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Wirtschaft & Finanzen
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Anlageberatung Gericht verurteilt Deutsche Bank

Eva Drews, vom 04.03.2010 09:50 Uhr
 Foto: dpa
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Stuttgart - Seit Jahren beschäftigen ähnliche Fälle Gerichte in ganz Deutschland: Kommunen und Unternehmen klagen gegen die Deutsche Bank, weil sie mit Zinswetten, die das Geldinstitut anbot, teilweise millionenschwere Verluste erlitten haben. In Baden-Württemberg haben unter anderem die Fälle der Stadtwerke Pforzheim und der Stadt Pforzheim Aufsehen erregt: Die Stadt hat durch die hochriskanten Geschäfte einen Verlust von 55 Millionen Euro eingefahren und führt damit die Verliererliste an – derzeit prüft die Kommune, ob sie gegen die Deutsche Bank klagt. Bei den Stadtwerken beläuft sich der Verlust auf vier Millionen Euro. Das Verfahren liegt in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Frankfurt.

Insofern dürfte an der Enz sehr interessiert ein Urteil zur Kenntnis genommen worden sein, das das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch veröffentlicht hat (Az.: 9 U 164/08, Urteil vom 26. Februar 2010). Denn das Gericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall dem Anlagenbauer Teamtechnik aus Freiberg am Neckar Schadenersatz in voller Höhe von mehr als 1,5 Millionen Euro zugesprochen. Die Revision hat der Senat nicht zugelassen. Damit ist die Deutsche Bank erstmals zweitinstanzlich in einem der Verfahren zu den hochriskanten Zinswetten unterlegen.

Nach Meinung von Jochen Weck von der Münchner Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, der Teamtechnik in dem Verfahren vertreten hat, kommt dem Urteil auch insofern eine herausragende Bedeutung zu, als erstmals ein Gericht sich eingehend mit der konkreten Struktur des Finanzproduktes beschäftigt habe. Am 3. Februar hatte der Senat einen Diplommathematiker der Deutschen Bank eingehend zur Konstruktion der sogenannten Spread Ladder Swaps befragt. Nach dieser Befragung kamen die Richter zu dem Schluss, dass der angebotene Zinsswap "im Kern eine Art Glücksspiel" ist. "Allerdings wird dieses Spiel mit ungleich verteilten Mitteln gespielt", heißt es in dem Urteil weiter: Die Bank habe das Spiel entworfen und die Spielregeln selbst festgelegt. Sie könne die Gewinnwahrscheinlichkeiten mit ihren Bewertungsmethoden präzise berechnen.

Erklärung auf 41 Seiten


"Der Kunde als Gegenspieler muss hingegen das Spiel ohne Bewertungsmodelle antreten und kennt die Gewinnwahrscheinlichkeit nicht." An diesem Glücksspielcharakter haben sich die Aufklärungspflichten der beklagten Bank zu orientieren, so das Gericht. Auf 41 Seiten erklären die Richter eingehend, warum das Geldinstitut dieser Pflicht nicht entsprochen hat.

Zudem argumentieren die Richter, die Deutsche Bank habe gegen ihren Kunden gespielt, da sie "wie sie einräumt" einen Gewinn erzielen wollte, "der zwangsläufig den Verlust des Gegners ausmacht". Auch das Landgericht Stuttgart hatte zuvor der Klage von Teamtechnik bereits stattgegeben, dem Unternehmen allerdings ein Mitverschulden von 50 Prozent unterstellt. Teamtechnik hätte demnach also nur die Hälfte des Schadenersatzes erhalten.

Bisher sind laut Weck bereits mehrere Dutzend ähnliche Fälle verhandelt worden, die die Bank mehrheitlich gewonnen oder durch einen Vergleich mit der klagenden Partei beigelegt hat. Von sieben Fällen, die bisher in die zweite Instanz gekommen sind, gingen sechs zugunsten der Deutschen Bank aus, teilweise sind sie aber noch nicht rechtskräftig. Das gilt auch für den Fall der Würzburger Stadtwerke, in dem die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingereicht hat.

Inwieweit das Stuttgarter Urteil tatsächlich wegweisend ist, wird sich wohl schon bald am Beispiel der Stadtwerke Pforzheim zeigen. Deren Fall hätte laut Weck bereits vergangene Woche vor dem Oberlandesgericht Frankfurt weiterverhandelt werden sollen, allerdings ist die Fortsetzung auf Mai verschoben worden. Zuvor hatte die Kanzlei Rössner dem Gericht das Protokoll übersandt, in dem es um die Anhörung des Deutsche-Bank-Mathematikers in Stuttgart ging. Insgesamt, schätzt Weck, dürfte es für die Bank um Milliardensummen gehen. Das Geldinstitut teilte am Mittwochabend mit, es halte das Urteil des OLG Stuttgart für falsch und werde dagegen ohne Zweifel Rechtsmittel beim BGH einlegen.
Kommentare (2)
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MRZ
04
18:13 Uhr, geschrieben von SW
Nur einseitige Kommentierung
Die vorhergehende Kommentierung mag zwar aus etwas für sich haben; allerdings ist sie zu einseitig formuliert. Mit dieser Ansicht wird nämlich der Bock zum Gärtner - sprich: die "arme" Bank zum Opfer gemacht. Zwar ist der Meinung, dass sich die Gemeindevertreter "amtsuntreu" verhalten hätten durchaus etwas zuzugeben. Was jeder Privatinvestor jedoch mit SEINEM Geld macht, ist ihm überlassen. Wird dieser dann - ganz im Sinne der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes - über die Chancen und (viel wichtiger) über die Risiken des Anlageproduktes aufgeklärt, so ist es ihm dann überlassen, ob er dieses Produkt auch wählen möchte. Bei ordnungsgemäßer Aufklärung duch die Bank ist es dem Anleger mithin auch versagt, sich hinterher in einem Prozess sein Geld wiederzuholen - dem dürfte/muss dann (nicht nur der BGH, sondern) jedes Gericht einen Riegel vorschieben. Wird, wie im vorliegenden Fall, der Anleger jedoch nicht anleger- und anlagegerecht aufgeklärt, so haben die Gerichte (unter ihnen dann auch der BGH) dem Gebahren der Bank - hier: der Deutschen Bank - einen Riegel vorzuschieben.
MRZ
04
11:37 Uhr, geschrieben von RAGNAROEKR
Bankenhaftung wegen Anlagekomikern?
Die Richter erfinden im Augenblick die Rechtswelt des Bankenwesens neu. Ob sie sich damit einen Gefallen tun, ist eine von RAGNAROEKR nicht zu vertiefende Problematik. Daher sei nur die Probleme geschildert, die diese kreative Bankrechtsprechung nach sich ziehen könnte: Zunächst ist merkwürdig, dass die Richter auf zig Seiten niederschreiben, was ein Dipl.Math. so alles sachverständig zu berichten wusste. Aus einem bisschen Spieltheorie wird ein gerichtsverwertbarer Sachverhalt gewonnen. Schon das ist verwunderlich, da die Spieltheorie nichts über das Rechtsverhältnis Anlageberatung behauptet und auch keine rechtlichen Haftungsvorhalte begründen oder verneinen kann. Der Haftungstatbestand, den das Gericht feststellt, ist daher vom Gericht selbst erfunden, weil es sich der Meinung eines Sachverständigen anschloss, über dessen Meinung selbst das Gericht wiederum nicht befinden konnte. Der langen Rede kurzer Sinn: Mathematik schafft keine rechtlichen oder moralischen Normen. Nach dem wir nun das Einmaleins der freien Rechtsschöpfung durch Sachverständige durchschritten haben, kommen wir am Besten zu den sog. Opfern der Banken, insb. der Stadt Pforzheim. Im Kern behaupten diese Opfer doch Folgendes: Wir sind betrogen worden, weil wir dran glaubten, ohne reales Tun reicher werden zu können. Der Anlagebauer sagt, eine Spekulation sei ihm rentierlicher erschienen, als eine Investition in den Anlagebau. Das muss man sich auf der Zunge der Mathematik zergehen lassen: Die ganze Welt glaubt, dass die Geldproduktion sie reicher macht und die Gerichte glauben hierin ein schutzwürdiges Verhalten zu erkennen. Noch dreister ist das Verhalter der Kommune, die ja dem Gemeinwohl verpflichtet ist und sich der Gewinnmaximierung verschrieben hat. Allein schon der Handschlag mit dem Banker erfüllt den Tatbestand der Amtsuntreue. Wer mit fremden Geld zockt und sich auch noch als ahnungslos hinstellt, ist im öffentl. Dienst untragbar. Zu hoffen ist, dass der XI. Zivilsenat des BGH dieser Sündenbocksuche einen Riegel vorschiebt.
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