Zehntausende von Asylbewerbern wären zur Ausreise verpflichtet. Sie weigern sich aber, das Land zu verlassen. Oft fehlen auch die notwendigen Papiere. Prämien sollen einen Anreiz geben, doch zu gehen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Im Schatten zunehmender Flüchtlingszahlen spitzt sich ein anderes Problem zu: Was passiert mit Asylbewerbern, die hier nicht bleiben dürfen? Im ersten Halbjahr 2015 haben 179 037 Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. 42 671 Anträge wurden abgelehnt, weitere 30 223 Verfahren scheiterten aus anderen Gründen. Das heißt keineswegs, dass die Antragssteller alle wieder ausreisen. 8178 wurden zwangsweise in ihre Heimat abgeschoben. Die Zahl steigt. Aber noch immer bleiben viel mehr Menschen, als Anspruch auf Asyl oder humanitären Schutz hätten.

 

Auch in der vergangenen Woche startete auf dem Baden-Airport in Söllingen wieder ein Flugzeug, das ausnahmslos mit abgelehnten Asylbewerbern besetzt war. Unter ihnen auch zwei Straftäter. Das Ziel: Pristina, Hauptstadt des Kosovo. Solche Sammeltransporte sind inzwischen Routine. 1241 Ausländer ließ die grün-rote Landesregierung bis Mitte Juli abschieben, mehr als im gesamten Vorjahr (1211). Dennoch halten sich noch 12 900 Flüchtlinge im Land auf, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet wären. Immerhin: 2003 waren es noch mehr als 28 000.

In vielen Fällen fehlen die nötigen Ausweispapiere

Bis zur Abschiebung ist es ein langer Weg: Die Asylverfahren selbst dauern in der Regel mehrere Monate. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, müssen die Behörden prüfen, ob anderweitige Gründe vorliegen, die einer Abschiebung entgegen stehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die betreffende Person krank ist oder in ihrem Heimatland „erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht“. So steht es im Aufenthaltsgesetz.

Es gibt aber auch ganz praktische Hindernisse: 80 Prozent der zur Ausreise verpflichteten Ausländer, die ungeachtet der Rechtslage nicht abgeschoben werden, hätten keine Ausweispapiere, so Andreas Schanz, Sprecher des Innenministeriums. „In der überwiegenden Zahl der Fälle scheitert der Vollzug der Ausreisepflicht an fehlenden Pässen“, sagt sein Chef, Innenminister Reinhold Gall (SPD). Er beklagt, „dass vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer keine Identitätspapiere vorlegen, falsche Angaben machen und bewusst ihre Identität verschleiern“. Abhilfe soll eine „zentrale Clearingstelle Passbeschaffung“ beim Bundesinnenministerium bringen. Vorbild dafür ist Frankreich. Die Regierung in Paris hat eine eigene Behörde geschaffen, um rasch Ersatzpapiere für nicht zu identifizierende Abschiebekandidaten beizubringen. „Auf diese Weise erzielt das französische Innenministerium deutliche Erfolge“, heißt es im Hause Gall. Der Vorschlag aus Stuttgart liegt seit April in Berlin. Entschieden ist bisher nichts.

45 Linguisten sollen die Herkunft klären

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bemüht sich frühzeitig, solche Hindernisse zu umgehen. Um die Identität von Asylbewerbern ohne Pass zu klären, hat die Behörde eigens 45 Linguisten angestellt, die insgesamt 80 Sprachen beherrschen. Zur Bestimmung der Herkunft werden gezielte Interviews geführt. „Anhand des persönlichen Sprachprofils eines Antragstellers lässt sich ein Herkunftsstaat näher bestimmen“, so Edith Avram, Pressesprecherin beim Bundesamt. Die Muttersprache könne auf Dauer „nicht grundlegend verändert oder verfälscht werden“.

Für Abschiebungen ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Offenbar kommt es sehr häufig vor, dass Abschiebekandidaten einer erzwungenen Rückreise entgehen, indem sie untertauchen. Manche wehren sich auch durch renitentes Verhalten. Dann stellt die Bundespolizei eine „Sicherheitsbegleitung“. Das war 2014 bundesweit bei 1568 Passagieren vonnöten, die abgeschoben wurden. 141 Abschiebungen scheiterten, weil die Kandidaten Widerstand leisteten. In 74 Fällen weigerte sich die Fluggesellschaft, solche Leute zu befördern.

Bayern hat ein spezielles Gefängnis für Widerborstige

Bayern hat ein spezielles Gefängnis für widerborstige Abschiebekandidaten. Es gibt dort Platz für 82 Häftlinge, aktuell sitzen aber nur 14 Männern ein. In Baden-Württemberg gibt es bis jetzt noch keine solche Haftanstalt. Abschiebehäftlinge müssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen untergebracht werden. Zurzeit sitzt nur einer hinter Gittern.

Nicht alle abgelehnten Asylbewerber müssen zur Heimreise gezwungen werden. Manche kehren auch freiwillig zurück. Für Schlagzeilen sorgte der Plan des Landkreises Lörrach, Prämien dafür auszuloben. Doch die gibt es längst. Der Bund fördert freiwillige Heimkehrer mit zwei Programmen, die mit mehr als zwei Millionen Euro dotiert sind. Auf Baden-Württemberg entfallen davon 2015 und 2016 je 415 000 Euro. Von Januar bis Ende Juni dieses Jahres haben bundesweit 12 622 freiwillige Heimkehrer davon profitiert. Zudem haben etliche Bundesländer auch eigene Programme, um abgelehnte Asylbewerber zur Rückkehr zu animieren. Baden-Württemberg zahlt zum Beispiel Mietkostenzuschüsse, Sprachkurse, Nachhilfeunterricht und Beihilfen für Existenzgründer.