Er schlug die Terrassentür der Wohnung seiner Ex-Freundin ein, wurde ihr gegenüber handgreiflich und stahl ihren Wohnungsschlüssel. Das verlängert das Sündenregister eines 22 Jahre alte Asylbewerbers.

Ludwigsburg - Wegen mehrerer Straftaten an seiner Ex-Freundin muss ein 22 Jahre alter Asylbewerber aus Gambia für längere Zeit hinter Gitter. Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilte ihn am Dienstag zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl.

 

Nicht verurteilt wurde der Mann hingegen für den ursprünglichen Anklagepunkt der Freiheitsberaubung: Seine 27 Jahre alte Ex-Freundin aus Möglingen hatte ihm vorgeworfen, sie im Herbst 2016 mit ihren ein und drei Jahre alten Kindern über zwei Wochen hinweg gegen ihren Willen in ihrer Wohnung festgehalten zu haben. Das Gericht sah dies als nicht erwiesen an, da die Frau jederzeit über den Balkon der im Erdgeschoss liegenden Wohnung hätte fliehen können. Zudem sei die Wohnung nicht dauerhaft verschlossen gewesen. Zwar habe die 27-Jährige Angst vor ihm gehabt und unter traumatischem Stress gestanden. Dies sei allerdings kein Grund für eine Bestrafung des Gamiers.

Sie wollte das gemeinsame Kind nicht

Der Mann war Ende Oktober mit seiner damaligen Freundin in Streit geraten, weil sie ihm gesagt hatte, dass sie das gemeinsame Kind doch nicht austragen wolle. Bei dem Streit kam es zu beiderseitigen Handgreiflichkeiten und wüsten Beschimpfungen. Einen Tag später schlug der Mann die Terrassentür ihrer Wohnung ein und stieg in das Apartment ein. Dort holte er sich unerlaubterweise den Wohnungsschlüssel wieder, den ihm die Frau zuvor abgenommen hatte. Für diese Straftaten brummte ihm die Richterin die fünf Monate Haft auf.

Ihm bleiben noch 19 Monate Haft

Addiert wird zu dieser Strafe noch eine Haftstrafe aus einem Verfahren am Amtsgericht Waiblingen. Dieses hatte den Mann im Januar wegen gefährlicher Körperverletzung , Diebstahl und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Nach Abzug der Untersuchungshaft, in der der Gambier seit November sitzt, bleiben ihm nun noch 19 Monate hinter Gittern. Ob er diese Zeit tatsächlich auch komplett absitzt, vorher in sein Heimatland abgeschoben wird oder gar Berufung gegen das Urteil einlegt, ist nach Angaben der Richterin unklar.