Ein Mann ist mit 1,7 Promille auf der Autobahn unterwegs und knallt gegen den Leitpfosten.

Leonberg - Für die Richterin Jasmin Steinhart kam nur noch eine Gefängnisstrafe in Betracht. Sie verurteilte einen 50 Jahre alten Mann aus Forchheim am Leonberger Amtsgericht wegen Trunkenheit im Verkehr sowie unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ohne Bewährung. Außerdem darf er den Führerschein erst wieder nach sieben Monaten beantragen.

 

Die Richterin attestierte dem Mann keine günstige Sozialprognose. Erschwerend kam hinzu, dass er noch unter Bewährung stand. 2015 wurde der Versicherungsberater wegen Untreue verurteilt. Und auch sonst war der Forchheimer kein unbeschriebenes Blatt. Mal gab es eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren wegen Betrugs in 95 Fällen, später kam eine dreijährige Haftstrafe wegen Untreue dazu.

Schlangenlinien auf der A 8

Im November vor einem Jahr war der Mann abends auf der A 8 in Richtung Stuttgart unterwegs. Er fuhr in Schlangenlinien und nutzte die Autobahn großzügig, nahm er doch gleich alle drei Fahrstreifen in Anspruch. An der Ausfahrt Leonberg-Ost fuhr er ab und machte sich über die B 295 auf den Weg nach Leonberg, bevor er kurz darauf wendete, um wieder auf die Autobahn zu kommen. Im Bereich der Auffahrt kam er links ab und knallte gegen zwei Leitpfosten sowie ein Verkehrszeichen. Als wäre nichts passiert, setzte er seine Fahrt fort – auf der A81 jedoch in die falsche Richtung. Schließlich streifte er im Baustellenbereich der Anschlussstelle Pleidelsheim eine mobile Trennwand.

Da hatten Autofahrer schon längst die Polizei alarmiert. Diese machte der Fahrt ein Ende. Bei dem Alkoholtest kam heraus, dass der 50-Jährige mit 1,7 Promille im Blut unterwegs war. „Probleme mit Alkohol habe ich normalerweise nicht“, beteuerte der Forchheimer. Das sah die Richterin anders: „Laut der Ärztin machten Sie bei der Blutkontrolle im Krankenhaus nicht gerade einen benommenen Eindruck, demnach müssen Sie Alkohol gewöhnt sein.“

Vier Schoppen Wein vor der Heimfahrt

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Wie der Mann erzählte, sei er damals auf einem Geschäftstermin in Karlsruhe gewesen, als ihn seine Lebensgefährtin weinend angerufen und ihm von Komplikationen bei ihrer Operation erzählt habe. „Dann habe ich mich, ohne groß nachzudenken, ans Steuer gesetzt“, sagte der 50-Jährige, der nach Schwabach wollte. Dass er zuvor vier Schoppen Wein getrunken hatte, wie er selbst angab, stieß bei der Richterin auf Kopfschütteln: „Sie wussten doch, dass Sie auch unabhängig vom Anruf Ihrer Freundin abends noch zurückfahren sollten.“ Nicht zuletzt auch deshalb hatte der Staatsanwalt schärfere Sanktionen gefordert. Eine Haftstrafe von sechs Monaten und eine Führerscheinsperre von zwölf Monaten lautete sein Antrag. Der Verteidiger indes hielt noch eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen für ausreichend.

Dass die Alkoholfahrt am Ende lediglich einen Sachschaden nach sich gezogen hatte – dieser lag bei rund 400 Euro – war auch das einzig Positive, das Richterin Steinhart der Sache abgewinnen konnte. „Man will sich gar nicht ausmalen, was noch alles hätte passieren können“, meinte sie. „Sie haben wirklich ganz großes Glück gehabt!“