Die Anwohner rund um die Bernsteinstraße 130 haben sich zusammengetan, um den Verkauf der Räume an eine Religionsgemeinschaft zu verhindern. Sie selbst haben für einen Kauf noch nicht genug Geld zusammen. Der Verkäufer soll ihnen nun eine Frist gesetzt haben.

Heumaden - Die Masse macht es. Wenn jeder nur ein wenig Geld investieren würde, könnten die Räume an der Bernsteinstraße 130 gemeinsam gekauft werden. Das war der Plan von Annemarie Franz, die in der Nachbarschaft wohnt und eine Initiative gegründet hat. Deren Ziel ist es, den Verkauf der ehemaligen Supermarkträume an eine religiöse Gemeinschaft zu verhindern. Doch bisher machen nicht genug Menschen mit.

 

40 Mitglieder zählt die Initiative derzeit, berichtet Franz. Das reiche nicht aus. „Um einen eventuellen Kauf stemmen zu können, wären wesentlich mehr nötig“, sagt die FDP-Bezirksbeirätin. Kein Wunder, immerhin wird die Ladenfläche vom Eigentümer im Internet für fast 500 000 Euro angeboten. Dem scheint nun die Geduld auszugehen. Denn eigentlich hat er ja mit der religiösen Gemeinschaft einen potenziellen Käufer an der Hand. Der Initiative wollte er trotzdem eine Chance geben, ihm gehe es nur darum, die Immobilie abzustoßen. Nun hat er der Gruppe laut Annemarie Franz eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um den Kauf zu stemmen. Der Eigentümer selbst bestätigt diese Information auf Nachfrage unserer Zeitung nicht.

Baurechtsamt schließt Versammlungsstätte nicht aus

Derweil hat die Initiative um Annemarie Franz weiter recherchiert, ob der mögliche Gebetsraum anders verhindert werden könnte. Dafür hat man sich laut Franz mit dem Baurechtsamt in Verbindung gesetzt, um Klarheit über die mögliche erlaubte Nutzung der Räume zu bekommen. Dort hieß es, dass eine Stellungnahme nicht möglich ist, so lange noch keine konkrete Nutzungsabsicht angefragt wurde. Ein möglicher Gebetsraum würde aber in jedem Fall geprüft.

Kirsten Rickes, die Leiterin des Baurechtsamts, bestätigt diese Aussage unserer Zeitung gegenüber. Grundsätzlich könne eine Nutzung und damit eine Umwidmung als Versammlungsstätte zulässig sein, sagt sie. Es werde aber genau geprüft, besonders was die Größe des Vorhabens angeht und ob diese passend für die Gebietsversorgung wäre. Denn die Größe würde auch den eventuellen Störungsgrad ausmachen, sagt die Amtsleiterin. Eines könne sie aber definitiv sagen, nämlich dass dem Amt derzeit kein Bauantrag vorliegt. Das könnte sich in zwei Wochen vielleicht schon ändern.