Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus fordert Geld vom Land für die anwaltliche Beratung beim umstrittenen EnBW-Deal. Doch er bleibt wohl auf den Kosten sitzen.

Stuttgart - Baden-Württembergs früherer Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) muss den größten Teil der Anwaltskosten für seine Beratung in Folge des umstrittenen EnBW-Rückkaufs selbst tragen. Vom Land bekommt er kein Geld, wie ein Sprecher des Finanzministeriums in Stuttgart der dpa mitteilte. Die Forderung nach Kostenerstattung wurde abgelehnt. „Herr Mappus hat gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt.“ Die Höhe des von Mappus verlangten Betrags wurde nicht veröffentlicht. Sein Anwalt kritisierte die Entscheidung.

 

Mappus hatte vom Land die Übernahme sämtlicher Anwaltskosten verlangt, die ihm im Zusammenhang mit dem Milliardendeal entstanden sind. Es ging früheren Angaben zufolge um mehrere hunderttausend Euro.

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hatte der CDU-Politiker die Anteile am Karlsruher Energieversorger EnBW im Herbst 2010 von der französischen EDF für das Land Baden-Württemberg zurückgekauft. Das Verfassungsgericht stufte das Geschäft später als verfassungswidrig ein, da es am Landtag vorbei abgeschlossen worden war. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den CDU-Politiker wurden eingestellt, weil sich der Verdacht auf eine Straftat nicht bestätigte.

Anwalt kritisiert die Entscheidung

Das Finanzministerium verwies in seiner Begründung auf die Ermittlungsbehörde. „Laut Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft konnte Herrn Mappus ‚ein vorsätzlicher und schuldhafter Verstoß gegen die landeshaushaltsrechtlichen Vorschriften’ nachgewiesen werden.“ Auch der Staatsgerichtshof und der Landesrechnungshof seien schon früher zur Auffassung gekommen, dass Verstöße gegen das Landeshaushaltsrecht vorlägen. „Damit entfiel jede Grundlage für seine Forderung.“

Der Anwalt von Mappus erklärte zur Aussage des Finanzministeriums: „Die dortige Erklärung ist nur die halbe Wahrheit, die bekanntlich die ganze Lüge ist.“ Das Land habe seine Ansprüche gegen Mappus fallen gelassen, und die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen eingestellt. Außerdem habe die damalige grün-rote Landesregierung das angestrengte Schiedsgerichtsverfahren verloren. „Jetzt ist das Land Baden-Württemberg ein schlechter doppelter Verlierer und kommt seiner aus der Fürsorgepflicht resultierenden Pflicht zur Kostentragung gegenüber Herrn Ministerpräsident a.D. Mappus nicht nach.“

Der frühere CDU-Regierungschef will die Entscheidung endgültig akzeptieren. „Herr Ministerpräsident a.D. Mappus ist es mittlerweile leid, immer wieder um sein gutes Recht prozessieren zu müssen“, teilte der Anwalt schriftlich mit. Der EnBW-Rückkauf beschäftigte auch einen Untersuchungsausschuss des Parlaments. Von der Landtagsverwaltung bekam Mappus knapp 4600 Euro für anwaltliche Beratung erstattet, wie ein Sprecher mitteilte. Auch in diesem Fall war die Höhe der Forderung unbekannt. Der frühere CDU-Politiker arbeitet heute im Management des IT-Unternehmens Pmone mit Sitz in Unterschleißheim.