Das Gebäude an der Strümpfelbacher Straße ist stark sanierungsbedürftig und wird deshalb geschlossen. Die Flüchtlinge müssen nach Stuttgart-West umziehen.

Untertürkheim - Die Flüchtlinge, die bislang im Asylbewerberheim an der Strümpfelbacher Straße in Untertürkheim untergebracht waren, haben in dieser Woche ihre sieben Sachen packen müssen. Denn weil die Unterkunft stark sanierungsbedürftig ist, hat die Stadt sie nun geschlossen. Für die 18 Flüchtlinge aus dem Iran, dem Irak und Afghanistan bedeutet das, dass sie in ein Heim an der Forststraße im Stuttgarter Westen umziehen müssen.

 

Noch vor etwa einem Jahr wollte die Stadt Stuttgart das Gebäude an der Strümpfelbacher Straße dauerhaft als Flüchtlingsunterkunft nutzen. Doch aufgrund seines sanierungsbedürftigen Zustands wurde das Heim bis zur Erteilung einer Baugenehmigung lediglich geduldet. Diese Genehmigung liegt nun vor. Für die Unterkunft heißt das, dass sie nur unter strengen Auflagen weiter geführt werden dürfte.

Investitionen in sechsstelliger Höhe wären notwendig

„Es wären erhebliche Sanierungsmaßnahmen notwendig gewesen, das Gebäude hätte quasi entkernt werden müssen“, sagt der stellvertretende Leiter des Sozialamts und Leiter der städtischen „Lenkungsgruppe Flüchtlinge“, Stefan Spatz. „Dafür hätte die Stadt einen sechsstelligen Betrag investieren müssen.“ Dies, so heißt es seitens der Verwaltung, sei jedoch angesichts der geringen Kapazität des Gebäudes mit nur 25 Plätzen für Flüchtlinge „nicht wirtschaftlich darstellbar“. In ihrer neuen Bleibe in der Forststraße, sagt Stefan Spatz, seien die Flüchtlinge nun aber „gut untergebracht“.

Dass das Haus an der Strümpfelbacher Straße überhaupt als Flüchtlingsheim genutzt wurde, hatte sich im August 2012 quasi über Nacht entschieden. Das Gebäude war eine der Notunterkünfte, auf die die Stadt zurückgriff, nachdem in Heumaden das Asylbewerberheim gebrannt hatte. Daraufhin gab es viel Kritik am baulichen Zustand der Unterkunft an der Strümpfelbacher Straße (wir berichteten).

Die Flüchtlingsaufnahme ist für die Stadt Pflicht

Untertürkheims Bezirksvorsteher Klaus Eggert hält die Schließung des Flüchtlingswohnheims für „nachvollziehbar“. Dennoch, sagt er, bräuchten die Flüchtlinge, die in Zukunft nach Stuttgart kommen, eine Unterkunft. „Wir haben die Flüchtlinge damals mit offenen Armen aufgenommen und es hat sich schnell ein Freundeskreis Flüchtlinge im Bezirk gegründet, der sich um die Leute gekümmert hat“, sagt Eggert. Der Freundeskreis, so Eggert weiter, bleibe trotz der Schließung des Heims erhalten. Und möglicherweise finde sich in der Zukunft ein anderes Wohnobjekt in Untertürkheim, das als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden könnte.

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist für die Stadt eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach den Regeln des Flüchtlingsaufnahmegesetzes weist die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe den Kommunen und Kreisen eine Anzahl Flüchtlinge zu, die nach festgelegten Quoten – entsprechend der Einwohnerzahl – berechnet wird. Aktuell sind in Stuttgart rund 1600 Flüchtlinge untergebracht, in 61 Unterkünften in 16 Stadtbezirken. In den kommenden Monaten sollen sukzessive weitere Plätze geschaffen werden. So soll es bis zum Jahresende insgesamt mehr als 1300 zusätzliche Plätze im Stuttgarter Stadtgebiet geben. Die meisten Unterbringungsmöglichkeiten werden am Neckarpark in Bad Cannstatt und an der Mühlhäuser Straße in Mühlhausen entstehen. An beiden Standorten sind jeweils 243 Unterkunftsplätze vorgesehen. Jeweils 159 Plätze sollen in Plieningen an der Straße Im Wolfer und in Zuffenhausen an der Zazenhäuser Straße entstehen.