Die Zahl der Bedürftigen steigt. Doch in Stuttgart sind Bettler zuletzt öfter für Banden unterwegs. In der Stadt beginnt nun eine Diskussion darüber, wie man mit diesem Problem umgehen soll. In der Diskussion ist unter anderem ein Bettlerpass.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Vollzugsdienst der Stadt ist in diesen Tagen im Einsatz gegen Bettlerbanden gefordert. Die Zahl der Personen, die mit nicht erlaubten Methoden und meist für Hintermänner um milde Gaben der Passanten bitten, habe stark zugenommen, bestätigt Hermann Karpf, der Referent des Ordnungsbürgermeister: „Das hören wir von den Kollegen des Vollzugsdienstes.“

 

Vor diesem Hintergrund wurde am Donnerstag in der Bürgermeisterrunde diskutiert, wie die Verwaltungsspitze zu sogenannten Bettlerausweisen steht. Darüber hatte auch der Innenausschuss des Landtags dieser Tage beraten. Es handelt sich dabei um Karten, die Bedürftige im Rathaus beantragen können, um sie bei einer Kontrolle durch den Vollzugsdienst vorzuzeigen. Bekommen könnte den Ausweis, wer bislang nicht bei Kontrollen der Polizei oder des Vollzugsdienstes durch unerlaubte Methoden aufgefallen sei.

Nach dem Willen der FDP soll der Gemeinderat diskutieren

Das Thema soll demnächst im Gemeinderat beraten werden, das will die FDP-Fraktion. Die Liberalen arbeiten an einem Antrag, um anzuregen, ein solches Dokument für die Landeshauptstadt einzuführen. „Das würde helfen“, sagt der Fraktionschef Bernd Klingler. Wie die Mitarbeiter des Ordnungsamts habe auch er festgestellt, dass die Bettelei deutlich zugenommen habe. „Von meinem Bürofenster aus habe ich den Löwenmarkt im Blick. Da sehe ich manchmal bis zu vier Bettler gleichzeitig“, berichtet der Stadtrat.

„Ich bin von Bettlerausweisen, wie es sie im Mittelalter gab, nicht überzeugt“, sagt Oberbürgermeister Fritz Kuhn. Seine Kollegen würden diese Ansicht teilen, das war nach dem wöchentlichen Treffen der Bürgermeister zu erfahren. Wie groß der Andrang der Bettler in der Stadt tatsächlich ist, lasse sich nicht sagen. Der Vollzugsdienst könne lediglich melden, ob vermehrt Personen kontrolliert werden oder Beschwerden eingehen, erläutert der Referent Hermann Karpf.

Betteln ist in engen Grenzen erlaubt

Betteln ist grundsätzlich erlaubt. Geregelt ist jedoch, wie die Bedürftigen sich dabei verhalten sollen. So ist es untersagt, in demütigen, mitleiderregenden Posen um Geld zu bitten. Auch das sogenannte aggressive Betteln, wenn die Personen auf Passanten zugehen, sie ansprechen oder ihnen einen Zettel hinhalten, ist verboten. Viele Bettler sind laut der Polizei nicht in der Stadt unterwegs, um für ihren eigenen Bedarf Geld zu sammeln. In einigen Fällen stecken organisierte Banden dahinter. Sie bringen arme Menschen, meist aus Osteuropa, nach Deutschland. Das gesammelte Bare wird den Bettlern dann von den Hintermännern abgenommen.