Flüchtlinge aus Stuttgart-Plieningen finden die neue Gebührenordnung der Stadt ungerecht. Sie haben diese Woche ein Video gedreht, in dem sie erklären, warum und was sich ihrer Meinung nach ändern müsste.

Plieningen - Junge Männer erzählen vor der Kamera eines Smartphones, wie viel sie verdienen und wie viel ihnen davon nach der Gebührenerhöhung für Plätze in Asylunterkünften vom 1. September bleibt. Dann verschwindet in dem Video die Szene, und auf schwarzem Hintergrund erscheint eine Kalkulation. Alleinstehende Asylbewerber sollen künftig für 4,5 Quadratmeter 389,70 Euro bezahlen. Eine dreiköpfige Familie kosten 14,7 Quadratmeterin 1169,52 Euro. Dann endet der Beitrag, den die Flüchtlinge ins Netz stellen wollen.

 

Die Verwaltung betont, dass diese Zahlen ihre reellen Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge widerspiegeln. Mit Mieten seien die Nutzungsgebühren nicht zu vergleichen, heißt es von der Verwaltung. Denn sie enthielten auch die Kosten, die der Stadt etwa durch Personal entstehen würden. Die aus Sicht der Stadt realistischere Gebührenordnung soll ihr ermöglichen, auf Zuschüsse des Bundes zuzugreifen.

Fast die Hälfte des Lohns ist weg

Der 28-jährige Pakistaner Ali Asif meint, dass er Verständnis dafür habe, dass die Stadt sparen will. Dennoch hätten er und andere Flüchtlinge aus dem Heim im Wolfer entschieden, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Dann beginnt der Mann mit dem gegelten Igelschnitt zu erzählen. Seit einem Jahr arbeite er als Servicekraft in der Gastronomie und verdient um die 1000 Euro netto, sagt er. „Nun sind mit einem Schlag fast 400 Euro weg, und ich arbeite neun Stunden am Tag“, sagt er. Dann rechnet er weitere Posten auf, für die er aufkommen muss. Alles koste in Stuttgart viel, meint er. Eine eigene Wohnung zu finden und damit nicht mehr auf den nun teureren Heimplatz angewiesen zu sein, sei angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt unmöglich, meint Asif. Die einfachste Lösung für ihn wäre, seinen Job zu kündigen, meint er. „Dann zahlt das Sozialamt alles“, sagt er. „Ich will aber nicht nur essen und schlafen“, sagt er. Auch diejenigen, die etwa als Auszubildende um die 600 Euro verdienen, könnten anders als er beim Sozialamt Aufstockerleistungen beantragen. Asif hofft, dass er zumindest in den Genuss einer auf Zeit reduzierten Gebühr kommen kann.

Die Stadt sichert Selbstzahlern zu, dass sie einmalig für ein halbes Jahr nur 228,15 Euro im Monat bezahlen können. Das sei zwar fast doppelt so viel wie bisher, aber dennoch eine Summe, die er auch dauerhaft bezahlen könnte, meint Asif.

Das sei eine Entmutigung für Flüchtlinge

Die Neuregelung der Gebührenordnung hat im September den Unmut von Flüchtlingshelfern erregt. Im Gemeinderat sprach sich die Fraktion SÖS/Linke-plus gegen die Erhöhung aus. Die Kritiker nannten die neue Satzung eine Entmutigung für Flüchtlinge, die sich bemühen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Jenen, die Aufstockungsleistungen vom Jobcenter in Anspruch nehmen müssten, drohten ausländerrechtliche Nachteile. Die Verlängerungen von Duldungen hängen zum Beispiel davon ab. Bei der SPD bewirkten diese Überlegungen ein Umdenken. Sie forderte jüngst im Gemeinderat eine Aussetzung der Satzung, bis geklärt ist, dass niemandem ein rechtlicher Nachteil entsteht. „Ich würde nicht mehr glücklich werden, wenn ein Mensch wegen einer von uns verabschiedeten Gebührenerhöhung plötzlich in Kabul landet“, sagt die SPD-Stadträtin Maria Hackl. Für ihre Fraktion sei es nicht nachvollziehbar, dass nur diejenigen, die ohnehin die Gebühr selbst zahlen können wie der Plieninger Flüchtling Ali Asif den reduzierten Tarif bezahlen können. „Dass diejenigen, die arbeiten den vollen Satz bezahlen müssen und zum Amt gezwungen werden, ist doch widersinnig“, meint Hackl. Die Mehrheit im Gemeinderat sah es aber anders und lehnte den Antrag der Sozialdemokraten ab.

Man solle Flüchtlinge nicht virtuell in Flugzeuge setzen

Der Leiter des Sozialamts, Stefan Spatz, warnt davor, Flüchtlinge in der Debatte schon virtuell in Flugzeuge zu setzen. Das Sozialamt habe der Ausländerbehörde verdeutlicht, dass diese Spielräume ausnutzen müsse, damit niemandem ein Nachteil entstünde, meint Spatz. „Ohnehin sind es nur ganz wenige, die wieder zum Amt müssen, um aufzustocken“, sagt Spatz. Er erklärt, dass bereits im Januar eine Untersuchung anstünde über die Auswirkungen der neuen Satzung auf Asylbewerber.

Ariane Müller-Ressing vom Arbeitskreis Flüchtlinge Heumaden-Sillenbuch sieht keinen Anlass für Alarmismus. Nicht nur Flüchtlinge seien in Deutschland bisweilen auf staatliche Leistungen angewiesen, wenn sie arbeiten. „Wichtig ist nur, dass niemand ausländerrechtliche Nachteile befürchten muss“, meint sie. Dass dem so ist, ist nach derzeitigem Stand aber eine Frage des Ermessens der beteiligten Ämter.