Was gilt für die Polizei manchmal genauso wie für gemeinderätliche Zusammenkünfte? Beide arbeiten und entscheiden – immer mal wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Ludwigsburg - Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass Dinge nur geschehen, wenn sie einen Aktenvermerk bekommen oder aufgeschrieben werden. Der Montag war zum Beispiel ein Tag, der uns das lehrte. Denn es wäre weit gefehlt zu glauben, man müsse ihn als den ersten unfallfreien Tag des Kreises ins Guinnessbuch der Rekorde eintragen. Und schon gar nicht war der Montag ein Tag, an dem niemand das Gesetz übertreten hätte.

 

Nein. Weit gefehlt. Der Montag war schlicht ein Tag, an dem – sagen wir es einmal möglichst neutral – bei der Polizei ein gewisser Personalengpass herrschte und keine einzige Meldung über die Geschehnisse auf den Straßen und in den unbeleuchteten Hinterhöfen das Polizeipräsidium verlassen hat. Dass die Welt am Montag auch nur ein Quäntchen besser als die Tage zuvor gewesen wäre, ist reines Wunschdenken. Am Dienstag waren Einbrecher und Co. wieder da. Rückwirkend.

Aber genauso wäre es auch ein Trugschluss zu glauben, was nicht auf der für jedermann einsehbaren Tagesordnung einer Gemeinderats- oder Ausschusssitzung stünde, fände nicht statt. Auch das ist mitnichten so. Es soll nur erst mal keiner wissen. Denn was bei der Polizei ein ungeschicktes Krankheits-Schichtwechsel-Problem war, ist in Ludwigsburg – und nicht nur dort – das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Getreu dem alten Fassenachtsmotto: „Wollemmer se roilosse?“

Bequemeres Vorgehen ist nicht zulässig

Gemeint ist die Öffentlichkeit. Über deren Anwesenheit entscheidet der Oberbürgermeister, manchmal auch die Räte. In 72 von 245 Stunden musste sie in Ludwigsburg im letzten Jahr draußen bleiben. Und schon beginnt das Schwarze-Peter-Zuschieben. Wer ist zögerlicher? Die Verwaltung oder die Gremien? Offiziell gilt: wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner beeinträchtigt werden, bleibt die Tür verschlossen. Meist geht es dann um Grundstücke und deren Preise. So will es die Gemeindeordnung – sieht aber einen Spielraum für die Entscheidung. Gleichzeitig steht dort auch, es genüge nicht, dass es bequemer erscheine oder eine freiere oder sachlichere Aussprache zu erwarten sei, um hinter verschlossenen Türen zu verhandeln.

Wer also schiebt da wen vor? Mehr Mut zum offenen Diskurs, meine Damen und Herren aus Deutschlands nachhaltigster Stadt! Darauf ein kräftiges Narri, Narro!