Amoklauf Winnenden Bewährungsstrafe für den Vater
dpa/lsw, 10.02.2011 11:18 Uhr
 Foto: dpa
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Stuttgart - Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass der Vater des Täters nichts ins Gefängnis muss. Das Gericht unter Vorsitz von Reiner Skujat verurteilte den 52-jährigen Unternehmer am Donnerstag unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monate auf Bewährung. Er blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung verlangt hatte.

Der Sportschütze, der das Urteil anhörte, hatte die Pistole, mit der sein Sohn 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Der 17-jährige Tim K. verübte das Massaker am 11. März 2009 in seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen. Es war der erste Prozess in Deutschland, bei dem ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand und verurteilt wurde.

Das Gericht sprach den Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig, außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen. Die Verteidiger hatten sich am Ende des knapp sechsmonatigen Prozesses gegen eine Strafe ausgesprochen. Sie verwiesen darauf, dass der Angeklagte und seine Familie selbst unter den Folgen des Amoklaufs litten.

Die meisten vor Gericht als Nebenkläger vertretenen Hinterbliebenen hatten eine Haftstrafe für den Angeklagten verlangt. "Und wenn es nur für ein Vierteljahr ist, aber er muss ins Gefängnis", sagte der Sprecher des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden, Hardy Schober, vor dem Urteil. Schober hatte seine Tochter bei dem Massaker im März 2009 verloren.

Dagegen hatten andere Hinterbliebene ihre Erwartungen bewusst heruntergeschraubt. "Die Frage des Strafmaßes ist sekundär", sagte Jens Rabe, ein Vertreter der Nebenklage. Am wichtigsten sei, dass es ein klares Signal des Gerichts gebe und der Vater nicht nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt werde, sondern auch wegen fahrlässiger Tötung. "Der Prozess war für die Hinterbliebenen emotional sehr belastend, gleichwohl aber hilfreich." Sie hätten unter anderem erfahren, wie ihre Kinder genau zu Tode gekommen seien.

Streit über das Waffengesetz


Die Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Gisela Mayer, sagte vor dem Urteil: "Es gibt keine Gerechtigkeit, die diesen 15-fachen Mord in irgendeiner Weise sühnen könnte." Allerdings sitze auf der Anklagebank nicht der Amokläufer, sondern sein Vater. Die Vorsitzende der Stiftung kritisierte, dass das Waffengesetz bis heute nicht wirklich verschärft worden sei. Wer in seiner privaten Wohnung gefährliche Waffen halte, habe eine erhöhte Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, sagte Mayer im ZDF-"Morgenmagazin". "Wenn man diese Norm verletzt, dann wird man deutlich bestraft."

Die Grünen warfen der Bundesregierung beim Waffenrecht politische Versäumnisse vor. "Die Urteilsverkündung zu Winnenden erinnert in beschämender Weise daran, dass Union und FDP in Berlin und Stuttgart immer noch nicht bereit sind, die politischen Konsequenzen aus diesem furchtbaren Amoklauf zu ziehen", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth dem Nachrichtenportal "n-tv.de".

Roth forderte ein Verbot von großkalibrigen Waffen: "Sie haben im Schießsport nichts zu suchen, und scharfe Schusswaffen gehören raus aus den Wohn- und Schlafzimmern." Die Vorschriften im Waffenrecht waren zuletzt nach dem Amoklauf verschärft worden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt ein Verbot großkalibriger Waffen allerdings ab. Der gesetzliche Handlungsbedarf sei "ausgereizt", sagte GdP-Vizechef Frank Richter "n-tv.de". Wichtiger sei die Einführung des bundesweiten Waffenregisters, das bis Ende 2012 kommen soll. Die GdP beklagte zudem fehlendes Personal bei der Kontrolle von Waffenbesitzern.
Kommentare (10)
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FEB
16
Avesta, 22:03 Uhr

Diskreditierungskampagne 2

Wie sensationell ! Es ist kein Geheimnis, dass Fa. Quellsysteme und Fa. Armatix denselben Geschäftsführer haben. Dieser gehört zu den Stiftern der Stiftung gegen Gewalt an Schulen. - Na und ? Bereits 2009 forderte das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden bzw. seine Stiftung die biometrische Sicherung von Waffen. Das belegt doch, dass es den Aktionsbündlern gar nicht um ein 'totales' Verbot von Waffen geht. Es geht ihnen vor allem darum, dass in privaten Haushalten besonders gefährliche und durchschlagskräftige Waffen (deren Projektile durch Türen und Wände dringen wie in Winnenden und Erfurt geschehen!) nicht zusammen mit der zugehörigen Munition gelagert werden dürfen - diese beiden Komponenten nicht unter einem Dach eines privaten Haushalts. So wird aus einem Entgegenkommen im Handumdrehen ein 'Totalverbot' geschmiedet, um Waffenkritikern eine unnachgiebige Haltung anzudichten. Die Akzeptanz des Aktionsbündnisses der biometrischen Sicherungen an Waffen zeigt seine pragmatische und kompromissbereite Haltung, die den allermeisten waffenliebenden Gegenspielern anscheinend fernliegt. Sicher erhofft sich Fa. Armatix als Stiftungsmitbegründer ( das impliziert nicht automatisch Stimmrechte! ) einen erhöhten Zuspruch. Jedoch sind lebensrettende Sicherungen und Gewinne keine unbedingt widersprüchlichen Ziele eines Unternehmens - und auch das Winnender Aktionsbündnis muss dem nicht widersprechen. Denken Sie bitte daran, Umweltparteien, Umwelt-Bürgerinitiativen und Alternativtechnologie-Unternehmen (z.B. die Solarbranche) bleiben das, was sie sind, auch wenn sie gemeinsame Ziele haben. Also bleibt abzuwarten, wie die nächste Diskreditierungskampagnen lauten werden: Dass die verhassten 'Gutmenschen' des Aktionsbündnisses Autos fahren oder nicht ausnahmslos Vegetarier sind ?

FEB
15
Avesta, 23:00 Uhr

Diskreditierungskampagne 1

Die ständige Leier von 'Sippenhaft', 'Schauprozess', 'Rache' usw. ist keine besonders hochwertige Argumentation. Mit solchen Worten, die hier brav wiederholt werden, wird ein völlig falsches Bild aufgebaut und es ist evident, welche gut organisierte 'Sippe' dahintersteckt. Die der Waffenlobbyisten ist zugegebenermaßen sehr kreativ, sich als Unrechtsopfer, als Prügelknabe zu verkaufen, so schon geschehen mit Termini wie 'Kriminalisierung' oder 'Generalverdacht'. Dass der Vater des Amokläufers jetzt auch noch 'Prügelknabe' ist, zielt darauf ab, ihn zum Hauptopfer des Amoklaufs zu verwandeln. Es zielt darauf ab, nicht einmal aus eklatanten Verstößen gegen das aktuelle Waffenrecht Konsequenzen ziehen zu wollen - nicht einmal das aktuelle Waffenrecht akzeptieren zu wollen. Nur zur Erinnerung, her hat die Beretta nicht 5 Minuten rumliegen lassen, sondern monatelang, jahrelang und es ist auch nicht völlig ausgeschlossen, dass er seinen Sohn vielleicht in seiner Angst vor Einbrechern in dieses Versteck eingeweiht haben könnte. Der Vater hat sich nun einmal zweifelsfrei als schuldig erwiesen und das Furchtbare seiner Fahrlässigkeit hat viele Opfer gefordert. Soll das, wenn schon nicht für das angeschlagene Waffenrecht, für einen Schuldigen im Sinne des geltenden Rechts keine juristische Folgen mehr haben ? Wer mit anfangs erwähnten Schlagworten das Recht von Überlebenden (=Verletzten) und Angehörigen der Ermordeten auf Klage anzweifelt, der zweifelt so gesehen auch die rechtsstaatliche Ordnung an. So mutieren Vertreter der Waffenlobby (beim Kommentarschreiber, der vehement gegen Waffenkritiker stänkernt, angefangen) von anfangs volksverbundenen und bodenständigen Leuten beinahe schon zu Verfechtern der Kuscheljustiz. Die wahren Opfer werden auch noch angegriffen und das Feindbild ist deutlich definiert: Die vom Amoklauf betroffenen Eltern und Angehörigen der Ermordeten schaden dem Ansehen des 'Waffensports', nicht nur, weil sie das Waffenrecht kritisieren, sondern weil sie einfach da sind, weil sie nicht verschwinden, weil sie Teil der Erinnerung an die dunkle Seite der Medaille sind und weil sie auch noch so dreist sind, ihre ihnen zustehenden Rechte wahrnehmen ... und weil sie ihren Mund nicht halten wollen. Ich möchte natürlich nicht in der Haut des Vaters stecken und er hat auch viel zu leiden. Aber er hat dieses ganze Leid (incl. auch sein eigenes) mitverursacht, doch das soll einfach so wort- und folgenlos hingenommen werden, einem Hobby zuliebe mit zum Töten konstruierten Waffen.

FEB
14
Fragende, 15:34 Uhr

und wärs nur für drei Monate

Demaskierender kann es nicht sein. Bei allem Verständnis für den dies fordernden Vater: die Sippenhaft ist gottlob in Deutschland abgeschafft. Ferner ist Rache, kann Vergeltung nicht die Basis für ein Urteil sein, wobei der politische Charakter des Urteils schon deutlich genug ist und unter dem Segel "Generalprävention" wohl durchgelaufen ist. Nein, solche Urteile sollte es nicht geben, denn die Strafe gegen den Vater (seine Familie inclusive) geht ins Leere. Die "Vorsitzende des Aktionsbündnisses" sollte sich zu folgender Frage einmal äussern: Wie kommt es, dass ein Vertreter einer Waffenfirma in München, der noch eine Firma für sog. biometrische Waffen betreibt, Stiftungsgründer/Mitgründer ist? Es geht um die Firma Quellsystem GmbH aus München. Merkt man hier im hohen Eifer nicht, vor wes Karren man sich spannte oder .., tja: was ist hier der Hintergrund. (Quelle u.a. Tageszeitung vom 10.2.). Keine Frage, das Leid aller Opfer, -Eltern ist gross, aber dieses darf nicht bedeuten, dass jene in einem "rechtsfreien" Raum operieren, keine kritischen Fragen gestellt bekommen dürfen.

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