. Doch die Gerichte geben stets der Stadt Recht. Das hat nun auch den VGH beschäftigt.

Region: Corinna Meinke (com)

Geislingen - Seit nunmehr acht Jahren streiten Aldi und die Stadt Geislingen über die Erweiterung der Verkaufsfläche des Discounters in der Neuwiesenstraße. Stets unterlag die Discounterkette vor Gericht, da die Erweiterung im Widerspruch zur Geislinger Einzelhandelskonzeption und zum Schutz des innerstädtischen Handels steht. Jetzt hat sich der Discounterriese in seinem Flächenhunger bis vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim geklagt – und wieder verloren.

 

Aldi genießt Bestandsschutz

Aldi hatte in dem Geislinger Gewerbegebiet Neuwiesen seine Verkaufsfläche von derzeit 776 um 300 Quadratmeter erhöhen wollen. Das lässt der Bebauungsplan aus dem Jahr 2008, mit dem die Kommune ihren innerstädtischen Handel schützen will, aber nicht zu. Die Restriktionen gelten vor allem für die Sortimente Lebensmittel, Oberbekleidung, Schuhe, Leder-, Haushalts- und Elektrowaren sowie Heimtextilien. Weil sich Aldi, Lidl und andere Märkte aber bereits vor den Beschränkungen in dem besagten Bebauungsplan angesiedelt haben, genießen sie offenbar Bestandsschutz und dürfen dort bleiben, aber ihre Verkaufsflächen, beispielsweise für Lebensmittel, nicht erweitern.

„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit unseres Bebauungsplans bestätigt“, erklärt Alwine Aubele, die Geislinger Stadtplanerin. Und damit sei klar, dass die Stadt ordentlich gearbeitet habe. Sie meint damit den Abwägungsprozess, in dem sich der Gemeinderat bereits im Jahr 2008 für den Schutz des innerstädtischen Handels entschieden hat.

Flucht auf die grüne Wiese

Die Stadt hatte offenbar bereits in den 1990er Jahren eine Flucht vor allem der Lebensmittelmärkte in die Außenbezirke verzeichnet. So verließ ein Lidl-Markt im Jahr 1999 seinen zentral gelegenen Standort an der Stuttgarter Straße und eröffnete in der Neuwiesen. Diese Flucht nach draußen bezeichnet Aubele als Auslöser für die Restriktionen, mit denen weitere Ansiedlungen auf der grünen Wiese eingeschränkt werden sollten: „Wir wollten diese Entwicklung aufhalten“.

Eine Haltung, die auch der Geislinger Bauamtsleiter Karl Vogelmann verteidigt: Dies sei ein gängiges Verfahren bei Städten „unserer Größenordnung“, andernfalls würde die Innenstadt weiter ausbluten, sagt er. Weiter führt Alwine Aubele auch ein Gutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) ins Feld, das bei der Verkaufsfläche für Lebensmittel der Stadt seinerzeit eine Überversorgung bescheinigte. Dies habe zur Folge, dass jedes weitere Angebot zu Lasten der Innenstadt gehen würde, argumentierten damals die Gutachter.

Der Streit begann schon 2007

Der Streit über die Baugenehmigung begann bereits 2007. Damals wollte die Discounterkette ihre knapp 800 Quadratmeter große Filiale in den Neuwiesen um 400 Quadratmeter unter anderem für einen Pfandrückgaberaum und eine Backstation erweitern. Als dies scheiterte, beantragte Aldi eine Vergrößerung um 300 Quadratmeter. Auch dies lehnte die Stadt ab. Daraufhin rief Aldi das Stuttgarter Verwaltungsgericht an, musste 2012 eine Niederlage einstecken und zog vor den VGH. Außerdem scheiterte Aldi 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo sie gegen die Zurückstellung des Bauantrags durch die Kommune geklagt hatte.