Ein Anwohner aus Stammheim hat vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen die Pläne Kornwestheims eingereicht. Die Kommune will in unmittelbarer Nähe zu einem Stammheimer Wohngebiet ein Industrie- und Gewerbegebiet einrichten.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Stammheim - Die Stadt Kornwestheim hat in unmittelbarer Nähe zur Stammheimer Wohnbebauung ein Industrie- und ein Gewerbegebiet geplant. Wie berichtet, sollen in dem Industriegebiet „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ eine Tankstelle mit Rastanlage, ein öffentlicher Parkplatz für Lastwagen sowie eine Lagerhalle mit Betriebshof entstehen. Die Planer gehen von einem 24-Stunden-Betrieb aus und rechnen auf der Bundesstraße 27A mit zusätzlichen 150 Lastwagen und 200 Autos pro Tag.

 

Stammheimer fürchten mehr Lärm und Verkehr

Viele Stammheimer Bürger fürchten neben der Zunahme an Verkehr auch deutlich mehr Lärm. 1400 Unterschriften gegen das Vorhaben hat eine Bürgerinitiative gesammelt und jüngst an die Kornwestheimer Oberbürgermeisterin Ursula Keck übergeben. Außerdem forderte der örtliche Bezirksbeirat die Stuttgarter Stadtverwaltung in einem fraktionsübergreifenden Antrag dazu auf, die Anliegen der Stammheimer zu vertreten und zu prüfen, ob sich eine Klage gegen Kornwestheim lohnt. Letzteres hat Peter Pätzold, Stuttgarter Bau- und Umweltbürgermeister im November abgelehnt: „Wir halten es nicht für gegeben, gegen Kornwestheim vor Gericht zu ziehen“, sagte er in einer Sitzung des Umweltausschusses des Gemeinderates. Stattdessen setze er auf Gespräche mit den Nachbarn. Überdies seien die Planungen von den Behörden geprüft und nicht beanstandet worden.

Ein Stammheimer Bürger sieht das anders. Er setzt sich gerichtlich gegen das von der Stadt Kornwestheim und der Firma Aurelis geplante Industriegebiet zur Wehr. Roland Kellner ist Vorstandsmitglied im Bürgerverein Stammheim und aktiv in der Bürgerinitiative. Er kennt den Stammheimer Kläger persönlich und erklärt: „Den Antrag hat in Vertretung aller Stammheimer Bürger ein Anwohner eingereicht, der unmittelbar von den Auswirkungen des geplanten Industriegebiets betroffen ist und weniger als 100 Meter entfernt in einem reinen Wohngebiet ein Grundstück besitzt und dort wohnt.“ Die hohe Resonanz bei einer Informationsveranstaltung des Bürgervereins und der Zuspruch zahlreicher Anwohner hätten dem Kläger signalisiert, dass „Stammheim geschlossen hinter ihm steht und ihn vollumfänglich unterstützt“.

Das Industriegebiet mit lärmintensivem 24-Stunden-Betrieb in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer gewachsenen, reinen Wohnbebauung zu planen, entspreche nicht mehr den Maßgaben moderner Bauleitplanung, heißt es in einer Erklärung des Bürgervereins. Die Bürger im Norden Stammheims seien durch die B 27a, den Containerbahnhof und zahlreiche Speditionsbetriebe auf Kornwestheimer Gemarkung bereits erheblich mit Lärm und Dreck belastet. „Den Containerbahnhof in seiner jetzigen Dimension würde man nach heute geltendem Lärmschutz gar nicht mehr genehmigen“, ist Kellner überzeugt. „In dieser kritischen Gesamtsituation zusätzlich ein Industriegebiet auszuweisen, das faktisch durch die Vorgärten der Stammheimer verläuft, zeugt nicht nur von mangelndem bauleitplanerischem Geschick und grober Ignoranz gegenüber den Interessen der Stammheimer Anwohner, sondern ist zudem schlicht rechtswidrig.“

Zu den Details der Klage wollte sich Kellner noch nicht äußern: „Die Anwälte haben Unterlagen von der Stadt Kornwestheim angefordert. An einer fundierten Klagebegründung wird derzeit gearbeitet“, sagt er. Man wolle nicht vor dem eigentlichen Verfahren mit Inhalten an die Öffentlichkeit gehen.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht eingegangen

Der Richter Matthias Hettich, Sprecher des VGH Mannheim, bestätigt den Eingang der Klage. „Am 24. November wurde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein Normenkontrollantrag gestellt.“ Womit die Klage genau begründet werde, könne auch er noch nicht sagen. „Zum jetzigen Zeitpunkt können zum gerichtlichen Verfahren kaum Aussagen getroffen werden“, sagt Hettich. In Normenkontrollverfahren würden häufig mehrfach Schriftsätze zwischen den Beteiligten gewechselt. „Zu diesem sehr frühen Zeitpunkt ist noch keinerlei Aussage möglich, wann mit einer mündlichen Verhandlung gerechnet werden kann und was die wesentlichen Streitpunkte zwischen den Beteiligten sind.“