Das Amtsgericht hat vier Männer wegen versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verurteilt – allerdings zu vergleichsweise milden Strafen. Denn die Angeklagten waren offenbar nicht die Drahzieher des kuriosen Coups.

Ludwigsburg - Verdeckte Ermittler, Falschgeld, geheime Treffen in Amsterdam und Mailand: der Fall, der am Mittwoch vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verhandelt wurde, klingt nach einem ganz großen Deal. Tatsächlich waren die vier Angeklagten – drei Brüder und ihr Cousin im Alter zwischen 23 und 32 Jahren – am Versuch beteiligt, einen Mann aus Korntal-Münchingen um mehrere hunderttausend Euro zu betrügen. Dafür wurden sie zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten und einem Jahr und zehn Monaten verurteilt – drei von ihnen auf Bewährung. Doch mit der Verurteilung dürften lediglich die Handlanger der Strippenzieher zur Rechenschaft gezogen worden sein.

 

Konkret ging es um einen sogenannten Rip-Deal. Der Mann aus Korntal-Münchingen hatte Ende des vergangenen Jahres seinen Kornwestheimer Betrieb im Internet für eine Million Euro zum Verkauf angeboten. Daraufhin meldeten sich angebliche Interessenten, die mit dem Verkäufer nach einigen Kontakten per E-Mail ein Treffen in Amsterdam vereinbarten. Dort verwiesen sie auf Kaufinteressenten, für die sie angeblich verhandelten – und schlugen in deren Namen einen ungewöhnlichen Deal vor. Bei diesem sollte angeblich Schwarzgeld in Form von Schweizer Franken gewaschen werden: Man bot dem Korntal-Münchinger 270 000 Schweizer Franken in bar an, dafür sollte er 90 000 Euro Bargeld hergeben. Später sollten dann noch 250 000 Euro als offizieller Kaufpreis für den Kornwestheimer Betrieb an den Verkäufer fließen.

Verkäufer geht nach dubiosem Angebot zur Polizei

Dem Korntal-Münchinger kam das jedoch komisch vor. Er ging zur Polizei. Dort habe man die Sache allerdings zunächst nicht ernst genommen, sagte er vor Gericht aus. Deshalb habe er sich zu einem zweiten Treffen in Amsterdam überreden lassen – habe das Gespräch dort aber aufgezeichnet und die Aufnahme anschließend der Polizei übergeben. Daraufhin wurden die Beamten dann doch aktiv: Es wurde ein verdeckter Ermittler eingesetzt, der die Verhandlungen mit den Betrügern übernahm. Zunächst sollte die Geldübergabe in Mailand stattfinden, letztlich konnte der verdeckte Ermittler die Betrüger jedoch von einer Übergabe in Deutschland überzeugen – eine Polizeiaktion im Ausland wäre schließlich schwierig geworden.

Am 25. März sollte die Geldübergabe in Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) stattfinden. Dabei traten nun die vier Angeklagten in Aktion: Einer von ihnen gab sich als Kaufinteressent aus, ein anderer als Diplomat, einer fuhr den Wagen, der wohl später als Fluchtauto dienen sollte, und der Jüngste stand Schmiere an einer Bushaltestelle. Derweil war der verdeckte Ermittler offenbar in ständigem Telefonkontakt mit einem Hintermann, der genauestens über das Geschehen informiert werden wollte. Nach langem Hin und Her erreichte der Ermittler, dass ihm zuerst das Geld übergeben wurde – es stellte sich heraus, dass nur ein einziger Geldschein im Wert von 1000 Schweizer Franken echt war, der Rest des Geldbündels bestand aus einfachen Farbkopien. Die Polizei nahm die vier Angeklagten direkt vor Ort fest.

Die Angeklagten legen schnell ein Geständnis ab

In der Verhandlung am Mittwoch räumten die drei Brüder ihre Taten schnell ein, nachdem sich ihre Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf verständigt hatten, dass bei einem Geständnis höchstens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt werde. Der Cousin der Brüder und jüngste Angeklagte war jedoch wegen mehrfacher einschlägiger Vorstrafen von dem Deal ausgeschlossen. Obwohl er am wenigsten in die Tat involviert gewesen war, wandert er als Einziger der Vier ins Gefängnis: Wegen seiner Vorgeschichte konnte seine Strafe laut der Richterin nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Heftig kritisiert wurde von den insgesamt sieben Verteidigern der vier Angeklagten der Vorwurf, dass diese laut Anklageschrift Teil einer Bande seien und der versuchte Betrug gewerbsmäßig begangen worden sei. Letzteres setze voraus, dass es weitere Taten der Vier geben sollte oder gegeben habe – dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte. Ebenso wenig sei erwiesen, dass die Angeklagten in die Gruppe der Drahtzieher des Deals eingebunden gewesen seien und somit als Teil einer Bande gehandelt hätten.

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sahen jedoch beide Punkte als erwiesen an. Allerdings ging das Ludwigsburger Gericht davon aus, dass die drei Brüder von den fünf Monaten, die sie in Untersuchungshaft verbrachten, nun schwer beeindruckt seien und daher künftig keine Straftaten mehr begehen würden. Anders bei dem 23-Jährigen: dieser sei offenbar nicht einmal durch seine jüngst verbüßte, mehr als zweijährige Haftstrafe von einem erneuten Verbrechen abgehalten worden.