Ein Fellbacher hat in seiner Wohnung mehrere Cannabis-Pflanzen professionell aufgezogen. Weil die Entlüftungsanlage der Zuchtanlage nicht richtig funktioniert hat, sind Polizisten auf den Geruch aufmerksam geworden.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen/Fellbach - Eigentlich waren die Polizisten wegen einer Festnahme in das Mehrfamilienhaus gekommen. Weil aber aus der benachbarten Wohnung ein so auffallend starker Geruch nach Cannabis kam, klingelten sie auch dort. Die Vermutungen der Beamten wurden kurz darauf bestätigt: In einem der Zimmer entdeckten sie ein Zuchtanlage mit Cannabis-Pflanzen.

 

Der Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll Ronny S. (alle Namen geändert) zwischen Juli und Oktober 2014 mehrere Cannabis-Pflanzen in seiner Wohnung professionell aufgezogen haben. Zur Sache wollte der Angeklagte keine Angaben machen, er überließ seinem Verteidiger das Wort. Der räumte alle Vorwürfe ein und teilte dem Gericht mit, dass Ronny S. die Pflanzen hatte, um seinen Eigenkonsum zu decken.

Umgerechnet werden 3180 Konsumeinheiten gefunden

Als Zeugin wurde die Polizistin Anita K. vernommen. Die Beamtin schilderte, dass in der Fellbacher Wohnung fast ein halbes Kilogramm Cannabis gefunden wurde. „Umgerechnet waren es 3180 Konsumeinheiten“, sagte die Beamtin. Weitere Ermittlungen brachten den Hinweis, dass Ronny S. versucht haben soll, mit den Drogen Geld zu verdienen. Auf seinem Handy wurde ein Chatverlauf gefunden, in dem er mit einem potenziellen Kunden über den Verkauf von rund 40 Gramm Marihuana verhandelt hat.Laut der Polizistin soll die Zuchtanlage bis auf die Entlüftung professionell ausgestattet gewesen sein.

Die Staatsanwältin plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. „Dass Ronny S. das Cannabis zum Eigenkonsum angebaut hat, ist bei der großen Menge nur eine Schutzbehauptung“, sagte sie. Der Verteidiger versuchte den Richter Kärcher davon zu überzeugen, dass es sich um einen minderschweren Fall handelt. „Die Entlüftungsanlage war überhaupt nicht professionell.“

Eigenkonsum schließt der Richter aus

Der Richter Kärcher folgte dem Plädoyer der Staatsanwältin. Auch er glaubte nicht an die Geschichte mit dem Eigenkonsum. „Bei der großen Menge müsste man sich ja permanent zudröhnen.“ Zudem muss Ronny S. eine Geldauflage von 1200 Euro bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil sichtlich zufrieden an: „Meine Frau war von Anfang an gegen die Zuchtanlage.“