Das Regierungspräsidium hat eine Fachaufsichtsbeschwerde geprüft, sieht aber keinen Anlass zum Eingreifen.

Stuttgart-Vaihingen - Es war ein Satz, der in einer der jüngsten Sitzungen des Vaihinger Bezirksbeirats aufhorchen ließ. Die Stadtplanerin Susanne Frucht wies im Zuge einer Debatte über das Aurelis-Gelände ausdrücklich darauf hin, dass ihr Amt „sich neutral der Dinge annehme“. Auch wenn es im Bezirksbeirat Zweifel gebe. „Wir versuchen, unsere Arbeit gut zu machen“ beendete Frucht ihr Kurzplädoyer.

 

Vier Bezirksbeiräte dürften sich damals besonders angesprochen fühlen, lief zu diesem Zeitpunkt doch noch eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das städtische Baureferat beim Regierungspräsidium (RP). Mittlerweile ist das Verfahren abgeschlossen. Die Behörde habe ihr mitgeteilt, dass „kein Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten vorliegt“, teilt Kristin Wedekind schriftlich auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die Bezirksbeirätin gehört genau wie ihre Amtskollegen Christa Tast, Ulf Hartmann und Gerhard Wick zu den Unterzeichnern der Beschwerde.

Vier Punkte sind den Lokalpolitikern sauer aufgestoßen

Vier Punkte sind den Lokalpolitikern sauer aufgestoßen. Alle betreffen das Aurelis-Areal am Vaihinger Bahnhof, mit dem sich erst kürzlich die Stadträte befasst haben. Die Bezirksbeiräte kritisieren, dass ein Bauleitverfahren für ein Gelände auf den Weg gebracht wurde, für das „kaum ein öffentliches Interesse“ erkennbar sei. Es dürfe keine Entscheidung getroffen werden, die einem „leistungsfähigen Schienenverkehr und seinen künftigen Erfordernissen einschränken“. Gemeint ist damit der gewünschte Regionalbahnhalt.

Die Unterzeichner des fünfseitigen Schreibens bemängeln weiter, dass die Verwaltung ein Informationsersuchen von fünf Bürgern, die sich auf das Landesumweltinformationsgesetz (Luig) berufen haben, nicht beantwortet wurde. Nach langem Hin und Her habe diese Einsichtnahme am 14. März stattgefunden, teilt Wedekind schriftlich mit.

„Das Verfahren ist abgeschlossen“

Die Lokalpolitiker monieren ebenfalls, dass „abwägungsrelevante Informationen“ den politischen Gremien vor der Beschlussfassung vorenthalten wurden. Besonderen Unmut habe dabei erregt, dass von Vertretern der Verwaltung versprochen wurde, bis zum Aufstellungsbeschluss bestimmte Gutachten beizufügen. „Ohne dass dem Taten gefolgt wären“, heißt es dazu in dem Schriftstück. Zudem habe die Stadtverwaltung mehrere „projektkritische Themen“, etwa die Biotopkartierung, nicht aufgenommen und mehrere „positive Wirkungen des Planvorhabens fingiert“. Ab welchem Umfang derartiger „Irrtümer“ oder „Manipulationen“ könne von beabsichtigter Täuschung ausgegangen werden, fragen die Beschwerdeführer. Diese verweisen auch auf einen alten Fall aus dem Jahr 2008. Damals hatte die Deutsche Bahn Gleise abbauen lassen, ohne auf die dort beheimateten besonders geschützten Tierarten Rücksicht zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren damals ein und stufte das Vorgehen als Ordnungswidrigkeit ein. „Soweit uns bekannt ist, wurde dieser ungenehmigte Eingriff bis heute nicht ausgeglichen“, heißt es dazu in der Fachaufsichtsbeschwerde. Wedekind und ihre Mitstreiter wollen verhindern, dass der damalige Rechtsverstoß zu einem wirtschaftlichen Vorteil für den heutigen Eigentümer wird.

Trotz der detaillierten Angaben sah das RP keinen Grund für ein Einschreiten. „Das Verfahren ist abgeschlossen“, sagt daher auch die RP-Sprecherin Nadine Hilber. Zum Ergebnis will sie nichts sagen. Gleichwohl hatte sie bereits zuvor darauf hingewiesen, dass das RP normalerweise nicht in ein laufendes Bebauungsplanverfahren einer Stadt eingreife.

Baubürgermeister Matthias Hahn, gegen dessen Referat sich die Beschwerde richtet, hatte bereits vor dem Abschluss des Verfahrens darauf vertraut, „dass man in jeder Phase richtig gehandelt“ habe. Die Entscheidung gebe im Recht. Wobei der Baubürgermeister trotz allem von „einem außergewöhnlichen Vorgang“ spricht. In seiner Amtszeit, die immerhin seit Dezember 1996 währt, sei es noch nicht vorgekommen, dass Bezirksbeiräte gegen sein Referat eine Fachaufsichtsbeschwerde gestellt haben.