Ein 39-jähriger Familienvater wird vom Amtsgericht zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hat über eine Tauschbörse Tausende kinderpornografischer Bilder und Videos heruntergeladen.

Ludwigsburg - Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einen 39 Jahre alten Mann aus dem Kreis Ludwigsburg zu einer Haftstrafe von elf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Besitz und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften. Beide Vorwürfe gab der Angeklagte in der Verhandlung zu. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im November 2015 hatte die Polizei eine Festplatte sichergestellt, auf der sich massenweise kinderpornografische Bilder und auch Videos befanden, darunter auch solche, bei denen Geschlechtsverkehr mit Kleinkindern zu sehen war. Der Mann ist selbst Vater zweier kleiner Kinder.

 

Die für den Fall zuständige Sachbearbeiterin der Polizei sagte vor Gericht aus, dass sich auf der sichergestellten externen Festplatte des Angeklagten eine große Menge an Kinderpornos befunden habe. Die Polizei habe darauf verzichtet, wie sonst üblich die komplette Festplatte auszuwerten: Nachdem man knapp ein Drittel des Speichermediums angesehen habe, seien bereits 3693 Bilder sowie 76 Videos gefunden worden, die den vorgeworfenen Straftatbestand erfüllten.

Über eine Erklärung, die sein Anwalt verlas, räumte der Angeklagte die Taten ein. Er habe „aus Neugier gehandelt“ und „wahllos Dateien“ heruntergeladen. Sexuell angezogen fühle er sich von Kindern nicht. Dass er durch das Herunterladen der Inhalte bei der Tauschbörse diese damit zugleich auch anderen zum Download zur Verfügung stellt, habe er nicht gewusst, aber zumindest für möglich gehalten. Seit der Durchsuchung lasse er sich zusammen mit seiner Frau von einem Psychologen beraten. Dieser stellte in einem Attest eine „depressive Episode“ aufgrund „großer beruflicher wie privater Anspannung“ fest. Hinsichtlich Pädophilie gehe aber keine Gefahr von dem Mann aus.

Dem Mann drohte die Abschiebung

Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – aufgrund der positiven Sozialprognose ausgesetzt zur Bewährung. Der Verteidiger sah eine Freiheitsstrafe als „nicht unabdingbar“ an und plädierte für eine Geldstrafe. Er merkte an, dass eine mögliche Freiheitsstrafe, wenn sie ein Jahr oder länger sei, die intakte Familie des Angeklagten zerstören könne: Der Mann besitzt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, lebt jedoch seit 16 Jahren in Deutschland. Gemäß Aufenthaltsgesetz könne dem Familienvater bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr die Abschiebung drohen.

„Es fällt mir schwer, Ihnen zu glauben, dass es nur Neugierde war“, sagte die Richterin nach Verkündung des Urteils. Die günstige Sozialprognose, die intakte Familie sowie das geregelte Arbeitsverhältnis habe sie jedoch bewogen, die Strafe milder ausfallen zu lassen. Eine Bemerkung hatte sie noch: Der Besitz und das Verbreiten von Kinderpornos werde in Deutschland deswegen normalerweise so hart bestraft, weil es „furchtbar grausam“ sei, was den Kindern angetan werde. „Das müssten Sie als Vater zweier Kinder eigentlich wissen.“