Gegen die zweite Stilllegungs- und Abbaugenehmigung haben Anwohner Klage eingereicht.

Obrigheim - Gegen die zweite Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Atomkraftwerk Obrigheim haben vier Anwohner Klage eingereicht. Die Genehmigung sei eine „Zumutung für die Bevölkerung“, da sie eine Reihe von Unklarheiten und Mängeln enthalte und der Betreiberin EnBW beim Umgang mit dem Atommüll in weiten Teilen freie Hand lasse, erklärte das Aktionsbündnis Atommüll-Lager Obrigheim am Montag.

 

Zudem sei die Öffentlichkeit nicht in das Genehmigungsverfahren einbezogen worden. Das Bündnis unterstützt die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der Klage. Bis Montagvormittag habe allerdings noch keine Begründung vorgelegen, sagte sie. Das Gericht habe auch noch keine Einsicht in die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erlangt. Die zweite von insgesamt vier geplanten Genehmigungen war am 24. Oktober 2011 vom baden-württembergischen Umweltministerium erteilt worden.

Hohes Gefahrenpotenzial durch abgebrannte Brennelemente

Das Aktionsbündnis erklärte, in Obrigheim lagerten 342 abgebrannte Brennelemente aus den letzten zehn Jahren des AKW-Betriebs. Das Gefahrenpotential sei daher um ein Vielfaches höher als bei anderen bisher stillgelegten Atomkraftwerken. Wann die Brennelemente aus der Anlage entfernt werden sollten, sei jedoch weder in der ersten noch in der zweiten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung festgelegt. Dies sei ein zusätzliches Sicherheitsrisiko am Standort.

Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung liege inzwischen rund 5 Jahre zurück. In dieser Zeit seien weitere Unterlagen erstellt und zusätzliche Prüfungen, Gutachten und Stellungnahmen veranlasst worden. Diese Informationen dürften der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden, betonte das Aktionsbündnis. Dies sei umso wichtiger, da es sich um das erste Stilllegungsverfahren eines Atomkraftwerks in Baden-Württemberg handele.