Wegen sexueller Nötigung wird ein junger Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er soll eine 17-Jährige im Schlaf an Po, Brüsten und Scheide berührt haben. Der Angeklagte leugnet bis zum Schluss die Tat.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen - Eine Nacht, zwei Versionen: Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll Frieder B. (alle Namen geändert) eine junge Frau im Schlaf an Po, Brüsten und Scheide berührt haben. Der Angeklagte bestreitet jedoch die Tat. „Es ist alles einvernehmlich passiert, sie hat mir nicht gesagt, dass sie das nicht will.“

 

Der Fall, der vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt wurde, trug sich in der Nacht zum 22. Juni vergangenen Jahres zu. Bis zur Tatzeit gegen 2 Uhr stimmen die Geschichten, die Frieder B. und das Opfer Tina K. dem Richter erzählten, überein. Die beiden hatten sich im Schlosspark in Stuttgart kennengelernt. Der Angeklagte ist nach eigener Aussage ein Stuttgart-21-Gegner und als Parkschützer aktiv. Weil Tina K. sich ein Tattoo stechen lassen wollte und Frieder B. diese Kunst beherrscht, hatte ihn die damals 17-Jährige zu sich nach Hause eingeladen. „Ich bin schon in der Hoffnung nach Kernen gefahren, dass sexuell etwas geht“, sagte Frieder B.

Der Angeklagte spricht von Zärtlichkeiten

Sie hätten, so erzählen Zeugin und Angeklagter, gemeinsam auf dem Bett in der kleinen Wohnung gesessen und über die Themen Tattoos und Piercing gesprochen. Von diesem Punkt an gehen die Versionen auseinander. Frieder B. behauptete, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen sei. „Wir haben uns geküsst und berührt.“ Das Opfer schilderte die Situation anders. „Ich wollte, dass er auf einer Ma-tratze auf dem Boden schläft, aber er wollte nicht aus dem Bett steigen.“

Irgendwann sei sie dann sitzend eingeschlafen, erzählte Tina K. „Als ich wieder aufwachte, lag seine Hand in meinem Schritt.“ Zudem habe sie seinen Bauch und Penis an ihrem Rücken gespürt. Aufstehen sei nicht möglich gewesen, weil Frieder B. sie festgehalten haben soll. „Ich zitterte am ganzen Körper vor Angst.“ Schließlich habe sie ins Badezimmer flüchten können. Von dort aus rief sie ihren Vater an, der die Polizei alarmierte. Frieder B. wurde kurz darauf in der Wohnung festgenommen.

Die kleine Schürfung reicht nicht als Beweis

Weil er gegen seine Bewährung verstoßen hat, sitzt der Angeklagte seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe habe er von Anfang an bestritten, teilte der zuständige Kriminalkommissar dem Richter mit. Laut einer Rechtsmedizinerin wurde bei einer gynäkologischen Untersuchung eine winzige Schürfung an der Schamlippe von Tina K. festgestellt. Als Beweis reicht das nicht. „So eine Verletzung kann durch einen Fingernagel, aber auch durch das Einführen eines Tampons verursacht werden“, sagte die Rechtsmedizinerin.

Frieder B. ist in den vergangenen Jahren nicht nur wegen kleiner Delikte verurteilt worden, der 20-Jährige ist auch einschlägig vorbestraft. Im Jahr 2010 hatte er in Schwäbisch Hall eine 15-Jährige auf einer Damentoilette eingesperrt. Dort begrapschte er sie an den Brüsten und im Schritt. Dafür wurde er zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt.

Der Richter glaubt dem Opfer

Der Richter Kärcher folgte dem Plädoyer des Staatsanwaltes. Er verurteilte den Angeklagten wegen sexueller Nötigung sowie wegen sexuellen Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen zu einer Gesamthaftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Es gebe keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, sagte der Vorsitzende des Gerichts. „Tina K. erfindet nicht einfach Geschichten, um Sie ins Gefängnis zu bringen.“