Alkoholkontrollen
Testkäufer im Einsatz
Frederike Poggel,
11.08.2010 07:11 Uhr
Wer Branntwein an Jugendliche verkauft, kann mit einem Bußgeld von bis zu 3500 Euro belegt werden. Foto: AP
Stuttgart - Junge Beschäftigte der Stadt Stuttgart und der Polizei werden ab Mitte August in mehreren gemeinsamen Aktionen als Alkoholtestkäufer im Stadtgebiet unterwegs sein. Ziel dieser Aktionen ist, Gewerbetreibende und Angestellte dafür zu sensibilisieren, beim Verkauf von Alkohol die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Die Verkäufer sind künftig verpflichtet, sich bei jungen Kunden ganz selbstverständlich nach dem Alter der Kunden zu erkundigen und sich im Zweifelsfall auch den Personalausweis zeigen zu lassen.
Laut Gesetz dürfen Jugendliche erst im Alter von 16 Jahren Wein, Bier und Sekt kaufen, Hochprozentiges und branntweinhaltige Getränke erst, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Wer dennoch Branntwein an Jugendliche verkauft, kann mit einem Bußgeld von bis zu 3500 Euro belegt werden. Ordnungswidrig handelt auch, wer als Erwachsener den von ihm erworbenen Alkohol an Jugendliche weitergibt.
Hintergrund der Aktion sind die seit Jahren von der Polizei nicht nur in der Landeshauptstadt registrierten negativen Begleiterscheinungen von exzessivem Alkoholkonsum wie Pöbeleien, Provokationen, Ordnungsstörungen und Körperverletzungen. Fast 16 Prozent aller Straftaten unter Alkoholeinfluss sind 2009 von Menschen begangen worden, die noch keine 21 Jahre alt waren. Bei gefährlichen Körperverletzungen und bei der Gewaltkriminalität liegt der Anteil sogar bei mehr als 30 Prozent. Auch die stationäre Aufnahme von Kindern und Jugendlichen wegen Alkoholvergiftung gibt Anlass zur Sorge: 231 junge Menschen mussten deswegen im Jahr 2009 in Stuttgarter Krankenhäusern behandelt werden.
Laut Gesetz dürfen Jugendliche erst im Alter von 16 Jahren Wein, Bier und Sekt kaufen, Hochprozentiges und branntweinhaltige Getränke erst, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Wer dennoch Branntwein an Jugendliche verkauft, kann mit einem Bußgeld von bis zu 3500 Euro belegt werden. Ordnungswidrig handelt auch, wer als Erwachsener den von ihm erworbenen Alkohol an Jugendliche weitergibt.
Hintergrund der Aktion sind die seit Jahren von der Polizei nicht nur in der Landeshauptstadt registrierten negativen Begleiterscheinungen von exzessivem Alkoholkonsum wie Pöbeleien, Provokationen, Ordnungsstörungen und Körperverletzungen. Fast 16 Prozent aller Straftaten unter Alkoholeinfluss sind 2009 von Menschen begangen worden, die noch keine 21 Jahre alt waren. Bei gefährlichen Körperverletzungen und bei der Gewaltkriminalität liegt der Anteil sogar bei mehr als 30 Prozent. Auch die stationäre Aufnahme von Kindern und Jugendlichen wegen Alkoholvergiftung gibt Anlass zur Sorge: 231 junge Menschen mussten deswegen im Jahr 2009 in Stuttgarter Krankenhäusern behandelt werden.
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Lieber bessere Aufklärung...
Nachdem man als Kassierer zum zehnten Mal eine deutlich über zwanzig Jahre alten Kunden mit der Frage belästigt hat und einem danach nur Unverständnis und Hohn entgegen geschleudert wird, unterlässt es beim elften Mal lieber. Jeder der meint es besser und sorgfältiger zu machen, sollte sich einfach einmal für ein Tag an eine Lebensmittelkasse setzen und schauen wie Kunden mit einem umspringen und was sich gegenüber den Kassierern rausgenommen wird. Da will man nur jeden zusätzlichen Ärger vermeiden, erst recht wenn die Filialleitung lieber auf Kundenseite, als auf Mitarbeiterseite steht. Bezüglich des Alters: woran soll man bitte, in Zeiten überstylter Mädchen, heutzutage erkennen ob es sich um eine 17 oder 22 jährige Frau handelt ? Zweifler gehen bitte auf die nächste (hoch)Schule und versuchen es selbst. Es gab schon einmal ein Artikel in der StZ, wo unteranderem auch die beiden weiblichen Testkäufer abgebildet waren. Wer sich dieses Bild angeschaut hat, weiß wie lächerlich und unfair solche Testkäufe sind. Da sahen viele Frauen an meiner Uni noch jünger aus.