Gleich zweimal innerhalb weniger Tage entblößt ein Exhibitionist sein Geschlechtsteil in der Fellbacher Innenstadt. Weil der Angeklagte ein Wiederholungstäter ist, wird er zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen - Eine Mischung aus Ekel und Angst ist im Gesicht von Sabine B. (alle Namen geändert) zu erkennen. Deutlich wendet sie sich von Arian K. ab, der von der Anklagebank aus so etwas wie eine Entschuldigung stammelt. „Es tut mir leid, ich war betrunken, ich kann mich nicht erinnern, Sie je gesehen zu haben.“ Sabine B. ist die Begegnung im Gerichtssaal sichtlich unangenehm. Sie hat nicht vergessen, wie Arian K. vor ihren Augen auf offener Straße onaniert hat.

 

Zweimal entblößt der Angeklagte sein Geschlechtsteil

Der Fall, der nun vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt wurde, trug sich im Juni des vergangenen Jahres zu. Gleich zweimal innerhalb weniger Tagen entblößte Arian K. sein Geschlechtsteil in der Fellbacher Innenstadt und präsentierte es Frauen. Dabei kümmerte es den Angeklagten nicht, dass im Fall von Sabine B. auch deren zweijährige Tochter dabei war.

Im Jahr 2010 war Arian K. als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Eine Familie habe er nicht, sagt er der Richterin Dotzauer. Inzwischen wohnt der 46-jährige Asylberechtigte in einem Zimmer in Fellbach. Nach eigenen Angaben besucht er seit eineinhalb Jahren einen Deutschkurs. Weil seine Sprachkenntnisse immer noch sehr schlecht sind, werden seine Aussagen im Gerichtssaal von einer vereidigten Simultandolmetscherin übersetzt.

Die Richterin glaubt dem Angeklagten nicht

„Wenn ich getrunken habe, dann mache ich Dinge, die ich sonst nicht mache“, sagt Arian K. Die Richterin Dotzauer möchte wissen, ob sich der Angeklagte schon mal Gedanken über eine Psychotherapie gemacht hat. Dieser verneint: „Ich habe mich schon selbst geheilt.“ Sein Alkoholkonsum liege inzwischen bei Null. Die Vorsitzende des Gerichts lässt sich von dieser Aussage nicht beeindrucken: „Das klappt meist nur bis zum Tag der Hauptverhandlung, danach reicht oft ein kleines Frustrationserlebnis.“

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Arian K. wegen exhibitionistischer Handlungen vor Gericht verantworten muss. Zwei einschlägige Eintragungen weist das Bundeszentralregister aus. Im Jahr 2012 wurde er deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Strafe habe ihn nicht davon abgehalten, es wieder zu tun, sagt die Staatsanwältin. Sie fordert deshalb eine Freiheitsstrafe für den Wiederholungstäter.

Der Exhibitionist ist geständig

Dass Arian K. geständig ist und damit den Opfern die Aussage erspart, rechnet die Richterin dem Angeklagten an. Sie folgt weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwältin und verurteilt Arian K. zu einer Gesamtstrafe von vier Monaten und zwei Wochen, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Ebenso muss er 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Exhibitionist muss sich jetzt warm anziehen. „Die Geschichte wird schlecht für Sie ausgehen, wenn Sie sich nicht im Griff haben“, sagt die Richterin Dotzauer. Das Opfer Sabine B. ist sichtlich froh, dass sie nicht als Zeugin aussagen muss. Die kurze Begegnung mit Adrian K. im Gerichtssaal hat gereicht, um bei ihr unangenehme Gefühle auszulösen.