Um Altes Rathaus und Schulhaus sanieren zu können, muss die Oswald-Wolfbusch-Gemeinde zustimmen.

Böblingen: Leonie Schüler (lem)

Weilimdorf - Vom Alten Rathaus und auch vom Alten Schulhaus an der Ditzinger Straße bröckelt der Putz. An der Westseite fressen sich immer größere Löcher in die Fassade. Eigentlich hätte das historische Ensemble längst saniert werden sollen. Doch obwohl der Gemeinderat schon im Dezember 2011 die Summe von 789 000 Euro für den ersten Bauabschnitt bewilligt hat, können noch immer keine Handwerker anrücken. Das liegt daran, dass das Baurechtsamt noch keine Baugenehmigung erteilen konnte. „Das Gutachten ist fertig. Wir warten nur darauf, dass die Baulast vorliegt“, sagt der stellvertretende Leiter des Baurechtsamts, Rainer Grund. Sobald diese eingereicht werde, könne die Baugenehmigung abgeschlossen werden. „Das ist dann eine Sache von ein paar Tagen“, sagt Grund.

 

Bei der Baulast muss sich die Stadt als Eigentümerin des Gebäudeensembles mit der angrenzenden Oswald-Wolfbusch-Gemeinde verständigen. Baulasten sind in der Landesbauordnung geregelt. Es geht darum, dass ein Eigentümer sich gegenüber einer Baubehörde verpflichtet, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu dulden oder zu unterlassen. Steht ein Bauvorhaben mit einer Baulast nicht im Einklang, darf es nicht genehmigt werden.

Das städtische Grundstück endet an der Gebäudemauer

Im aktuellen Fall geht es darum, dass das Alte Schulhaus direkt am Grundstück der Oswaldkirche endet. Sprich: Wer das historische Haus betreten will, muss über den Kirchenvorplatz laufen. Dieser Zustand wurde seitens der Kirche bislang geduldet, soll nun aber schriftlich geregelt werden. Ferner ist im Zuge der Sanierung des Gebäudeensembles vorgesehen, dass die Treppe etwas verbreitert und mit einer behindertengerecht Rampe ausgestattet wird – ebenfalls auf Kirchenboden. Beide Punkte sowie etliche Detailfragen wie zum Beispiel die Reinigung, der Winterdienst und die Pflege der Fläche müssen in der Baulast festgeschrieben werden. Diese gilt dann dauerhaft. Die Fläche bleibt aber im Eigentum der Kirche.

Warum sich die Regelung der Baulast seit mehr als einem halben Jahr hinzieht, dazu äußert man sich seitens der Kirchengemeinde nur vage. „Es waren schwierige Verhandlungen mit sehr diffizilen Detailklärungen. Ziel war stets, einen für beide Seiten annehmbaren und zukunftsträchtigen Abschluss zu finden“, sagt der Kirchenpfleger Werner Martin. Doch allmählich scheint sich eine Lösung abzuzeichnen. Wenn nichts mehr schief geht, stimmt der Kirchengemeinderat im Juni oder Juli über die Baulast ab.

Weiter warten

Edeltraud John, die dem Verein Pro Alt-Weil vorsteht, bedauert, dass die Bauarbeiten noch immer nicht begonnen werden konnten. „Aber ich habe gelernt, Verständnis zu entwickeln“, sagt sie. Ihr dringender Wunsch lautet: „Dass noch 2014 mit der Sanierung begonnen wird, bevor der nächste Winter kommt. Damit das Gebäudeensemble wieder ein Schmuckstück wird.“

„Wir sind auf einem guten Weg“, sagt Thomas Zügel, der Leiter des Amts für Liegenschaften und Wohnen. Auch er hofft, dass die Sanierung bald real wird, denn der lange Leerstand schade den Gebäuden. Liege die Baugenehmigung bald vor, könnten womöglich nach den Sommerferien die Handwerker beauftragt werden. „Ob wir noch vor dem Winter oder erst im Frühjahr 2015 die Sanierung beginnen können, weiß ich aber noch nicht“, sagt Zügel.