Weil ein Mann aus Kernen immer wieder ausrastet, wird er vor dem Amtsgericht Waiblingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Waiblingen - Als Fall der frustrierten Polizisten könnte die Verhandlung gegen einen Mehrfachtäter überschrieben werden. Der Mann aus Kernen musste sich vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen Widerstands gegen Polizisten – im Amtsdeutsch Vollstreckungsbeamte – wegen Körperverletzung sowie Besitz und Konsum von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr verantworten.

 

Der 32-jährige Angeklagte zeigte sich begriffsstutzig. Doch wenn er Alkohol und Rauschgift konsumiert, dann wird er zum Berserker. Davon konnten die sieben geladenen Polizisten – sechs allein vom Fellbacher Revier – ein Lied singen. In drei Fällen war der Mann aus Kernen bei Verkehrskontrollen völlig ausgerastet.

Die Polizeibeamten folgten dem Kernener auf seiner wilden Fahrt durch ein Wohngebiet

Obwohl der Angeklagte nach einem ähnlichen Vorfall fünf Jahre zuvor erst wieder seinen Führerschein erhalten hatte, war er im Februar vergangenen Jahres in Rommelshausen betrunken und bekifft am Steuer seines Wagens erwischt worden. Aus reiner Panik habe er Gas gegeben und sei geflüchtet, erklärte der Angeklagte. Die Polizeibeamten folgten dem Kernener auf seiner wilden Fahrt durch ein Wohngebiet. Als der 32-Jährige in einer Sackgasse landete, flüchtete er zu Fuß weiter, konnte aber auf einer Obstwiese überwältigt werden. Da er sich heftig wehrte, erlitten die Beamten blutende Schürfwunden. Darüber hinaus hielt der Täter seinen Autoschlüssel wie eine Waffe in der Faust.

Der zweite Vorfall ereignete sich bei einer Verkehrskontrolle im April in Fellbach. Ein Beamter erkannte den Angeklagten wieder, sah, dass er berauscht war und eine Gefahr darstellte. Er wollte mit dem Arm durch das geöffnete Fenster, den Zündschlüssel abziehen, doch da gab der Kernener plötzlich Gas. Der Polizist konnte es gerade noch vermeiden, mitgeschleift zu werden. Auch diesmal mussten die Beamten die Verfolgung aufnehmen und dem Angeklagten, der ohne Licht durch ein Wohngebiet raste, folgen. Trotz heftigster Gegenwehr konnten sie ihn festnehmen. Bei der Blutentnahme waren sechs Beamte nötig, um den Täter zu fixieren.

Mehrere Polizisten drückten im Zeugenstand ihr Unverständnis darüber aus, dass der Angeklagte nicht schon nach dem ersten Vorfall seinen Führerschein los war. Und auch nach dem zweiten Vorfall bekam der Täter seinen Führerschein nach einigen Tagen zurück. Dies sei „ein Schlag ins Gesicht für jeden Polizeibeamten“, erklärte ein Zeuge in Uniform.

Er habe einen Tag am Telefon gehangen, um alle möglichen amtlichen Stellen über den „gemeingefährlichen“ Fahrer zu informieren, erklärte ein Kollege. Es habe drei Vorfälle gebraucht, bis der Führerschein tatsächlich eingezogen wurde. „Ich bin vom Glauben abgefallen“, erklärte ein Beamter vor Gericht und appellierte dringend an Staatsanwältin und Richterin, diesen Zustand zu ändern.

Der Kernener wird auch betrunken (1,63 Promille) und bekifft auf dem Fahrrad erwischt

Zu guter Letzt wurde der Kernener dann noch im August betrunken (1,63 Promille) und bekifft in Rommelshausen auf dem Fahrrad erwischt. Auch da rastete er aus. Es habe eine Viertelstunde gebraucht, um den Angeklagten in einen Streifenwagen zu verfrachten, sagte ein Beamter. Dann habe er „wie ein Wahnsinniger getobt“, mit seinem Kopf gegen die Scheiben geschlagen und mit den Füßen gegen die Tür getreten.

Die Amtsrichterin verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Die Fahrerlaubnis wird für sechs Monate entzogen. Außerdem muss der 32-Jährige die begonnene psychotherapeutische Beratung fortsetzen. Er sei seelisch nicht gesund und brauche dringend Hilfe, sagte die Richterin. „Es ist ungewöhnlich, dass jemand aus dem Stand raus so ausfällt.“ Sie vermutete, dass er auch wegen des Drogenkonsums eine „kaputte Birne“ habe.