Ein Sommelier wird beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Strafe: zwei Monate Haft auf Bewährung.

Waiblingen - Wäre der Angeklagte eine Flasche Wein, würde er stark korken: Der gelernte Sommelier ist schon vor längerem auf die schiefe Bahn geraten. Und statt Sterne-Restaurants hat der 37-Jährige in den vergangenen Monaten nur Gefängnisgitter gesehen.

 

Im Verlauf dieses Haftaufenthalts musste er sich nun vor dem Amtsgericht Waiblingen auch noch für zweimaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Beide Male wurde der Angeklagte ohne Führerschein in Fellbach erwischt. Einmal sei keine Bahn mehr gefahren, und er wollte einfach nur nach Hause, begründete der Angeklagte die illegale Fahrt. Das andere Mal wollte er sein Auto, das ein Bekannter im Halteverbot geparkt hatte, nur wenige Meter aus der Knöllchenzone fahren. Dass er ausgerechnet dabei ertappt wurde, sei Pech gewesen. Aber auch sonst zog der Angeklagte immer wieder das Unglück an. Es gab bürokratische Probleme bei einem Umzug in ein Nachbarland, eine Verwandte überwies die Raten für eine Geldauflage zu spät – und schon geriet der junge Mann wieder in die Mühlen des Gesetzes.

Ein unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte nicht

Ein unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte zwar nicht – immerhin stehen zehn zum Teil einschlägige Vorstrafen zu Buche – aber die Sozialprognosen für den 37-Jährigen klangen nicht schlecht: Er habe nach der Haftentlassung die Zusage für eine Stelle in einem Sterne-Restaurant, erklärte der Weinfachmann.

Da wollten die Rechtsvertreter nicht mit der vollen Härte des Gesetzes zuschlagen. Amtsrichter Dautel verurteilte den jungen Mann zu einer zweimonatigen Verlängerung der bereits existierenden siebenmonatigen Haftstrafe. Diese setzte er zur Bewährung aus. Da der Angeklagte den größten Teil schon verbüßt hat, durfte er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Er muss jedoch 2000 Euro Geldbuße zahlen und die nächsten 18 Monate auf seinen Führerschein verzichten.

Ob sich der Sommelier zur Feier des Tages einen leckeren Tropfen gegönnt hat, ist leider nicht verbürgt.