Viele Stunden lang beschäftigte der seit Jahren schwelende Machtkampf beim Discounter Aldi Nord das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht. Es geht um Macht und viel Geld. Am Abend dann die Ansage: Das Gericht vertagt sich.

Schleswig - Nach rund acht Stunden Verhandlung hat das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Entscheidung im Familienstreit beim Discounter Aldi Nord vertagt. Voraussichtlich am 7. Dezember um 10.00 Uhr soll noch ein Zeuge gehört werden. Das OVG verhandelt die Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig unter anderem über die Zusammensetzung des Vorstandes einer wichtigen Familienstiftung, die 19,5 Prozent der Anteile an Aldi Nord hält.

 

Nach dem plötzlichen Tod von Gründer-Sohn Berthold Albrecht kämpfen Mitglieder seiner Familie um ihren Einfluss auf die Jakobus-Stiftung. Aldi Nord teilte am Abend mit, dass das Unternehmen aufgrund des weiterhin laufenden Verfahrens „grundsätzlich keine Stellung nimmt“.

Der Zeuge, der nun noch gehört werden soll, ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Jakobus-Stiftung, das bei der entscheidenden Satzungsänderung erkrankt war. Berthold Albrecht hatte daraufhin in dessen Namen der Änderung zugestimmt. Dies ist nach Ansicht der Erben nicht zulässig. Zu diesem Punkt soll der Zeuge nun gehört werden. Durch die Satzungsänderung war die Macht der Familie in diesem Gremium spürbar eingeschränkt worden. Dies war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht akzeptiert worden. Dagegen klagten die Erben.

Die Auslieferung von Akten kann unterbunden werden

Aldi Nord ist auf drei Familienstiftungen - benannt nach den Aposteln Lukas, Markus und Jakobus - aufgeteilt, die ihren Sitz alle in der schleswig-holsteinischen Provinz haben. Daher wird auch in Schleswig verhandelt und nicht in Nordrhein-Westfalen, wo der Discounterriese seinen Konzernsitz hat. Wichtige Entscheidungen über Investitionen und strategische Entwicklungen von Aldi Nord müssen die drei Stiftungen gemeinsam fällen.

Auch in dem zweiten Verfahren, das am Vormittag verhandelt wurde, gibt es noch kein Urteil. Hier fordern die Erben von Berthold Albrecht Einsicht in die aktuelle Satzung der Markus-Stiftung. Das Gericht betonte, für eine Entscheidung sei erheblich, dass die entsprechenden Akten eingesehen werden dürften.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht muss nun entscheiden, ob er die Akten dem Gericht zur Verfügung stellt oder eine sogenannte Sperrerklärung abgeben wird. Demnach kann die Auslieferung von Akten bei Behörden unterbunden werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, dass die Veröffentlichung „dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde“.