Alkoholverbot
Still ruht die Gesetzesmaschine
Reiner Ruf,
11.03.2010 10:00 Uhr
Foto: dpa
Stuttgart - Die Landesregierung zeigt derzeit bei ihren Bemühungen, öffentliche Trinkgelage einzudämmen, keine glückliche Hand. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen wird mit Hilfe von Gaststättenkonzessionen unterlaufen - und die Regierungskoalition ist sich nicht einmal darüber einig, ob dieses Schlupfloch von Anfang gewollt oder nur übersehen worden war. Der baden-württembergische Städtetag jedenfalls befürchtet, dass die Ausnahmen vom Verkaufsverbot an Tankstellen "inflationär zunehmen werden", wie der Verbandssprecher Manfred Stehle sagt. Das Verkaufsverbot werden sich als "stumpfes Schwert" erweisen.
Nicht besser sieht es mit dem Verkaufsverbot im öffentlichen Straßenraum aus, das exemplarisch im November 2007 von der Stadt Freiburg beschlossen worden war, Mitte 2008 inkrafttrat, und ein Jahr später vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gekippt wurde. Das Verbot basierte auf einer Polizeiverordnung und galt in der Freiburger Innenstadt innerhalb des so genannten Bermuda-Dreiecks an den Wochenenden abends von 22 Uhr an bis zum nächsten Morgen. Mit dem Verbot sollte das "Vorglühen" und "Warmtrinken" in einem bestimmten Bereich der Innenstadt unterbunden werden, um Belästigungen und Pöbeleien zu verhindern. Den Richtern am VGH ging das zu weit. In zwei Urteilen monierten sie, dass ein bloßer Gefahrenverdacht nicht für eine derartige Polizeiverordnung ausreiche. Außerdem seien die Bestimmungen zu unklar.
Innenminister Heribert Rech (CDU) versprach daraufhin eine gesetzliche Regelung, um des Problems Herr zu werden. Die Kommunen sollten ermächtigt werden, an örtlichen Brennpunkten den öffentlichen Alkoholkonsum zu untersagen. Doch seither hat sich wenig getan. Still ruht die Gesetzesmaschine. Mehrere Oberbürgermeister haben bei Rech interveniert. So schrieb der Oberbürgermeister von Weinstadt (Rems-Murr-Kreis), Jürgen Oswald, an den Innenminister, der derzeitige Zustand bedeute, dass ein präventives Vorgehen gegen den exzessiven Alkoholgenuss und die vorbeugende Bekämpfung der damit verbundenen Störungen und Gewaltdelikte "sehr erschwert" sei. Letztlich stünden der Polizei nur der Platzverweis und das Aufenthaltsverbot zur Verfügung - allerdings erst dann, wenn bereits randaliert werde. Doch die Polizei verfüge schlicht über zu wenig Personal, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Unterstützung findet Oswald beim baden-württembergischen Städtetag. Dessen Sprecher Manfred Stehle bezeichnet die Alkoholexzesse als "großes Ärgernis für weite Teile der Bürgerschaft". Rech habe seiner Ankündigung bisher keine Taten folgen lassen. Laut Stehle hatte das Innenministerium bereits Ende Oktober einen internen Entwurf erarbeitet, von dem es damals hieß, er müsse noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Dabei sei es geblieben. Nach Angaben eines Sprechers von Innenminister Rech ist das Ressort derzeit noch damit beschäftigt, "rechtliche Schwierigkeiten" abzuklären. Man strebe eine Spezialermächtigung im Polizeigesetz an. Dabei müsse allerdings unter anderem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
An der FDP, die sich in jüngerer Zeit skeptisch über die um sich greifende "Verbieteritis" im Land äußerte, liegt es gleichwohl nicht, dass das Innenministerium das Alkoholverbot nicht über die Rampe bringt. Zwar kündigte Fraktionsvize Hagen Kluck eine "sehr, sehr kritische Prüfung" des Gesetzes an, bisher aber blockiere die FDP das Vorhaben nicht. Mit den Verboten sei das so eine Sache, sagt Kluck. "In der Regel helfen sie nicht." Aber einen Entwurf aus dem Hause Rech hat auch der FDP-Abgeordnete noch nicht gesehen.
Nicht besser sieht es mit dem Verkaufsverbot im öffentlichen Straßenraum aus, das exemplarisch im November 2007 von der Stadt Freiburg beschlossen worden war, Mitte 2008 inkrafttrat, und ein Jahr später vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gekippt wurde. Das Verbot basierte auf einer Polizeiverordnung und galt in der Freiburger Innenstadt innerhalb des so genannten Bermuda-Dreiecks an den Wochenenden abends von 22 Uhr an bis zum nächsten Morgen. Mit dem Verbot sollte das "Vorglühen" und "Warmtrinken" in einem bestimmten Bereich der Innenstadt unterbunden werden, um Belästigungen und Pöbeleien zu verhindern. Den Richtern am VGH ging das zu weit. In zwei Urteilen monierten sie, dass ein bloßer Gefahrenverdacht nicht für eine derartige Polizeiverordnung ausreiche. Außerdem seien die Bestimmungen zu unklar.
Verbote allein helfen in der Regel nicht
Innenminister Heribert Rech (CDU) versprach daraufhin eine gesetzliche Regelung, um des Problems Herr zu werden. Die Kommunen sollten ermächtigt werden, an örtlichen Brennpunkten den öffentlichen Alkoholkonsum zu untersagen. Doch seither hat sich wenig getan. Still ruht die Gesetzesmaschine. Mehrere Oberbürgermeister haben bei Rech interveniert. So schrieb der Oberbürgermeister von Weinstadt (Rems-Murr-Kreis), Jürgen Oswald, an den Innenminister, der derzeitige Zustand bedeute, dass ein präventives Vorgehen gegen den exzessiven Alkoholgenuss und die vorbeugende Bekämpfung der damit verbundenen Störungen und Gewaltdelikte "sehr erschwert" sei. Letztlich stünden der Polizei nur der Platzverweis und das Aufenthaltsverbot zur Verfügung - allerdings erst dann, wenn bereits randaliert werde. Doch die Polizei verfüge schlicht über zu wenig Personal, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Unterstützung findet Oswald beim baden-württembergischen Städtetag. Dessen Sprecher Manfred Stehle bezeichnet die Alkoholexzesse als "großes Ärgernis für weite Teile der Bürgerschaft". Rech habe seiner Ankündigung bisher keine Taten folgen lassen. Laut Stehle hatte das Innenministerium bereits Ende Oktober einen internen Entwurf erarbeitet, von dem es damals hieß, er müsse noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Dabei sei es geblieben. Nach Angaben eines Sprechers von Innenminister Rech ist das Ressort derzeit noch damit beschäftigt, "rechtliche Schwierigkeiten" abzuklären. Man strebe eine Spezialermächtigung im Polizeigesetz an. Dabei müsse allerdings unter anderem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
An der FDP, die sich in jüngerer Zeit skeptisch über die um sich greifende "Verbieteritis" im Land äußerte, liegt es gleichwohl nicht, dass das Innenministerium das Alkoholverbot nicht über die Rampe bringt. Zwar kündigte Fraktionsvize Hagen Kluck eine "sehr, sehr kritische Prüfung" des Gesetzes an, bisher aber blockiere die FDP das Vorhaben nicht. Mit den Verboten sei das so eine Sache, sagt Kluck. "In der Regel helfen sie nicht." Aber einen Entwurf aus dem Hause Rech hat auch der FDP-Abgeordnete noch nicht gesehen.
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Präventionsstaat
"Letztlich stünden der Polizei nur der Platzverweis und das Aufenthaltsverbot zur Verfügung - allerdings erst dann, wenn bereits randaliert werde." Das will ich auch hoffen! Wir sind noch nicht wieder in der DDR oder im Dritten Reich! Das Gesinnungsstrafrecht, wie es hier die erwähnten Bürgermeister oder auch die letzten beiden Bundesinnenminister gefordert haben, ist in der Bundesrepublik noch nicht vollständig eingeführt. Wenn auch schon in verfassungswidrig weitgreifenden Ansätzen: -Wer nach 22 Uhr ein geschlossenes Bier im Laden kaufen möchte, wird wegen Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung daran gehindert - offen darf er es gleich mitnehmen -Wer im Ausland an Zeltlagern teilnimmt, kann als Terrorist verurteilt werden -Wer Salzsäure oder Nagellackentferner oder gar beides kauft, kann wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt werden -Wer einen "Kopfbahnhof 21"-Anstecker trägt, kann von der Stuttgarter Polizei gewaltsam am Betreten der Königstraße gehindert werden -Wer friedlich demonstiert, kann von Polizisten ins Gesicht geschlagen und anderweitig mißhandelt werden und wird dann wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt -Wer in der Stuttgarter Straßenbahn Bier trinkt, muß mehr Strafe zahlen als ein überführter Ladendieb oder Schläger -Wer in einer wissenschaftlichen Arbeit das Wort "Gentrifizierung" verwendet wird verhaftet und wochenlang eingesperrt -Wer als Schwarzer in Dessau verhaftet wird, kann unter Polizeiaufsicht straffrei verbrennen (ah halt, hier sah der Bundesgerichtshof eine Grenze überschritten) -Wer eine Flasche Bier in der Hand hat, darf von der Polizei mit Gewalt daran gehindert werden, die Stadt Freiburg zu betreten (Pfeifendeckel- nicht mehr! Da war wohl noch ein zu unabhängiges Gericht im Weg!) Unser Polizeistaat dient nicht dazu, pietistisch-spießigen Bürgermeistern eine abends von Jugend gesäuberte Stadt zu bescheren, sondern um Straftaten zu verfolgen. Es gibt genug Randale und Gewaltdelikte in unseren Städten, gegen die *nicht* vorgegangen wird - warum wollen diese Herren Bürgermeister dann noch zusätzliche Repressionsmittel gegen friedliche Bürger? Die "noch keine Randale" begangen haben und damit natürlich höchst gefährlich und aus dem öffentlichen Raum zu entfernen sind? Das Problem sind nicht Tausende Besoffene (siehe weitgehend friedliche Fußball-WM 2006, wenn man die angereisten Hooligan-Trupps in dieser Betrachtung außen vor läßt) in einer Stadt, sondern die immer wieder selben 10 oder 100 Täter (oder 1000, je nach Stadtgröße), die immer wieder ungehindert und straffrei Straftaten verüben dürfen, sogar mehrmals täglich, wenn sie möchten. Und das könnte der Staat schon mit den heutigen Gesetzen verhindern, wenn er denn wollte. Warum konnte zum Beispiel einer der Täter, die neulich nachts mit Diebesgut beladen ein Polizeiauto als vermeintliches Taxi anhielten, bereits am folgenden Mittag die nächste Straftat begehen, wie hier berichtet? Weil Diebstahl, Körperverletzung usw. bei den ersten 10-20 erfaßten Taten eines Täters (zuzüglich jener, bei denen er nicht erwischt wurde) immer noch nicht oder nur auf dem Papier bestraft werden. Aber sich betrinkende unbescholtene Bürger (die Unschuldsvermutung hat auch in schwäbischen Kleinstädten zu gelten!) aus dem Stadtbild entfernen wollen, weil sie randalieren *könnten*? Geht's noch?!
Dönerbuden und Realität
@Kiddies: Ab in die Dönerbuden! - Gaststättenlizenz, Kühlschrank voll Bier, nach 22:00 Uhr geöffnet. @Politiker: Ab in die Realität! - Sinnvolle Maßnahmen statt weltfremder (Verbots-)Gesetze, Bürgernähe, Wählerstimmen.