Amoklauf Winnenden Hinterbliebene wollen Haft für Vater
dpa, 31.01.2011 16:13 Uhr
 Foto: dapd
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Stuttgart - Der Stuttgarter Prozess gegen den Vater des Amokschützen von Winnenden neigt sich dem Ende zu. Die Hinterbliebenen warten gespannt auf das Urteil des Landgerichts. Das Plädoyer der Verteidiger an diesem Dienstag dürfte für die Angehörigen der Opfer noch einmal zu einer großen Belastung werden. Der Sohn des Angeklagten, Tim K., hatte am 11. März 2009 an der Albertville-Realschule in Winnenden bei Stuttgart und Wendlingen am Neckar 15 Menschen und dann sich selbst erschossen.

Die Hinterbliebenen haben bereits klargemacht, dass ihnen der Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht weit genug geht. Sie wollen zwar keine Rache, betonen sie, aber sie wollen den Vater des Amokläufers hinter Gittern sehen.

Auch wenn es Trauer und Schmerz immer wieder wachrief, haben viele Angehörige der Opfer die 26 Verhandlungstage von Anfang bis Ende verfolgt. Aber ihre Hoffnung, Erklärungen für die unfassbare Bluttat zu bekommen, hat sich nicht erfüllt. Denn der 52-jährige angeklagte Sportschütze entzog sich jedem Versuch, das Massaker aufzuarbeiten. Er hatte eine Pistole unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Mit dieser Waffe schoss Tim K.

Der Angeklagte ließ zwar zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte sein Bedauern erklären. Dann wählte er aber eine Strategie, die seine mögliche Mitschuld an der Tat seines Sohnes mildern sollte. Seit dem 26. Oktober nimmt der Unternehmer überhaupt nicht mehr an der Hauptverhandlung teil. Zunächst meldete er sich krank, danach blieb er dem Prozess fern, und schließlich erklärte das Gericht, es verzichte auf seine Anwesenheit. Der Versuch, den Angeklagten zur weiteren Teilnahme zu bewegen, blieb ohne Erfolg.

Die Hinterbliebenen der getöteten Schülerinnen, Schüler und Lehrer, die als Nebenkläger mit 18 Anwälten vor Gericht vertreten sind, lässt dieses Verhalten ratlos, verärgert und teils verbittert zurück. Schließlich bestätigte eine Zeugin, dass der Angeklagte um die psychischen Problemen seines Sohnes wusste und ihn dennoch zum Schießtraining mitnahm. Jens Rabe, einer der Nebenklagevertreter, sagte in seinem Plädoyer, die Weigerung des Vaters, sich mit einem Wort der Reue persönlich an die Angehörigen zu wenden, zeuge von großer Gefühlskälte. Er fügte hinzu: "Wenn der Angeklagte sich genauso kalt und gefühllos seinem Sohn Tim gegenüber verhielt, wissen wir jetzt, warum dieser krank wurde."

Das Verfahren war von Anfang schwierig


Eine Anwältin von Hinterbliebenen machte die Lücke auf der Anklagebank durch die außergewöhnliche Form ihres Plädoyers besonders spürbar. Jeden zweiten Satz richtete sie an den abwesenden Angeklagten mit den Worten: "Herr K., ..." und ihr Schlusswort gipfelte in dem Vorwurf: "Herr K., sie haben die Gefühle der Nebenkläger mit Füßen getreten."

Das Verfahren war von Anfang schwierig. Die Staatsanwaltschaft warf dem Vater des Amokläufers fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Die Ankläger wollten das Ganze aber mit einem Strafbefehl erledigen.

Dann kam es zu einem Hin und Her hinter den Kulissen der Justiz. Eine Jugendkammer des Landgerichts eröffnete das Verfahren, sah aber den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht als gegeben an. Denn es sei nicht auszuschließen, dass Tim K. den Code für den Waffenschrank seines Vaters kannte. Damit hätte der 17-jährige ehemalige Realschüler das Massaker auch anrichten können, wenn sein Vater die Pistole ordnungsgemäß verwahrt hätte - eine rechtlich zwar begründbare, mit dem gesunden Menschenverstand aber kaum nachvollziehbare Erklärung.

Dieser juristischen Kunstfigur des "pflichtgemäßen Alternativverhaltens" folgte die 18. Strafkammer nicht. Ihr Vorsitzender Richter Reiner Skujat machte gleich zu Beginn der Hauptverhandlung klar, dass sehr wohl auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht komme. Skujat steuerte souverän das hochemotionale Verfahren und setzte alles daran, keine Ansatzpunkte für eine Revision zu liefern.

Die Verteidigung verweist schließlich darauf, dass ihr Mandant vor dem schrecklichen Geschehen gänzlich unbescholten war. Er war es auch, der nach der Tat die Ermittler zum Aufbewahrungsort der Mordwaffe führte. Doch Polizeibeamte, die während des Amoklaufs alle Hände voll zu tun hatten, sahen sich vor Gericht plötzlich dem Vorwurf ausgesetzt, sie hätten damals den Vater des Täters nicht ausreichend über seine Rechte aufgeklärt. Deshalb dürften dessen erste Aussagen, die er noch als Zeuge gemacht hatte, nicht verwertet werden.
Kommentare (14)
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FEB
10
unknown, 16:39 Uhr

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vauzet hat etwas wichtiges angesprochen. die nebenkläger wollen den angeklagten bestraft sehen, in gewisser weise auch richtig, wobei eine haftstrafe, wie sie hier von einigen gefordert wird, damit der mann nachdenken kann über das unheil das sein sohn - richtig, sein sohn und nicht er - angerichtet hat nachdenken kann, sicher nicht sinnvoll ist. ich denke der mann hat die letzten zwei jahre genug nachgedacht. die nebenkläger wollen aber nicht, wie mein vorredner schrieb, eine aufklärung der geschehnisse, denn dann würde man ursachenforschung betreiben und auf die schulische umfeld schaun, wie vauzet richtig geschrieben hat. was hier gemacht wird ist eine einzige racheaktion gegen den vater. ein aktionsbündnis gegen eine einzelperson. zudem ist es in keinster weise verwerflich oder unmenschlich, dass sich der angeklagte während der verhandlung nicht gezeigt hat, nachdem was man über die nebenklage gehört hat nur zu gut nachvollziehbar. den angeklagten trifft ein urteil, vom gericht mit gewissen gefällt. er muss sich aber nicht der wut der aufgebrachten menge stellen, nur um sich beschimpfen zu lassen. er hat keine antwort auf die fragen der hinterbliebenen.

FEB
02
Avesta, 22:24 Uhr

Hört endlich auf ...

... mit diesem Rache-Geschwätz ! Die Hinterbliebenen der Ermordeten haben ein gutes Recht auf genaue Klärung dieser Ereignisse und es kann nicht angehen, dass jemand, wenn eine Mitschuld nachgewiesen wird, ungestraft davonkommt - ungeachtet des Schicksals des eigenen Sohnes, der sich selbst das Leben nahm aber andere tötete. Mir erscheinen diese ewigen Mitleidsbekundungen für Jörg K. eher als Heuchelei eines gesellschaftlichen Kreises, der sich nicht ganz im klaren ist über das Prinzip Verantwortung und diesen Vater gern auf dieselbe Stufe stellen wie den Vater eines Todesfahrers aus der nächtlichen Diskoszene. Hier liegt der Fall anders.

FEB
02
Carina aus Rottweil, 18:50 Uhr

Rache und Geld

Es wird immer nur von 15 Todesopfer gesprochen, waren es nicht 16 TODESOPFER ? Hat nicht die 16. Familie einen geliebten Menschen bei dieser grausamen Tat verloren? Und noch viel, viel mehr. WIE KANN MAN DIESEN VATER NOCH MEHR BESTRAFEN WOLLEN ????? Sind die Nebenkläger tatsächlich so grausam, oder lassen sie sich von "anderen" anstacheln? Dies würde mich mal interessieren. Macht Rache glücklich??????????

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