Das Amtsgericht Besigheim hat am Mittwoch einen 27-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Bietigheim-Bissingen - Der Angeklagte ist noch vergleichweise glimpflich davon gekommen. Wegen vier Taten war der 27-Jährige aus Bietigheim-Bissingen ursprünglich angeklagt gewesen – in drei Fällen wurde das Verfahren nun eingestellt. Das Amtsgericht Besigheim verurteilte den Mann am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro – im Hinblick darauf, dass sich der Angeklagte bei der Tat auf Bewährung für eine frühere Straftat befand, ist auch das ein relativ mildes Urteil.

 

Im Prinzip ging es um zwei verschiedene Vorfälle. Verurteilt wurde der Angeklagte letztlich für eine Tat im Dezember 2013. Damals hatte der 27-Jährige laut Gericht ohne ersichtlichen Grund gleich drei 18-Jährige angegriffen, sie mit einem Pizzahaken bedroht und verfolgt sowie mehrfach gedroht, sie umzubringen.

Angriff ohne ersichtlichen Grund

Offenbar waren die drei jungen Männer zum Restaurant des Angeklagten gekommen, weil ein Freund von ihnen seinen Job dort wieder aufnehmen wollte, nachdem er entlassen worden war. Der Angeklagte hatte den jungen Männern durch die Scheibe seines Ladens angeblich grundlos beleidigend den Mittelfinger gezeigt, war dann zu ihnen raus gekommen und hatte sie angegriffen. So hatte er zunächst einen von ihnen am Hals gepackt und so lange gewürgt, bis dieser ihm einen Tritt versetzte. Daraufhin ließ er von ihm ab und ging auf den nächsten los, den er unter anderem zwei Mal ins Gesicht schlug. Auch dieser junge Mann wehrte sich, der dritte wollte dazwischen gehen und geriet dabei ebenfalls ins Gerangel mit dem Angeklagten.

Letztlich ließ der 27-Jährige von den 18-Jährigen ab, ging in sein Restaurant und holte einen Pizzahaken, mit dem er die drei sowie seinen ehemaligen Angestellten verfolgte. Die jungen Männer sagten vor Gericht übereinstimmend aus, sie hätten Todesangst gehabt, weil der Pizzahaken in der Dunkelheit ausgesehen habe wie ein „Samurai-Schwert“. Zudem sei der Angeklagte völlig betrunken und außer Rand und Band gewesen. Auf der Flucht alarmierten die Männer die Polizei, die den Angeklagten am Bietigheimer Bahnhof festnahm.

Bereits im Juli 2013 war es zu einer Auseinandersetzung des Angeklagten mit der Familie seiner Freundin gekommen. Den Ausschlag hatte ein Streit der Freundin mit ihrem Vater gegeben, bei dem dieser seiner Tochter zwei Ohrfeigen verpasst hatte. Laut Anklageschrift soll der 27-Jährige daraufhin ausgerastet sein und dem Vater mit Mord gedroht haben. Im Laufe des Tages soll er zudem der gesamten Familie seiner Freundin mehrfach mit dem Tode gedroht haben, ihren Bruder mit einer Bierflasche eine Platzwunde an der Augenbraue sowie dem Vater eine Ohrfeige verpasst haben.

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Allerdings waren die Zeugenaussagen zu diesen Vorfällen konfus und widersprüchlich, außerdem steht der Verdacht im Raum, dass Zeugen zu Falschaussagen genötigt wurden. Im Übrigen geht das Gericht davon aus, dass es sich letztlich nur um einen recht harmlosen Familienkonflikt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden die Vorwürfe der Körperverletzung in zwei Fällen sowie der Bedrohung nicht weiter verfolgt.