Europa darf Gewinnverschiebungen, wie sie Apple praktiziert, nicht länger hinnehmen, kommentiert der StZ-Korrespondent Christopher Ziedler. Besonders ärgerlich: ein EU-Gesetz zur Angleichung der Bemessungsgrundlage liegt seit Jahren auf dem Tisch.

Frankfurt - Wie viele Millionen oder gar Milliarden Euro der US-Konzern Apple mit dem Einverständnis der Regierung in Dublin über die Jahre hinweg nicht an die irische Staatskasse überwiesen hat, werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Klar jedenfalls ist, dass dem Steuerzahler riesiger Schaden durch die extreme Vorteilsbehandlung von Apple entstanden ist. Und nicht nur dem irischen – auch Deutschland musste der 2010 pleite gegangenen Insel mit Milliardenkrediten aus der Patsche helfen.

 

Manche mögen nun argwöhnen, die EU-Wettbewerbsbehörde hätte früher etwas mitbekommen und ermitteln müssen. Und es ist sicher richtig, dass die korrekte Anwendung bestehender Regeln einen großen Fortschritt bedeuten würde. In Geheimgesprächen zwischen Apple und der Steuerverwaltung ausgehandelte Gewinnobergrenzen sind ein Skandal, der möglicherweise auch vor Gericht landen wird.

Der Fehler ist aber auch im System zu suchen. Zwar liegt ein einheitliches EU-Gesetz zur Angleichung der Bemessungsgrundlage auf dem Tisch. Damit würde klar, wo welche Wertschöpfung stattfindet. Doch es harrt nach vier Jahren der Verabschiedung und soll nicht einmal verbindlich sein. Um unfairen Steuerwettbewerb einzudämmen, ist Vergleichbarkeit aber ebenso zwingend wie ein Verteilungsschlüssel, der dafür sorgt, dass Steuern dorthin fließen, wo ein Konzern wirtschaftlich aktiv ist. Das wäre ein erster Schritt, der zweite müsste sein, europaweit Korridore für die Steuersätze zu vereinbaren. Das aber gilt weiter als Tabu – trotz Apple.