Der Vater des Amokläufers sprach allen Opfern und Angehörigen sein Mitgefühl aus. An seinen Sohn gewandt sagte er, es tue ihm leid, dass er Tims Not nicht erkannt habe. Unter Tränen fügte er hinzu: „Du fehlst mir.“

Stuttgart - Im Revisionsprozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden haben seine Verteidiger am Montag Straffreiheit für den 54-Jährigen gefordert. Zwar habe sein Mandant gegen das Waffengesetz verstoßen, angesichts seines eigenen Verlusts solle das Gericht aber von einer Strafe absehen, sagte Verteidiger Hubert Gorka - wie schon im ersten Verfahren. „Durch seine Fahrlässigkeit ist sein eigener Sohn zu Tode gekommen. Das ist Strafe genug.“ Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, am ersten Urteil von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung festzuhalten. Das neue Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

 

Vater von Tim K. richtet Wort unter Tränen an toten Sohn

Der Sportschütze hatte die Pistole, mit der sein Sohn am 11. März 2009 in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und Wendlingen (Kreis Esslingen) 15 Menschen und sich selbst tötete, unverschlossen im Schlafzimmer verwahrt. Im ersten Verfahren war er unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof kassierte die Entscheidung jedoch wegen formaler Fehler.

Im Schlusswort sprach der angeklagte Unternehmer allen Opfern und Angehörigen sein Mitgefühl aus. Er bedauere es zutiefst, dass sein Sohn Zugriff auf Waffen gehabt hatte. An sein totes Kind gewandt sagte er, es tue ihm leid, dass er Tims Not nicht erkannt habe. Unter Tränen fügte er hinzu: „Du fehlst mir.“

Das Verteidigerteam war sich einig, dass sein Mandant nicht erneut wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden dürfe. Zwar habe er die Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt. Es müsse aber davon ausgegangen werden, dass Tim K. ohne Wissen seines Vaters den Zahlencode des Waffensafes kannte - denn sonst wäre er nicht an die rund 280 Schuss Munition gekommen. Beim fahrlässigen Überlassen einer Schusswaffe liege die Höchststrafe bei einem Jahr. Der Vater könne nicht für die vorsätzliche Tat seines Sohnes verantwortlich gemacht werden.

Verteidiger: Eltern wussten nichts von Tötungsfantasien

Anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage stellten die Verteidiger in Abrede, dass die Eltern durch die Psychiatrie in Weinsberg von Tötungsfantasien ihres Sohnes erfahren hätten. Der Abschlussbericht der Klinik, der erst neun Tage nach dem Amoklauf verfasst wurde, sei „auftragswidrig“, sagte Gorka. „Wir müssen davon ausgehen, dass möglicherweise auch der Eigenschutz der behandelnden Ärzte dafür mit maßgeblich ist.“

Gespräche mit der Klinik hätten die Eltern eher beruhigt, weil es geheißen habe, die Probleme würden sich verwachsen. Der Angeklagte habe auf keinen Fall vorhersehen können, dass sein Sohn einen Amoklauf begehen würde.

Nach den Plädoyers der Verteidigung ergriff Nebenklage-Anwalt Jens Rabe noch einmal das Wort und sprach von Verhöhnung: „Wie hört es sich bitte für die Angehörigen an, wenn Tim K. ohne mit der Wimper zu zucken in die Reihe der Opfer gestellt wird?“