900 Euro muss ein 51-Jähriger für einen Verstoß gegen das Uniformverbot bezahlen. Er war Mitglied einer Gruppe Rechtsgerichteter, die in einem Backnanger Lokal randalierte.

Backnang - Eine Gruppe von Männern hat in einem Lokal an der Annonaystraße in Backnang fremdenfeindliche Sprüche von sich gegeben, andere Gäste provoziert und hat schließlich vor der Tür randaliert, nachdem der Wirt sie aus dem Laden geworfen hatte. Das Ganze hat sich vor mehr als zwei Jahren abgespielt, doch an diesem Montag ist ein 51-jähriger Mann aus Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) deswegen vor dem Amtsgericht Backnang gestanden. Er hat Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, 1200 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot.

 

Der Angeklagte soll andere zurückgehalten haben

Denn die Mitglieder jener Gruppe trugen alles schwarze T-Shirts mit der gut sichtbaren Aufschrift „Terrorcrew“ und „Weisse Wölfe“, was laut Anklage ihre rechte Gesinnung deutlich machen sollte. Weisse Wölfe – ohne scharfes S geschrieben – ist der Name einer Rechtsrock-Band aus Nordrhein-Westfalen. Neben diesen beiden Schriftzügen sei auf den T-Shirts auch noch ein Schlagring zu sehen gewesen, was bei der rechtlichen Bewertung der T-Shirts von Gewicht war. „Ein bedrohliches Potenzial muss vorhanden sein“, erläuterte der Richter. „Die Abbildung eines Schlagrings reicht dazu aus.“

Der 51-Jährige, der in einer Jacke mit der Aufschrift „Steinar“ und „Revolution“ erschienen ist, sagt nichts zu dem Vorfall. Sein Anwalt, der eigentlich avisiert war, ist nicht erschienen. Nur zu seinem Lebenslauf sagt der mehrfache Vater etwas, der in Mannheim geboren ist und seit Jahren als Kraftfahrer arbeitet. Zu seinen Gunsten spricht am Ende, dass er nicht vorbestraft ist und die ihm zur Last gelegte Tat lange zurück liegt. „Sie sollen jüngere aus der Gruppe an jenem Abend zurückgehalten haben. Das habe ich zu Ihren Gunsten berücksichtigt“, sagt der Richter.

Eine Zeugin erkennt den Mann nicht wieder

Die Geldstrafe wird schließlich auf 900 Euro herabgesetzt, 60 Tagessätze zu 15 statt 20 Euro. „Eigentlich hat er nur dabei gesessen und Bier getrunken“, erinnert sich eine 23-jährige Zeugin, die an jenem Abend ebenfalls in dem Lokal war. „Aber ich hätte ihn jetzt nicht mehr wiedererkannt“, gibt sie unumwunden zu. Einen Tag nach dem Vorfall hatte sie den Mann auf einem Foto identifiziert, das man ihr bei der Polizei vorgelegt hatte.

„Die waren rechts“, antwortet sie auf die Frage des Richters, was denn das für eine Gruppe gewesen sei. „Ich habe im Raucherraum mit ein paar von denen geredet. Die wollten wissen, warum ich, warum meine Eltern und Großeltern nach Deutschland gekommen sind.“ Mit der Zeit sei es ihr unheimlich geworden. „Wir sind hier auf Ausländerjagd“, habe einer zu ihr gesagt und gelacht. „Der fand das wohl witzig.“

Gegen andere aus der Gruppe wurde separat verhandelt

Später sei es dann „zu Randale“ gekommen und der Wirt habe die Gruppe vor die Tür gesetzt. Dort hätten diese herumgeschrien und gegen die abgeschlossene Tür geschlagen. Als wenig später die Polizei mit mehreren Streifenwagen anrückte, war die Gruppe bereits mit Taxis zu einem Hotel gefahren. Dort wurden sie später von der Polizei angetroffen, berichtet ein Ermittlungsbeamter. Gegen andere aus der Gruppe seien separate Verfahren wegen des Vorfalls geführt worden. Der Beitrag des 51-Jährigen sei dagegen gering gewesen.

Das Uniformverbot

Gesetz:
Das Versammlungsgesetz formuliert das Uniformverbot unter Paragraph drei: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.“

Urteil:
Im November 2016 sprach das Landgericht Wuppertal sieben Männer frei, die in Westen mit der Aufschrift „Sharia Police“ in der Stadt „patrouilliert“ hatten. Diese Westen, so das Gericht, stellten keine Uniformen dar.