Der Attentäter von Ansbach durfte sich weiter in Deutschland aufhalten, weil er aus dem Bürgerkriegsland Syrien stammt.

Stuttgart - Der Mann, der am Sonntagabend den mutmaßlich islamistisch motivierten Bombenanschlag in Ansbach verübte, ist ein abgelehnter Asylbewerber aus Syrien. Dank einer sogenannten Duldung durfte er sich weiter in Deutschland aufhalten. Tausende Menschen profitieren von dieser Regelung.

 

Das sind die rechtlichen Hintergründe:

Asylverfahren werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden. Die Behörde untersteht dem Bundesinnenministerium.

Wenn das BAMF einen Asylantrag ablehnt und die Abschiebung anordnet, kann der Betroffene sich vor dem Verwaltungsgericht dagegen wehren. Bestätigt das Gericht die Entscheidung des BAMF, kann die zuständige kommunale Ausländerbehörde jederzeit dafür sorgen, dass der Aufenthalt des abgelehnten Asylbewerbers beendet wird. Der Betroffene kann sich dagegen zwar wiederum juristisch zur Wehr setzen, eine aufschiebende Wirkung hat das aber nicht mehr.

Was ist eine Duldung?

Nun kommt die sogenannte Duldung ins Spiel. Es handelt sich um eine Bescheinigung, mit der man sich als abgelehnter Asylbewerber weiter in Deutschland aufhalten darf, trotz vollziehbarer Ausreisepflicht.

Die Ausländerbehörden können vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen absehen, und zwar unter bestimmten Bedingungen:

- wenn der abgelehnte Asylbewerber aus einem nicht sicheren Herkunftsstaat stammt. Mit dieser Begründung schieben die Behörden in der Regel nicht in das Bürgerkriegsland Syrien ab

- wenn der Betroffene reiseunfähig ist, also nicht ohne Gefahr für Leib und Leben ans Reiseziel gelangen kann. Diese Regelung hat der Bundestag im vergangenen März verschärft. Betroffene müssen nun der Ausländerbehörde eine entsprechende qualifizierte ärztliche Bescheinigung vorlegen

- wenn der Betroffene keine Reisedokumente hat

- wenn der Betroffene dringende persönliche Gründe anführen kann. Eine begonnene Berufsausbildung kann dafür in Frage kommen. Ebenso ein fester Job und damit die Fähigkeit, eigenständig für den Lebensunterhalt zu sorgen.