Ein Streit zwischen zwei Freunden endet vor Gericht: Einer der beiden hatte den Freund im vergangenen Frühjahr in betrunkenem Zustand und am Boden liegend gefilmt und das Video später bei Youtube hochgeladen – ohne um Erlaubnis zu fragen.

Backnang - Keinen Freundschaftsdienst hat ein heute zwanzigjähriger Auszubildender seinem gleichaltrigen Kumpel erwiesen: Er hatte den Freund im vergangenen Frühjahr in betrunkenem Zustand und am Boden liegend gefilmt und das Video später auf der Internetplattform Youtube hochgeladen – ohne den Freund um Erlaubnis zu fragen. Der erstattete Anzeige. Nun haben sich die ehemaligen Freunde vor dem Amtsgericht Backnang wieder getroffen. Dem Zwanzigjährigen wird von der Staatsanwaltschaft das „Verbreiten von Bildaufzeichnungen ohne Erlaubnis“ vorgeworfen.

 

Betrunkenen mit Kaltwachs enthaart

Eigentlich sei der Abend, an dem das Video entstand, ein lustiger gewesen, sagte der Angeklagte aus. Nach einem gemeinsamen Ausflug auf das Frühlingsfest in Stuttgart sei die Clique zu später Stunde im Wohnzimmer eines Jugendlichen gelandet. Dort habe sein damaliger Kumpel, der deutlich zu tief ins Glas geschaut hatte, den Rest der Partygesellschaft genervt. Man habe beschlossen, den inzwischen am Boden Liegenden quasi zur Strafe mit Kaltwachsstreifen zu malträtieren. „Wir haben ihm die Beine enthaart und ihn dabei gefilmt“, so der Angeklagte. Der Kumpel sei „halbwegs anwesend“ gewesen. Nach dem Dreh hätten einige Bekannte das Video sehen wollen, weshalb er es auf Youtube eingestellt habe – unter dem Titel „Das versoffene Schwein“. „Was im Mittelalter der Pranger war, sind in der Moderne Youtube und Facebook“, meinte dazu der Amtsrichter Hans-Peter Züfle.

Monate später vom Auftritt im Netz erfahren

Wann der Angeklagte das Video ins Internet gestellt hat, konnte das Gericht letzten Endes nicht zweifelsfrei klären. Während er selbst angab, er habe es kurz nach seiner Entstehung im Frühjahr hochgeladen, will der Geschädigte erst Monate später von seinem unrühmlichen Auftritt im Internet erfahren haben. Von dem Dreh habe er nichts gewusst, von der Existenz des Videos habe er erst etwas mitbekommen, als der Angeklagte das Video zu seiner Facebook-Seite verlinkt habe.

Da die beiden Freunde zu diesem Zeitpunkt schon aus anderen Gründen nicht mehr miteinander sprachen, hatte der Geschädigte seinen Angaben nach den Angeklagten mehrmals schriftlich aufgefordert, das Video zu löschen. „Er hat aber nicht reagiert. Da war es mir zu blöd, und ich habe die Anzeige gemacht.“ Kurz darauf sei der Film entfernt worden. Auf die Frage des Amtsrichters Hans-Peter Züfle „Warum haben Sie nicht einfach mal miteinander geredet?“ hatten die beiden ehemaligen Freunde keine rechte Antwort.

Täter-Opfer-Ausgleich angeordnet

Einen Täter-Opfer-Ausgleich halte er in einem solchen Fall für das Sinnvollste, befand der Jugendgerichtshelfer. Auf seine Anfrage an den Angeklagten habe der aber nie reagiert. Der Zwanzigjährige wiederum sagte, er habe das Schreiben nie erhalten, sei aber dazu bereit. Diese Bereitschaft signalisierte auch der Geschädigte, der angab, ihm seien beruflich keine Nachteile entstanden. Der Richter verurteilte den Angeklagten schließlich dazu, innerhalb von drei Monaten an einem Täter-Opfer-Ausgleich mit seinem ehemaligen Kumpel teilzunehmen. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens übernehmen.