Alkoholverbot Still ruht die Gesetzesmaschine
Reiner Ruf, vom 11.03.2010 10:00 Uhr
Stuttgart - Die Landesregierung zeigt derzeit bei ihren Bemühungen, öffentliche Trinkgelage einzudämmen, keine glückliche Hand. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen wird mit Hilfe von Gaststättenkonzessionen unterlaufen - und die Regierungskoalition ist sich nicht einmal darüber einig, ob dieses Schlupfloch von Anfang gewollt oder nur übersehen worden war. Der baden-württembergische Städtetag jedenfalls befürchtet, dass die Ausnahmen vom Verkaufsverbot an Tankstellen "inflationär zunehmen werden", wie der Verbandssprecher Manfred Stehle sagt. Das Verkaufsverbot werden sich als "stumpfes Schwert" erweisen.
Nicht besser sieht es mit dem Verkaufsverbot im öffentlichen Straßenraum aus, das exemplarisch im November 2007 von der Stadt Freiburg beschlossen worden war, Mitte 2008 inkrafttrat, und ein Jahr später vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gekippt wurde. Das Verbot basierte auf einer Polizeiverordnung und galt in der Freiburger Innenstadt innerhalb des so genannten Bermuda-Dreiecks an den Wochenenden abends von 22 Uhr an bis zum nächsten Morgen. Mit dem Verbot sollte das "Vorglühen" und "Warmtrinken" in einem bestimmten Bereich der Innenstadt unterbunden werden, um Belästigungen und Pöbeleien zu verhindern. Den Richtern am VGH ging das zu weit. In zwei Urteilen monierten sie, dass ein bloßer Gefahrenverdacht nicht für eine derartige Polizeiverordnung ausreiche. Außerdem seien die Bestimmungen zu unklar.
Verbote allein helfen in der Regel nicht
Innenminister Heribert Rech (CDU) versprach daraufhin eine gesetzliche Regelung, um des Problems Herr zu werden. Die Kommunen sollten ermächtigt werden, an örtlichen Brennpunkten den öffentlichen Alkoholkonsum zu untersagen. Doch seither hat sich wenig getan. Still ruht die Gesetzesmaschine. Mehrere Oberbürgermeister haben bei Rech interveniert. So schrieb der Oberbürgermeister von Weinstadt (Rems-Murr-Kreis), Jürgen Oswald, an den Innenminister, der derzeitige Zustand bedeute, dass ein präventives Vorgehen gegen den exzessiven Alkoholgenuss und die vorbeugende Bekämpfung der damit verbundenen Störungen und Gewaltdelikte "sehr erschwert" sei. Letztlich stünden der Polizei nur der Platzverweis und das Aufenthaltsverbot zur Verfügung - allerdings erst dann, wenn bereits randaliert werde. Doch die Polizei verfüge schlicht über zu wenig Personal, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Unterstützung findet Oswald beim baden-württembergischen Städtetag. Dessen Sprecher Manfred Stehle bezeichnet die Alkoholexzesse als "großes Ärgernis für weite Teile der Bürgerschaft". Rech habe seiner Ankündigung bisher keine Taten folgen lassen. Laut Stehle hatte das Innenministerium bereits Ende Oktober einen internen Entwurf erarbeitet, von dem es damals hieß, er müsse noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Dabei sei es geblieben. Nach Angaben eines Sprechers von Innenminister Rech ist das Ressort derzeit noch damit beschäftigt, "rechtliche Schwierigkeiten" abzuklären. Man strebe eine Spezialermächtigung im Polizeigesetz an. Dabei müsse allerdings unter anderem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
An der FDP, die sich in jüngerer Zeit skeptisch über die um sich greifende "Verbieteritis" im Land äußerte, liegt es gleichwohl nicht, dass das Innenministerium das Alkoholverbot nicht über die Rampe bringt. Zwar kündigte Fraktionsvize Hagen Kluck eine "sehr, sehr kritische Prüfung" des Gesetzes an, bisher aber blockiere die FDP das Vorhaben nicht. Mit den Verboten sei das so eine Sache, sagt Kluck. "In der Regel helfen sie nicht." Aber einen Entwurf aus dem Hause Rech hat auch der FDP-Abgeordnete noch nicht gesehen.