""Der Gesetzgeber hat offenbar völlig übersehen, dass es diese Erlaubnis gibt.""
Jürgen Ziegner, der Geschäftsführer des Zentralverbands des Tankstellengewerbes
Stuttgart - Es ist von langer Hand vorbereitet und nach vielen Querelen und anderthalbjähriger Hängepartie schließlich auch verabschiedet worden: das "Gesetz zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren". Kurz: das nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen. Am kommenden Montag, 1. März, tritt das neue Gesetz nun in ganz Baden-Württemberg in Kraft - allerdings beileibe nicht, wie beabsichtigt, auch an allen Tankstellen im Land.
Etliche davon können auch künftig nach 22 Uhr Alkohol verkaufen - sofern sie im Besitz einer sogenannten Gaststättenerlaubnis sind. Das ist überwiegend bei den großen Ketten wie Aral, Esso oder Shell der Fall, die in ihrem Laden ein Bistro betreiben. Dort sei der Ausschank weiterhin erlaubt, bestätigt Jürgen Ziegner, der Geschäftsführer des Zentralverbands des Tankstellengewerbes (ZTG). Das gelte zum einen für den Verzehr im Bistro selbst, aber auch für den Straßenverkauf, wenn dabei bestimmte Mengen nicht überschritten würden. "Der Gesetzgeber hat offenbar völlig übersehen, dass es diese Gaststättenkonzession gibt", sagt Ziegner.
Zumindest im zuständigen Wirtschaftsministerium hat sich der Sachverhalt zwischenzeitlich herumgesprochen, entsprechend groß ist dort nun die Aufregung. Die Behörde sei gerade dabei, die Kriterien bei der Vergabe einer Gaststättenerlaubnis zu überarbeiten und neu zu bewerten, erklärte am Freitag ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. Ob eine Tankstelle tatsächlich auch weiterhin nach 22 Uhr Alkohol ausschenken darf, müsse in jedem Einzelfall von den jeweiligen Landratsämtern oder zuständigen Ordnungsbehörden geprüft werden - und zwar möglichst im Sinne des Gesetzes. "Wir wollen natürlich nicht, dass unser Verbot jetzt von der Gaststättenerlaubnis durch die Hintertür ausgehebelt wird", betont der Sprecher.
Die Aufregung ist groß
Ob es seitens des Wirtschaftsministeriums konkrete Vorgaben und Verhaltensregeln für die kommunalen Behörden geben wird, ist indes noch unklar - die meisten der verantwortlichen Stellen sind bisher noch nicht einmal über den Sachverhalt informiert. Auch in der Landeshauptstadt war bis Freitag offenbar nicht bekannt, dass das Alkoholverkaufsverbot umgangen werden kann. Grundsätzlich begrüße die Stadt das neue Gesetz, das in die richtige Richtung ziele, sagt Hermann Karpf vom Referat des Ordnungsbürgermeisters Martin Schairer (CDU).
Von den insgesamt 86 Tankstellen in Stuttgart seien aktuell tatsächlich sechs im Besitz einer solchen Gaststättenkonzession. Das Ordnungsamt werde nach dem 1. März daher verstärkt darauf achten, dass sich die Betreiber an die Regeln halten und nicht gegen die Idee des neues Gesetzes verstoßen. "Wenn es im Umfeld verstärkt zu Störungen kommt oder wir feststellen, dass kistenweise Alkohol verkauft wird, greifen wir ein", sagt Karpf und betont: "Eine Konzession kann auch wieder entzogen werden."
Auf Erfahrungswerte zurückgreifen können die Behörden allerdings nicht: Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das am 1. März ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Tankstellen, Supermärkten und Kiosken einführen wird. Dafür eingesetzt hat sich allen voran der Innenminister Heribert Rech (CDU), der damit den "Alkoholgelagen und der Aggression und Gewalt ein Ende setzen" will. Die nächtlichen Alkoholgelage in der Öffentlichkeit seien oft die Ursache für Pöbeleien, Schlägereien und andere gewalttätige Straftaten, so der Minister.
Aktuell werden in den Tankstellen im Land bereits die Hinweisschilder aufgehängt. Das Ganze sei für alle Beteiligten problematisch, sagt Gabriele Radke, Sprecherin der Esso Deutschland GmbH. Ob an einzelnen Tankstellen weiterhin Alkohol verkauft werde, müsse vor Ort entschieden werden. "Wir werden den Pächtern keine Vorschriften machen."